Motoren und Baujahre: Audi A6-Modelle werden zurückgerufen

Mit knapp 45.000 Neuzulassungen im Jahr 2019 in Deutschland zählt der Audi A6 zu den beliebtesten Fahrzeugen in der oberen Mittelklasse. Besonders häufig wird er als Dienstwagen genutzt. Seit 2016 macht dieses deutschlandweit vielgefahrene Modell jedoch negative Schlagzeilen: Im Audi A6 wurde eine Betrugssoftware entdeckt, durch die die vom Hersteller angegebenen Abgasgrenzwerte im Straßenverkehr nicht eingehalten werden können. Daher hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg diverse Fahrzeuge aus der Modellreihe A6 zurückrufen lassen. Der jüngste Rückruf stammt von Ende 2019.

Audi A6-Modelle unter Code 23Q7 zurückgerufen

Nach Veranlassung durch das KBA informierte Audi in einer ersten Rückrufwelle unter dem Herstellercode 23Q7 die A6-Fahrer über eine Schadsoftware, die in den Obere-Mittelklasse-Wagen zu finden ist. Betroffen sind Audi-Fahrzeuge der Modellreihe A6 aus den Jahren 2008 bis 2015, in denen ein EA189-Motor verbaut ist. Dabei handelt es sich um einen TDI-Dieselmotor des Mutterkonzerns Volkswagen. Das KBA begründet den Rückruf wie folgt: „Bedingt durch manipulierte Software werden die Abgasgrenzwerte im Feld nicht eingehalten.“

Das Fahrzeug stößt aufgrund der Manipulationssoftware auf dem Prüfstand weniger Schadstoffe aus als im Realbetrieb. Als Lösung schlägt Audi für den 2.0 TDI des Typs EA189 ein Softwareupdate vor, das für eine verbesserte Motorsteuerung und damit für die Einhaltung der angegebenen Emissionsgrenzwerte sorgen solle. Audi-A6-Fahrzeuge mit einem 1,6-Liter Motor des Typs EA189 sollen zusätzlich zum Softwareupdate einen Strömungstransformator eingesetzt bekommen. Mithilfe des Transformators solle der Verbrennungsvorgang und die Dosierung des Kraftstoffes optimiert werden. Daher ruft Audi die betroffenen A6-Modelle in die Werkstätten zurück. Der Rückruf wird vom KBA überwacht.

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Rückrufaktion 23X6: Weitere Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen

Eine zweite, später gestartete Rückrufaktion des Ingolstädter Autobauers läuft unter dem Herstellercode 23X6. Das Kraftfahrt-Bundesamt fordert bei diesem Rückruf die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“ Von diesen Rückrufen sind Audi-A6-Modelle betroffen, die zwischen 2011 und 2018 hergestellt wurden und in denen ein V-TDI-Motor eingebaut ist. Dazu gehören die Sechszylinder-TDI-Motoren – auch V6-Motor genannt.

In den älteren Diesel-Fahrzeugen der Euronorm 4 soll die als Akustikfunktion getarnte Abschalteinrichtung entfernt werden. Diese Software solle laut Hersteller unangenehme Geräusche während der Fahrt verringern. Tatsächlich erkennt die eingebaute Software, wenn der Audi A6 auf dem Prüfstand steht und aktiviert die volle Abgasreinigung. Stellt die Software fest, dass sich das Fahrzeug im Normalbetrieb befindet, wird die Abgasreinigung hingegen abgeschaltet und die schädlichen Stickoxide werden ungefiltert ausgestoßen. Auch in diesem Fall schlägt Audi ein Softwareupdate als Lösung vor.

Softwareupdate oder Schadensersatz?

Die Folgen der von Audi angebotenen Softwareupdates sind schwer einzuschätzen. Durch die neu aufgespielte Software könnte sich die Leistung des Fahrzeugs verschlechtern und der Motor langfristig Schaden nehmen. Audi A6-Fahrer sollten sich daher gründlich überlegen, ob sie den Audi-Rückrufen folgen und ihren Wagen in die Werkstatt bringen. Eine Alternative ist die Prüfung eines Schadensersatzanspruchs. Da der Fahrer beim Kauf des Fahrzeugs nichts von der unzulässigen Abschalteinrichtung im Wagen wusste, handelt es sich um einen Betrug am Käufer. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann mögliche Ansprüche prüfen und Klage gegen den Autohersteller einreichen.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt im Abgasskandal bereits mehr als 12.000 Mandanten gegen die Autobauer und unterstützt auch Sie in einem Verfahren gegen Audi! Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf: unter 030 – 200 590 770 oder unter info@rueden.de.

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