Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

0,5 Promille am Steuer: Für wen gilt die Regelung?

Jeder zehnte Verkehrstote ist bei einem Alkoholunfall ums Leben gekommen. Warum so viele schwere Unfälle unter Alkoholeinfluss passieren, liegt auf der Hand: Alkohol stört das Reaktions- und Koordinationsvermögen, die Hör- und Sehfähigkeit und macht uns risikobereiter. Dennoch dürfen Autofahrer in Deutschland eine gewisse Menge getrunken haben, wenn sie hinterm Steuer sitzen. Wir erklären die 0,5-Promillegrenze.

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Darf man mit 0,5 Promille noch Autofahren?

Ja, das ist in Deutschland erlaubt, denn nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt die 0,5-Promille-Grenze. Was viele allerdings nicht wissen: Bereits ab dem Wert 0,5 liegt ein Verstoß gegen die Promillegrenze vor – nicht erst bei einem Wert darüber. In anderen Ländern in Europa können Promillegrenzen und Strafen sogar noch strenger geregelt sein.

0,5 Promille – Strafe kommt garantiert!

In Deutschland gilt die 0,5-Promillegrenze für Autofahrer.

Wer mit 0,5 Promille im Auto hinterm Steuer erwischt wird, muss mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Ersttäter müssen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro zahlen, kassieren zwei Punkte in Flensburg und müssen für einen Monat ihren Führerschein abgeben. Wiederholungstäter mit 0,5 Promille Alkohol im Blut trifft es noch härter: Wer zum zweiten Mal erwischt wird, zahlt 1.000 Euro Strafe, erhält zwei Punkte und muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Beim dritten Mal mit 0,5 Promille am Steuer wird es richtig unangenehm: Autofahrer müssen dann 1.500 Euro zahlen und verlieren den Führerschein ebenfalls für drei Monate. Zwei Punkte in Flensburg gibt es auch.

Wichtig: Autofahrer sollten unbedingt wissen, dass ihnen bereits ein Alkoholwert von 0,3 Promille angelastet werden kann – trotz der 0,5-Promille-Grenze. Das ist dann der Fall, wenn der Autofahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt – beispielsweise, wenn er Schlangenlinien fährt. 0,3 Promille sind übrigens schon dann erreicht, wenn man ein Bier von 0,33 Liter trinkt.

0,5 Promille in der Probezeit

Bei Fahranfängern in der Probezeit verstehen Behörden und Polizei in Sachen Alkohol am Steuer überhaupt keinen Spaß. Hier gilt eine klare Null-Promille-Grenze. Das heißt: Autofahrer in der Probezeit müssen vollständig nüchtern sein; ohne Ausnahme. Das gilt auch für alle unter 21-Jährgen – selbst, wenn sie ihre Probezeit längst überstanden haben. Die 0,5-Promille-Regelung gilt also erst ab 21 Jahren.

Über 0,5 Promille – Welche Strafe droht?

Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss mit härteren Strafen rechnen. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille werden folgende Sanktionen fällig:

  • Beim 1. Mal:

500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot

  • Beim 2. Mal:

1.000 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot

  • Beim 3. Mal:

1.500 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot

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