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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Alkohol am Steuer: Fahrverbot einfach erklärt

Beim Fahrverbot wegen Alkohol kommt es auf die Promille-Werte an. Bis zu einem Wert von 1,1 drohen bis zu 3 Monate. Lesen Sie hier mehr.

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Alkohol senkt die Konzentrationsfähigkeit, macht risikofreudiger und hemmt die Reaktionszeit im Straßenverkehr. Das sind alles keine guten Voraussetzungen, um hinterm Lenkrad eines Autos zu sitzen! Deshalb gibt es in Deutschland strenge Regeln, was Alkohol am Steuer betrifft. Besonders gefürchtet ist vor allem eine Sanktion: das Fahrverbot wegen Alkohol.

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Ab wie viel Promille droht ein Fahrverbot?

Wer mehr als 0,5 Promille im Blut hat, darf nicht mehr Auto oder Lkw fahren. Wer das ignoriert und erwischt wird, muss mit einem Fahrverbot wegen eines Alkoholverstoßes rechnen. Ein Fahrverbot zu erhalten, bedeutet, dass man seinen Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben muss und ihn nach Ablauf dieser Zeit automatisch wiedererlangt – die generelle Fahrerlaubnis bleibt Betroffenen aber erhalten.

Fahrverbot bei Alkohol am Steuer – womit müssen Autofahrer rechnen?

Wie lang ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer andauert, hängt vor allem vom gemessenen Promillewert ab. Wer über dem erlaubten Wert von 0,5 Promille liegt, aber unter 1,1 Promille geblieben ist, hat eine Ordnungswidrigkeit begangen. Ersttäter können sich dann auf ein Fahrverbot von einem Monat einstellen. Wiederholungstäter müssen in der Regel drei Monate auf ihren Führerschein verzichten. Wer hingegen mit mehr als 1,1 Promille hinterm Steuer erwischt wird, hat keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat begangen. Denn dieser Promillewert attestiert dem Autofahrer Fahruntüchtigkeit. Hier wird kein einfaches Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer verhängt – Betroffene verlieren dann ihre Fahrerlaubnis gänzlich.

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Alkohol am Steuer droht ein Fahrverbot

Ein Fahrverbot wird üblicherweise für maximal drei Monate ausgesprochen. Ein 6-Monate-Fahrverbot bei Alkohol am Steuer gibt es beispielsweise streng genommen nicht. Aber natürlich kann man den Führerschein für eine solch lange Zeit verlieren. Hier kommt es auf die Begrifflichkeit an: Wer den Führerschein für 6 Monate verliert, hat kein Fahrverbot erhalten, sondern einen Fahrerlaubnisentzug. Das heißt, der Betroffene darf nach Ablauf der 6 Monate nicht einfach so wieder Auto fahren, sondern muss den Führerschein neu beantragen. Für diese Beantragung gibt es eine Frist – in diesem Fall würde sie 6 Monate betragen. Selbst nach der Beantragung erhalten Betroffene ihren Führerschein häufig nicht einfach zurück. Oft ist die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nötig; spätestens bei einem Promillewert von 1,6 oder mehr ist sie Pflicht. Dieselben Regelungen gelten natürlich auch für größere Zeiträume: Es gibt beispielsweise auch ein 1-Jahr-Fahrverbot wegen Alkohol – wobei man auch hier ganz korrekt von einem Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von einem Jahr reden muss. Die Sanktionen bei Alkohol am Steuer im Überblick:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Zum ersten Mal mit mehr als 0,5 Promille hinterm Steuer erwischt 500 Euro 2 1 Monat
Zum zweiten Mal mit mehr als 0,5 Promille hinterm Steuer erwischt 1000 Euro 2 3 Monate
Zum dritten Mal mit mehr als 0,5 Promille hinterm Steuer erwischt 1500 Euro 2 3 Monate
Verkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) 3 Verlust der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe
Mehr als 1,1 Promille im Blut 3 Verlust der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe

Wichtig: Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Autofahrer unter 21 Jahre gilt die Null-Promille-Grenze. Das heißt, sie dürfen nur komplett nüchtern ein Auto fahren. Wer sich nicht daran hält, wird in der Regel strenger bestraft als erfahrene Autofahrer bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Regel. Betroffene Fahranfänger müssen mit der Verlängerung ihrer Probezeit um zwei Jahre, einem Bußgeld, mindestens einem Punkt in Flensburg, einem Fahrverbot und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

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