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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Blitzerfoto unscharf – Wann lohnt ein Einspruch?

Das Blitzerfoto dient der Identifikation des Fahrers. Doch was, wenn das Blitzerfoto unscharf ist? Darf ich den Bußgeldbescheid anfechten?

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Ob bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder beim Überfahren einer roten Ampel – wird man von einem stationären Blitzer oder einem mobilen Blitzer erwischt, wurde ein unfreiwilliges Foto vom Fahrer aufgenommen. Das Blitzerfoto erhält der Fahrer dann in der Regel per Post zusammen mit dem Bußgeldbescheid – und kostet meist mehr als ein Passfoto vom Fotografen. Doch was, wenn dem Bußgeldbescheid kein oder ein verschwommenes Foto beigelegt ist? Wann lohnt sich ein Einspruch?

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Fahrerhaftung: Person auf dem Blitzerfoto haftet für Ordnungswidrigkeit

Das Blitzerfoto dient der zuständigen Behörde zur Identifizierung des Täters, etwa wenn die zulässige Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren wurde. Denn: In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Für Verstöße im Straßenverkehr muss also der Fahrer die Konsequenzen tragen und nicht pauschal der Besitzer des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde den Fahrer ermitteln muss, wenn eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wurde – zum Beispiel über das Blitzerfoto.

Für die Ermittlung des Täters haben die Beamten drei Monate Zeit, danach verjährt die Ordnungswidrigkeit. Das Blitzerfoto kann den Beamten bei der Identifizierung helfen: Über das Foto erfassen die Behörden das Kennzeichen und können so den Halter ermitteln. Stimmt das Foto des Halters aus der Fotodatenbank des Melderegisters mit dem Blitzerfoto zweifelsfrei überein, wird der Bußgeldbescheid an den Fahrer verschickt.

Video von YouTube. Mit dem Abspielen werden Daten an YouTube übertragen.

Blitzerfoto: Abgleich mit Melderegister oder Anhörungsbogen

Handelt es sich auf dem Blitzerfoto um eine andere Person als den Halter oder ist beispielsweise der Fahrer eines geblitzten Motorrads aufgrund des Helmes nicht identifizierbar, müssen die Beamten den geblitzten Fahrer auf einem anderen Weg ermitteln. Zunächst wird die Suche im Melderegister ausgeweitet – auf Personen, die an der gleichen Adresse gemeldet sind wie der Fahrzeughalter. Hat das keinen Erfolg, wird dem Fahrzeughalter ein Anhörungsbogen zugeschickt, in dem nach dem tatsächlichen Fahrer gefragt wird.

Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto?

Gelegentlich wird ein Bußgeldbescheid ganz ohne Blitzerfoto verschickt. Der Bescheid ist dann aber trotzdem rechtswirksam. Die zuständigen Behörden in Deutschland sind nicht dazu verpflichtet, das Blitzerfoto mitzuschicken. Der Fahrer hat aber das Recht, das Bild anzufordern – meist kann eine Akteneinsicht beantragt werden.

Blitzerfoto verschwommen – was nun?

Ein unscharfes Blitzerfoto kann Grund für einen Einspruch sein.

Es kann vorkommen, dass Autofahrer einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem das Blitzerfoto unscharf oder die Person schwer zu erkennen ist. Das kann an ungünstigen Lichtreflexionen, Nebel oder Regen liegen. Ein unscharfes Foto macht aber nicht automatisch den ganzen Bußgeldbescheid ungültig. Innerhalb von zwei Wochen sollte der Adressat des Bescheids eine Akteneinsicht beantragen. Das originale Blitzerfoto liegt den Beamten meist in höherer Qualität vor. Oft kann die Akteneinsicht in den Räumen der zuständigen Behörde vorgenommen werden.

Ist der Fahrer auf dem Originalbild ebenfalls nicht eindeutig zu erkennen, kann sich ein Einspruch lohnen. Besonders erfolgsversprechend ist ein Einspruch, wenn auf dem Foto die markanten Gesichtsmerkmale des Fahrers nicht erkennbar sind – zum Beispiel weil der Rückspiegel, die Hand oder eine Reflexion Teile des Gesichts verdecken. Wann ein Blitzerfoto nicht eindeutig genug und damit als Beweismittel nicht ausreichend ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen. Anwaltlicher Rat ist auch beim Einlegen eines Einspruchs hilfreich, um einen Erfolg zu erzielen. Wichtig ist, die Frist von zwei Wochen einzuhalten, um rechtzeitig einen gültigen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

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Wie viel km/h waren Sie zu schnell?*

Der Wert nach Toleranzabzug, wie er im Schreiben der Behörde steht.

Tempo

Wie schnell waren Sie unterwegs?*

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Welchen Abstand hatten Sie zum Fahrzeug vor Ihnen?*

Der halbe Tachowert ist der Sollabstand in Metern – bei 100 km/h also 50 m. 3/10 davon wären 15 m.

Rotphase

Wie lange stand die Ampel schon auf Rot?*

Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

Schaden

Haben Sie etwas beschädigt?*

Gefährdung

Wurde eine außenstehende Person gefährdet?*

Schilderung
Fahrzeug

Womit waren Sie unterwegs?*

Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

Welches Schreiben hat Ihnen die Behörde zugeschickt?*

Upload

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

Sind Sie rechtsschutzversichert?*

Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

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Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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