Zum Inhalt springen
VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Nummernschild manipuliert- droht jetzt eine Strafe?

Wie ist die Manipulation von Nummernschildern als Beweiszeichen zur Identifikation von Fahrzeugen rechtlich einzustufen? ✓ Faktencheck

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kosten ohne Beauftragung

Das Nummernschild eines Fahrzeugs dient dazu, das Fahrzeug bei Verstößen im Straßenverkehr, dem Halter zuzuordnen.

Wird das Nummernschild unbefugt verändert, erschwert dies die Ermittlung des Halters oder kann sie sogar gänzlich unmöglich machen. Daher begeht, wer das Nummernschild unbefugt verändert, nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Strafbarkeit nach dem Straßenverkehrsrecht

Das Straßenverkehrsgesetz stellt unter den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs.1 StVG folgende Handlungen unter Strafe:

  • Das Anbringen eines Zeichens, welches lediglich den Anschein erweckt, ein amtliches Nummernschild zu sein, an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne Nummernschild.
  • An einem Fahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ein nicht dafür amtlich ausgegebenes Nummernschild anbringen.
  • Das Verändern, Beseitigen, Verdecken oder sonst wie die Erkennbarkeit beeinträchtigen eines amtlichen Nummernschildes an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger.

Nach § 22 Abs.1 StVG macht sich derjenige eines Kennzeichenmissbrauchs strafbar, der in rechtswidriger Absicht das Nummernschild eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers verändert.

Vergehen nach § 22 StVG wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet

Ein solches Vergehen wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

Mit der gleichen Bestrafung hat derjenige zu rechnen, der ein Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger im öffentlichen Straßenland in dem Wissen fährt, dass das Nummernschild in einer der drei Varianten gefälscht, verfälscht oder unterdrückt wurde.

Wer nun auf die Idee kommen sollte, sein Nummernschild mit Folie zu „verzieren“ um bei dem nächsten Blitzerfoto nicht erkannt zu werden, sollte daher von diesem Plan Abstand nehmen.

Eine Bestrafung nach § 22 StVG tritt jedoch dann zurück, wenn die Handlung nach einer anderen Strafvorschrift härter bestraft wird.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch

Zum Erstaunen der meisten Verkehrsteilnehmer wird eine strafbare Urkundenfälschung nach § 267 StGB begangen, wenn das an einem Kraftfahrzeug befestigte Nummernschild durch ein anderes, nicht für dieses Fahrzeug ausgestelltes Nummernschild ausgetauscht wird.

Das Nummernschild ist ein Beweiszeichen

Zwar zählt das Nummernschild nicht als Urkunde, jedoch wird es im Strafrecht als sogenanntes Beweiszeichen klassifiziert, das eine Unterform der Urkunde bildet.

Ein solches Beweiszeichen liegt vor, wenn dies nach Gesetz, Herkommen oder Vereinbarung der Beteiligten eine Gedankenäußerung des Urhebers darstellen soll und gleichzeitig zur Beweisführung im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Nummernschild und Kraftfahrzeug bilden eine Zusammengesetzte Urkunde

Das Nummernschild allein erfüllt diese Anforderungen noch nicht, da den Buchstaben und Nummern an sich noch kein Erklärungswert zu kommt.

Erst in Verbindung mit dem jeweiligen Kraftfahrzeug und dem Stempel der Zulassungsbehörde kommt dem Nummernschild eine Gedankenerklärung zu, nämlich, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Ebenfalls lässt diese Kombination die Straßenverkehrsbehörde als Aussteller der zusammengesetzten Urkunde erkennen. Damit liegt bei dem Nummernschild eine sogenannte Zusammengesetzte Urkunde vor.

Nummernschild mit Stempel der Zulassungsbehörde bilden mit dem Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde

War das Kennzeichen nicht mit einem Stempel der Zulassungsbehörde versehen, oder wurde es entstempelt, entfällt eine Strafbarkeit nach § 267 StGB, sodass hier eine Strafbarkeit nach § 22 StVG vorliegt.

Auch das Versicherungskennzeichen an Kleinkrafträdern stellt mit dem jeweiligen Kleinkraftrad eine zusammengesetzte Urkunde da.

Die Urkundenfälschung nach § 267 StGB stellt drei Tatvarianten unter Strafe, nämlich

  • das Herstellen einer unechten Urkunde,
  • das Verfälschen einer echten Urkunde,
  • den Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde im Rechtsverkehr.
Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Austauschen von Nummernschildern ist das Verfälschen einer echten Urkunde

Durch das Befestigen eines nicht für das Fahrzeug ausgestellten Nummernschildes wird das Bezugsobjekt der Urkunde ausgewechselt, sodass die zusammengesetzte Urkunde verfälscht wird.

Die Urkundenfälschung sieht ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor, oder eine Geldstrafe, sodass § 22 StVG in diesem Fall von § 267 StGB verdrängt wird.

Wichtig: Wer das Kennzeichen in der Umweltplakette verändert, macht sich ebenfalls nach § 267 StGB strafbar.

Verjährung von Straftaten

Wer auf die Verjährung von Straftaten hofft, bedarf eines längeren Geduldfadens, als bei der Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Jetzt kostenlos prüfen →

Verfolgungsverjährung von Straftaten

Straftaten können auf der einen Seite hinsichtlich ihrer Verfolgung verjähren. Dies bedeutet, dass die Straftat nach Ablauf dieser Verjährung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden darf. Für die Urkundenfälschung ergibt sich nach § 78 StGB eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, für den Kennzeichenmissbrauch eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Hinweis: Die Verjährung beginnt mit Beendigung der Tat.

Vollstreckungsverjährung von Straftaten

Ist eine Verurteilung wegen einer Straftat bereits erfolgt, kann auf der anderen Seite eine Verjährung hinsichtlich der Vollstreckung der verhängten Strafe eintreten. Die Vollstreckungsverjährung richtet sich nach § 79 StGB und stellt hinsichtlich der Dauer auf die verhängte Strafe ab. Wurde eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Wurde eine Geldstrafe von mehr als 30 Tagessätzen verhängt, beträgt die Vollstreckungsverjährungsfrist fünf Jahre. Bei weniger als 30 Tagessätzen tritt die Vollstreckungsverjährung nach drei Jahren ein.

Hinweis: Ein Ersttäter wird in der Regel zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Kostenloser Bußgeld-Check

Lohnt sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Schritt 1 von 173 Min.
Vorwurf

Was wirft man Ihnen vor?*

Ort

Wo waren Sie unterwegs?*

Tempo

Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

Abstand

Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

Schreiben hochladen

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

Anrede

Ergebnis

Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

Schreiben schon da? Gehen Sie zurück zum Schritt „Upload“ und fügen Sie es an.

✓ Voraussichtliche Strafe sofort✓ Kostenlos & unverbindlich✓ Persönlich geprüft von Verkehrsrechtsanwälten
Bekannt aus
ARDZDFFOCUSCNNSPIEGEL ONLINEHandelsblattWirtschaftsWocheTagesspiegelBloomberg