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Anwalt nach Unfall: So wichtig und sinnvoll ist die Rechtsberatung

Ein Unfall ist leider schnell geschehen – was lange dauert, ist in der Regel die Abwicklung danach. Wer zahlt den Schaden? Was tun, wenn sich die Parteien nicht einig sind? Empfehlenswert ist es, frühzeitig nach dem Unfall einen Anwalt einzuschalten.

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Vor allem bei kleineren bis mittleren Schäden kommt ein Anwalt nach einem Unfall nur selten ins Spiel. Die Unfallbeteiligten rufen (im besten Fall) die Polizei und alles weitere regeln die Haftpflichtversicherungen. Doch nicht immer läuft die Schadensmeldung und -regulierung glatt – zum Beispiel, wenn die Versicherung nicht zahlen will. Ein Anwalt, der erst eingeschaltet wird, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, kann häufig nur noch den Schaden eingrenzen. Wichtig ist also, sich frühzeitig nach einem Unfall einen Rechtsanwalt zur rechtlichen Unterstützung an die Seite zu holen.

Anwalt bei Verkehrsunfall: Wer sollte sich Rechtsbeistand nehmen?

Ein Anwalt nach einem Unfall einzuschalten ist in jedem Fall zu empfehlen.

Muss man sich bei einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt nehmen? Ob unverschuldet, teilverschuldet oder selbstverschuldet – jeder Unfallbeteiligte sollte sich nach einem Verkehrsunfall von einem Anwalt beraten lassen. Wer in einen Unfall verwickelt ist, kennt seine eigenen Rechte oft nicht oder kann sie schwer einschätzen. Hinzu kommt die emotionale Ausnahmesituation, in der sich Unfallbeteiligte häufig auch lange nach dem Vorfall befinden. Ein Anwalt für Verkehrsunfälle hilft dabei, den Gesamtüberblick über die Situation zu behalten, die Rechtslage einzuordnen und Betroffenen beiseitezustehen. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, kann beispielsweise mit Hilfe eines Anwalts seine Rechte einfordern oder einklagen, wenn diese von der Gegenseite missachtet werden. Wer sich hingegen ungerechtfertigt als Unfallverursacher beschuldigt fühlt, kann mit Hilfe eines Anwalts Forderungen nach Schadensersatz überprüfen lassen.

Anwalt nach Unfall: ja oder nein? Selbst dann, wenn sich alle Unfallbeteiligten einig über den Unfallhergang sind, sollte nach einem Unfall ein Anwalt zurate gezogen werden. Denn die Unfallbeteiligten selbst verhandeln nicht miteinander, sondern die jeweiligen Versicherungen. Und die sehen die Sache manchmal ganz anders.

Wer bezahlt den Anwalt bei einem Unfall?

Wer keine Schuld an dem Unfall hat, braucht grundsätzlich keine Kosten zu übernehmen – das gilt auch für die Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall. Die Kosten für einen Anwalt bei einem Unfall muss die Versicherung der Gegenseite übernehmen. Wenn eine Teilschuld am Unfall vorliegt, sieht es etwas anders aus: Dann erstatten sich die Unfallbeteiligten gegenseitig ihren Anteil der Anwaltskosten, für den sie verantwortlich sind. Es ist grundsätzlich empfehlenswert, sich nach einem Unfall einen Anwalt zu nehmen. Denn eines ist sicher: Haftpflichtversicherungen zahlen nicht ohne Weiteres jeden Schaden – sie prüfen den Unfallhergang ganz genau und verfügen über entsprechende Rechtsexperten. Ein eigener Anwalt für Verkehrsunfälle hilft dabei, auf Augenhöhe zu bleiben und die eigenen Rechte wahrnehmen zu können.

Autounfall: Anwalt einschalten! Wer in einen Unfall verwickelt ist und selbst davon überzeugt ist, Schuld daran zu haben, sollte dennoch vor Ort kein Schuldeingeständnis unterschreiben. Betroffene sollten lediglich den Unfallbericht wahrheitsgemäß ausfüllen – und bei einem Unfall einen Anwalt nachträglich einschalten.

Anwalt und Verkehrsunfall – Rechtsschutzversicherung ist empfehlenswert

Nicht immer ist nach einem Unfall klar, wer schuld daran ist. Deshalb ist es häufig schwierig einzuschätzen, wer am Ende die Anwaltskosten bei einem Unfall tragen muss. Auf der sicheren Seite ist, wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten übernimmt. Und falls es zum Gerichtsverfahren kommt: Diese Kosten werden nur dann vom Staat übernommen, wenn das Verfahren rund um den Verkehrsunfall mit einem Freispruch beendet wurde. Bei Einstellung des Verfahrens müssen die Betroffenen ihre Anwaltskosten ebenfalls selbst tragen.

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