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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Tatbestandskatalog Handy am Steuer: TBNR im Überblick

Welche TBNR gilt bei Handy am Steuer? Sechs Tatbestandsnummern für Kfz und Fahrrad mit Regelsatz, Punkten und Regelfahrverbot.

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Welche Tatbestandsnummer gilt bei „Handy am Steuer“? Der BT-KAT-OWI führt sechs aktive TBNR für die verbotswidrige Nutzung elektronischer Geräte: drei für Kraftfahrzeugführende und drei für Radfahrende. Diese Seite ist die schmale Code-Referenz. Die Voraussetzungen, erlaubte Nutzung und allgemeine Fallprüfung erklärt der Themen-Owner Handy am Steuer.

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Tatbestandsnummern für elektronische Geräte

Die TBNR bezeichnet den standardisierten Vorwurf; Rechtsgrundlage und Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus § 23 Abs. 1a und 1b StVO sowie der BKatV. Die Beträge sind Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände. „Punkte“ bezeichnet die gesetzliche Bewertung einer einzutragenden Entscheidung. Ein Regelfahrverbot ist in der Tabelle gesondert ausgewiesen.

Quellenstand: TBNR und Katalogzuordnung geprüft anhand des amtlichen BT-KAT-OWI, 15.1. Auflage, Stand 22. August 2024. StVO, BKatV und FeV wurden am 3. September 2026 gegengeprüft.

TBNR Verkehrsteilnahme und Fallgruppe Regelsatz Punkte Regelfahrverbot
123624 Kraftfahrzeug: elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt 100 Euro 1 –
123625 Kraftfahrzeug: verbotswidrige Nutzung mit Gefährdung 150 Euro 2 1 Monat
123626 Kraftfahrzeug: verbotswidrige Nutzung mit Sachbeschädigung; der KBA-Kurztext nennt einen Unfall 200 Euro 2 1 Monat
123172 Fahrrad: elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt 55 Euro – –
123630 Fahrrad: verbotswidrige Nutzung mit Gefährdung 75 Euro – –
123631 Fahrrad: verbotswidrige Nutzung; der KBA-Kurztext nennt einen Unfall 100 Euro – –

Die beiden Tabellen sind inhaltlich identisch und dienen nur der Darstellung auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen. Bei TBNR 123625 und 123626 gehört das einmonatige Regelfahrverbot zum Regelfall. Die frühere Tabelle ließ dieses Merkmal weg. Die Fahrrad-TBNR enthalten in der geprüften Zuordnung weder Punkt noch Regelfahrverbot.

Ob die Nutzung nach § 23 Abs. 1a und 1b StVO verbotswidrig war, ist Voraussetzung der TBNR-Zuordnung; die allgemeinen Regeln und erlaubten Nutzungsfälle erklärt der verlinkte Owner Handy am Steuer.

So prüfen Sie die TBNR-Zuordnung

  • Wird ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad geführt?
  • Welche konkrete Bedienhandlung wird behauptet?
  • Wurde das Gerät aufgenommen oder gehalten?
  • Wird eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung als zusätzliches Merkmal vorgeworfen?
  • Stimmen TBNR, ausgeschriebener Tatvorwurf, Regelsatz, Punkte und Fahrverbot miteinander überein?

Eine Nummer oder Tabellenzeile entscheidet den Einzelfall nicht. Allgemeine Informationen zur Rechtslage stehen beim Owner Handy am Steuer. Den Ablauf nach Anhörung oder Bescheid erläutert die Seite zum Bußgeldverfahren.

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Häufige Fragen zu Handy-TBNR

Was bedeutet TBNR 123624?

TBNR 123624 bezeichnet die verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Grundfall. Der Regelsatz beträgt 100 Euro; die Zuordnung sieht einen Punkt und kein Regelfahrverbot vor.

Was gilt bei TBNR 123625 und 123626?

TBNR 123625 erfasst die qualifizierte Nutzung mit Gefährdung, TBNR 123626 die Fallgruppe mit Unfall beziehungsweise dem BKat-Merkmal Sachbeschädigung. Beide Zuordnungen enthalten zwei Punkte und ein einmonatiges Regelfahrverbot; die Regelsätze betragen 150 beziehungsweise 200 Euro.

Welche TBNR gilt auf dem Fahrrad?

Der Grundfall ist TBNR 123172. Für Gefährdung nennt der Katalog 123630, für die Fallgruppe mit Unfall 123631. Die geprüften Regelsätze liegen bei 55, 75 und 100 Euro.

Amtliche Quellen

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Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

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Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

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