Opfer von Sexualstraftaten kommen in Strafverfahren die nachfolgend aufgelisteten Rechte zu. Das Recht auf …
- Information: Opfer müssen über den Ablauf des Verfahrens, ihre Rechte und die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden.
- Schutz: Maßnahmen zum Schutz vor Einschüchterung und Vergeltung, beispielsweise getrennte Wartebereiche im Gericht.
- Beistand: Opfer einer Sexualstraftat haben das Recht, sich von einer Vertrauensperson oder einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen. Sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang häufig, einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht zu wählen.
- Psychosoziale Prozessbegleitung: Professionelle Betreuung und Unterstützung während des gesamten Verfahrens.
- Nebenklage: Es besteht die Möglichkeit, dass Opfer als Nebenkläger im Strafverfahren auftreten.
- Akteneinsicht: Über einen Anwalt können sie Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen.
- Befragung des Angeklagten und der Zeugen: Als Nebenkläger können sie Fragen stellen.
- Vermeidung von Mehrfachvernehmungen: Wenn möglich, sollen wiederholte Befragungen vermieden werden.
- Ausschluss der Öffentlichkeit: Bei der Vernehmung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
- Opferentschädigung: Möglichkeit, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
- Dolmetscher: Bei Sprachbarrieren haben sie Anspruch auf kostenlose Übersetzung.
- Benachrichtigung: Sie können über Haftentlassung oder Flucht des Täters informiert werden.
Diese Rechte sollen den Opferschutz stärken und eine sekundäre Viktimisierung durch das Verfahren verhindern.