Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Tatbestandskatalog Handy am Steuer: TBNR im Überblick

Welche Tatbestandsnummer gilt bei „Handy am Steuer“? Der BT-KAT-OWI führt sechs aktive TBNR für die verbotswidrige Nutzung elektronischer Geräte: drei für Kraftfahrzeugführende und drei für Radfahrende. Diese Seite ist die schmale Code-Referenz. Die Voraussetzungen, erlaubte Nutzung und allgemeine Fallprüfung erklärt der Themen-Owner Handy am Steuer.

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Tatbestandsnummern für elektronische Geräte

Die TBNR bezeichnet den standardisierten Vorwurf; Rechtsgrundlage und Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus § 23 Abs. 1a und 1b StVO sowie der BKatV. Die Beträge sind Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände. „Punkte“ bezeichnet die gesetzliche Bewertung einer einzutragenden Entscheidung. Ein Regelfahrverbot ist in der Tabelle gesondert ausgewiesen.

Quellenstand: TBNR und Katalogzuordnung geprüft anhand des amtlichen BT-KAT-OWI, 15.1. Auflage, Stand 22. August 2024. StVO, BKatV und FeV wurden am 3. September 2026 gegengeprüft.

TBNRVerkehrsteilnahme und FallgruppeRegelsatzPunkteRegelfahrverbot
123624Kraftfahrzeug: elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt100 Euro1
123625Kraftfahrzeug: verbotswidrige Nutzung mit Gefährdung150 Euro21 Monat
123626Kraftfahrzeug: verbotswidrige Nutzung mit Sachbeschädigung; der KBA-Kurztext nennt einen Unfall200 Euro21 Monat
123172Fahrrad: elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt55 Euro
123630Fahrrad: verbotswidrige Nutzung mit Gefährdung75 Euro
123631Fahrrad: verbotswidrige Nutzung; der KBA-Kurztext nennt einen Unfall100 Euro
TBNRVerkehrsteilnahme und FallgruppeRegelsatzPunkteRegelfahrverbot
123624Kraftfahrzeug: elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt100 Euro1
123625Kraftfahrzeug: verbotswidrige Nutzung mit Gefährdung150 Euro21 Monat
123626Kraftfahrzeug: verbotswidrige Nutzung mit Sachbeschädigung; der KBA-Kurztext nennt einen Unfall200 Euro21 Monat
123172Fahrrad: elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt55 Euro
123630Fahrrad: verbotswidrige Nutzung mit Gefährdung75 Euro
123631Fahrrad: verbotswidrige Nutzung; der KBA-Kurztext nennt einen Unfall100 Euro

Die beiden Tabellen sind inhaltlich identisch und dienen nur der Darstellung auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen. Bei TBNR 123625 und 123626 gehört das einmonatige Regelfahrverbot zum Regelfall. Die frühere Tabelle ließ dieses Merkmal weg. Die Fahrrad-TBNR enthalten in der geprüften Zuordnung weder Punkt noch Regelfahrverbot.

Ob die Nutzung nach § 23 Abs. 1a und 1b StVO verbotswidrig war, ist Voraussetzung der TBNR-Zuordnung; die allgemeinen Regeln und erlaubten Nutzungsfälle erklärt der verlinkte Owner Handy am Steuer.

So prüfen Sie die TBNR-Zuordnung

  • Wird ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad geführt?
  • Welche konkrete Bedienhandlung wird behauptet?
  • Wurde das Gerät aufgenommen oder gehalten?
  • Wird eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung als zusätzliches Merkmal vorgeworfen?
  • Stimmen TBNR, ausgeschriebener Tatvorwurf, Regelsatz, Punkte und Fahrverbot miteinander überein?

Eine Nummer oder Tabellenzeile entscheidet den Einzelfall nicht. Allgemeine Informationen zur Rechtslage stehen beim Owner Handy am Steuer. Den Ablauf nach Anhörung oder Bescheid erläutert die Seite zum Bußgeldverfahren.

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Häufige Fragen zu Handy-TBNR

Was bedeutet TBNR 123624?

TBNR 123624 bezeichnet die verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Grundfall. Der Regelsatz beträgt 100 Euro; die Zuordnung sieht einen Punkt und kein Regelfahrverbot vor.

Was gilt bei TBNR 123625 und 123626?

TBNR 123625 erfasst die qualifizierte Nutzung mit Gefährdung, TBNR 123626 die Fallgruppe mit Unfall beziehungsweise dem BKat-Merkmal Sachbeschädigung. Beide Zuordnungen enthalten zwei Punkte und ein einmonatiges Regelfahrverbot; die Regelsätze betragen 150 beziehungsweise 200 Euro.

Welche TBNR gilt auf dem Fahrrad?

Der Grundfall ist TBNR 123172. Für Gefährdung nennt der Katalog 123630, für die Fallgruppe mit Unfall 123631. Die geprüften Regelsätze liegen bei 55, 75 und 100 Euro.

Amtliche Quellen