Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

In der Probezeit Alkohol am Steuer: Was droht?

Alkohol trinken und Autofahren vertragen sich nicht. Vor allem für Fahranfänger gibt es hier null Toleranz – im wahrsten Sinne des Wortes. Wer in der Probezeit hinterm Steuer sitzt, muss komplett nüchtern sein. Ist das nicht der Fall, hat das schwere Konsequenzen für den Fahr-Neuling.

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Darf man in der Probezeit Alkohol trinken?

Die Antwort ist kurz und klar: Nein. Mit Alkohol am Steuer in der Probezeit winken heftige Strafen. Denn in Deutschland gibt es die Null-Promille-Grenze. In der Probezeit 0,1 Promille im Blut zu haben, ist also schon verboten. Auch Restalkohol ist keine Ausrede in der Probezeit. Was viele nicht wissen: Null Alkohol in der Probezeit gilt für alle unter 21 Jahren – auch dann, wenn die Probezeit längst vorbei ist.

Alkohol in der Probezeit: Strafe ist sicher!

Fahren mit Alkohol in der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß. Fahranfänger müssen mit heftigen Konsequenzen rechnen. Das sieht der Bußgeldkatalog für Alkohol-Fahrten in der Probezeit vor:

  • Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre
  • Bußgeld zwischen 200 und 1500 Euro
  • Punkt in Flensburg
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • Bei Unfall: Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Ein Fahrverbot wegen Alkohol in der Probezeit droht, wenn der Fahranfänger ein zweites Mal alkoholisiert am Steuer erwischt wird. Den Führerschein wegen Alkohol in der Probezeit ist man in der Regel für drei Monate los. Fahranfänger müssen gegebenenfalls auch mit einem Führerscheinentzug wegen Alkohol in der Probezeit rechnen – nämlich dann, wenn sie einen Unfall verursacht und dabei beispielsweise eine Person verletzt haben.

Unfall unter Alkohol in der Probezeit – welche Konsequenzen drohen?

Was genau für Strafen folgen, wenn Fahranfänger in der Probezeit alkoholisiert einen Unfall verursachen, hängt davon ab, welche Folgen der Unfall hatte und welcher Verstoß zugrunde lag. Wurde beispielsweise eine Person verletzt, muss der Fahranfänger mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung oder Tötung rechnen. Kommt ein Mensch sogar ums Leben, droht eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung. Auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist durchaus zu rechnen.

Mit Alkohol in der Probezeit erwischt? Was ist die MPU?

Alkohol am Steuer während der Probezeit zieht Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog nach sich.

Wer in der Probezeit mit Alkohol im Blut erwischt wird, kann damit rechnen eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) über sich ergehen lassen zu müssen. Sie wird immer dann angeordnet, wenn Autofahrer mit einer sehr hohen Promillezahl am Steuer erwischt wurden. Betroffene müssen in der MPU glaubhaft machen, dass sie geeignet sind, verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen und es nicht noch einmal vorkommt, dass sie alkoholisiert Auto fahren. Die MPU besteht dabei aus folgenden Bausteinen:

  • Medizinische Untersuchung
  • Reaktions- und Leistungstest
  • Explorationsgespräch (Gespräch mit einem Psychologen)

Alkohol nach der Probezeit: Welche Regeln gelten?

Ist die Probezeit überstanden, gelten für Autofahrer etwas gelockerte Regelungen, was das Alkoholtrinken betrifft. Erlaubt ist in Deutschland bis zu 0,5 Promille nach der Probezeit. Liegt die Blutalkoholkonzentration darüber, drohen Strafen. Hier ein Überblick:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Promillewert ab 0,5 %500 Euro21 Monat
Zuvor bereits Eintrag wegen eines Alkoholverstoßes1000 Euro23 Monate
Zuvor bereits zwei Einträge wegen Alkoholverstöße1500 Euro23 Monate
Promillewert ab 1,1 % 3Freiheits- oder Geldstrafe
Weniger als 1,1 % Promille, aber Ausfallerscheinungen 3Freiheits- oder Geldstrafe
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Promillewert ab 0,5 %500 Euro21 Monat
Zuvor bereits Eintrag wegen eines Alkoholverstoßes1000 Euro23 Monate
Zuvor bereits zwei Einträge wegen Alkoholverstöße1500 Euro23 Monate
Promillewert ab 1,1 % 3Freiheits- oder Geldstrafe
Weniger als 1,1 % Promille, aber Ausfallerscheinungen 3Freiheits- oder Geldstrafe

Achtung: Es können auch Strafen drohen, wenn man in der Probezeit betrunken Fahrrad fährt. Dann ist beispielsweise ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

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