Der Motor EA897 von Audi im Abgasskandal
Der Motor EA897 wird von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und seit 2010 in Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt. Die Baureihe umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum, die vor allem in Dieselfahrzeugen der Oberklasse von Porsche, Audi und im VW genutzt werden. Die 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA897 sind vom Abgasskandal betroffen – sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der Norm Euro 6.
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Die Motorsteuerungs-Software des Fahrzeugs erkennt die Prüfsituation und optimiert die Abgasaufbereitung mithilfe einer Aufwärmstrategie so, dass möglichst wenig Schadstoffe ausgestoßen werden. Im normalen Fahrbetrieb auf der Straße sind die Abgasemissionen jedoch deutlich höher.
Welche Fahrzeuge nutzen den Motor EA897?
Der Motor EA897 ist in verschiedenen Premium-Modellen von Porsche, Audi und VW zu finden – in den Ausführungen EA897 oder EA897evo. Zu den betroffenen Audi-Modellen zählen der A4, A5, A6, A7 und A8 und die Modelle Q5 und Q7. Bei Porsche sind der Macan, der Cayenne II und der Panamera I mit dem Motor EA897 ausgestattet. VW verbaut ihn in den Modellen Amarok, Touareg II und Phaeton.
Motor EA897: Verpflichtende Rückrufe des KBA
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bereits zahlreiche verpflichtende Rückrufe für Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren angeordnet. Pflichtrückrufe des KBA gab es bereits für den Macan 3.0 Liter (Euro 6), den Cayenne 3.0 Liter (Euro 6) und den Cayenne 4.2 Liter (Euro 5). Zum Panamera 3.0 Liter (Euro 5) wird zurzeit ein Gutachten erstellt – auch dieses Modell soll über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen.
Für die Audi-Modelle A7 und A8 hat es ebenfalls bereits Rückrufaktionen gegeben. In der Rückruf-Datenbank des KBA sind sie unter dem Code 23X6 zu finden. Bei diesen Modellen ist der Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen demnach erwiesen. Offenbar sind aber noch wesentlich mehr Audi-Diesel betroffen, nämlich fast sämtliche 3-Liter-TDI über nahezu alle Baureihen hinweg.
Die Behörde wirft dem Volkswagen-Konzern eine Konformitätsabweichung in der Antriebssteuerungssoftware und die Nutzung unzulässiger Abschalteinrichtungen vor. Die zurückgerufenen Fahrzeuge müssen zum Softwareupdate in die Werkstatt, um die illegale Abschalteinrichtung zu entfernen. Doch die Erfahrungen mit solchen Updates sind nicht immer positiv. Viele Dieselbesitzer berichten von einem erheblichen Mehrverbrauch an AdBlue und vorzeitigem Motorverschleiß.
Immer mehr verbraucherfreundiche Urteile zum Motor EA897
Zahlreiche Gerichte haben festgestellt, dass in Fahrzeugen mit dem Motorentyp EA897 illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Bereits Mitte Mai 2020 hat das Landgericht Offenburg die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt (Az.: 4 O 106/19). Kläger war der Besitzer eines Audi SQ 5.
Zum großen Durchbruch im Diesel-Abgasskandal um den Motor EA897 kam es am 5. Juni 2020 mit einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 8 U 1803/19). Die Richter verurteilten die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs, eines Audi SQ5 3.0 TDI V6 mit dem Motor EA897 (Euro 6). Im Oktober 2020 hat auch das OLG Oldenburg die Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Motor EA897 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 11 U 2/20). Die Urteile, die gegen Audi sprechen, häufen sich.
Audi-Motor EA897: Jetzt Schadensersatz fordern!
Mit jedem verbraucherfreundlichen Gerichtsurteil steigen die Chancen betrogener Dieselfahrer, für ihr Fahrzeug mit dem Motor EA897 Schadensersatz zu erhalten. Wer einen solchen Skandal-Diesel besitzt oder sich nicht sicher ist, ob sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, sollte sich anwaltlich beraten lassen.
Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und vertritt bundesweit über 14.000 Mandanten gegen die Autohersteller. Nutzen auch Sie unsere kostenlose Erstberatung: Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der 030 – 200 590 770 oder per Mail an info@rueden.de. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
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