Audi 3,0 TDI im Abgasskandal: Abgasmanipulation im V6-Motor

Der Abgasskandal weitet sich immer stärker aus – immer mehr Diesel-Fahrzeuge sind betroffen. Mittlerweile ist bekannt, dass nicht in nur Kleinwagen, die in großer Stückzahl verkauft werden, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Auch stärker motorisierte Fahrzeuge, die als hochwertiger und hochpreisiger beworben wurden, fahren mit einer illegalen Schummelsoftware. So ist auch der Audi 3,0 TDI betroffen.

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Einer der stärkeren Diesel-Motoren, in dem ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, ist der 3,0 Liter-TDI-Motor von Audi. Er wird in leistungsfähigen Fahrzeugen mit 3,0 Liter Hubraum eingesetzt. Der 3,0 TDI wird dadurch vor allem in Fahrzeugen der Oberklasse der Marken Audi, VW und Porsche installiert. TDI steht dabei für Turbocharged Direct Injection oder Turbocharged Diesel Injection und ist die Markenbezeichnung für Dieselmotoren des Volkswagen-Konzerns, zu dem auch Audi und Porsche gehören.

Audi 3,0 TDI-Modelle von Rückrufen betroffen

Beim 3,0 TDI handelt es sich um einen V6-Motor, der VW-intern die Bezeichnung EA897 trägt. Der Diesel-Motor wird von Audi selbst hergestellt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) konnte in diesem Motor eine illegale Abschalteinrichtung nachweisen und ordnete daher verpflichtende Rückrufe für die betroffenen Audi-Fahrzeuge an. Insgesamt werden rund 200.000 Fahrzeuge von Audi, Volkswagen und Porsche amtlich zurückgerufen. Zu den betroffenen Audi-Modellen zählen:

  • Audi A4
  • Audi A5
  • Audi A6
  • Audi A7
  • Audi A8
  • Audi Q5
  • Audi Q7
  • Audi SQ5

Da Audi ein Unternehmen des VW-Konzerns ist, wurde der Motor auch in anderen Fahrzeugen der Volkswagengruppe verbaut. So ist der 3,0 TDI-Motor ebenfalls in allen Porsche-Diesel-Modellen – Cayenne und Macan – sowie im VW Touareg und VW Amarok zu finden. Auch diese Fahrzeuge enthalten eine illegale Abschalteinrichtung und werden vom KBA zurückgerufen.

Abschalteinrichtung im 3,0 TDI deaktiviert Abgasreinigung

In den 3,0 TDI Diesel-Motoren befindet sich eine unzulässige Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung manipuliert. Eine Schummelsoftware erkennt, wann sich das Fahrzeug in einer Testsituation auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden befindet und lässt die Abgase in vollem Umfang reinigen. Umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide werden aus den Abgasen herausgefiltert. Befindet sich der Audi 3,0 TDI jedoch in einer Alltagssituation auf der Straße, wird die Abgasreinigung von der Abschalteinrichtung deaktiviert. Es werden mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausgestoßen, als gesetzlich erlaubt. Während der Audi 3,0 TDI also auf dem Prüfstand die vorgegebenen Emissionswerte einhält, werden diese Grenzwerte im Normalbetrieb bei weitem überschritten.

Einzelklage als Weg aus dem Audi-Abgasskandal

Audi 3,0 TDI-Fahrer sind nun zu Recht enttäuscht und unzufrieden. Ein lukrativer Weg aus der Dieselkrise für Audi-Kunden ist eine Einzelklage gegen den Autohersteller. Mit einer Klage vor Gericht können Sie erreichen, dass der VW-Konzern Ihren Audi 3,0 TDI wieder zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis mit Zins nach Abzug einer Nutzungsentschädigung erstatten muss. Die Nutzungsentschädigung fällt dabei geringer aus als der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN ist auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und vertritt auch Sie gegen Audi. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung: telefonisch unter 030 – 200 590 770 oder per Mail an info@rueden.de.

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