Abfindung nach 5 Jahren: Betriebszugehörigkeit und Gehalt werden bei Abfindung berücksichtigt

Je länger die Betriebszugehörigkeit, umso höher die Abfindung. Diese Regel gilt auch, wenn man als Arbeitnehmer gekündigt wurde und eine Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit aushandeln möchte. Wir erklären, wieviel Abfindung nach 5 Jahren möglich ist.

  1. Kündigung nach 5 Jahren: Abfindung berechnen
  2. Wieviel Abfindung steht mir nach 5 Jahren zu?
  3. Abfindung nach 5 Jahren berechnen: So geht’s!

Kündigung nach 5 Jahren: Abfindung berechnen

Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Wer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhalten hat, sollte sie unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Denn: Insbesondere betriebsbedingte Kündigungen enthalten oft Fehler. Ist das Kündigungsschreiben mangelhaft, lässt sich in vielen Fällen in einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlung eine Abfindung herausholen. Die Höhe der Abfindung berechnet sich dabei mithilfe des Bruttomonatsgehalts und der Betriebszugehörigkeit. Wer seine mögliche Abfindung bei Kündigung nach 5 Jahren berechnen möchte, kann folgende Faustformel nutzen: Bruttogehalt x 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung nach 5 Jahren gibt es aber nicht zwingend. Sowohl die Entscheidung, ob man eine Abfindung bekommt, als auch die Höhe der Entschädigungssumme sind Verhandlungssache. Grundsätzlich stehen die Chancen für eine Abfindung nach 5 Jahren Arbeit bei einem Arbeitgeber besonders gut, wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist oder Fehler enthält. Bei der Prüfung der Kündigung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit auf Unstimmigkeiten und Fehler kann ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

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Wieviel Abfindung steht mir nach 5 Jahren zu?

Da die Höhe der Abfindung nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit auch vom aktuellen Bruttogehalt abhängt, ergeben sich individuelle Abfindungssummen, je nachdem wie die Faustformel ausgefüllt wird. Wir haben in der folgenden Tabelle beispielhaft die Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit für unterschiedlich hohe Monatsgehälter berechnet:

BetriebszugehörigkeitMonatsgehalt in BruttoAbfindungshöheAnspruch auf Abfindung?
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit1.000 Euro2.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit1.500 Euro3.750 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit2.000 Euro5.000 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit2.500 Euro6.250 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit3.000 Euro7.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit3.500 Euro8.750 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit4.000 Euro10.000 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit4.500 Euro11.250 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit5.000 Euro12.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit5.500 Euro13.750 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit6.000 Euro15.000 EuroKostenfrei beraten lassen
BetriebszugehörigkeitMonatsgehalt in BruttoAbfindungshöheAnspruch auf Abfindung?
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit1.000 Euro2.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit1.500 Euro3.750 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit2.000 Euro5.000 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit2.500 Euro6.250 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit3.000 Euro7.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit3.500 Euro8.750 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit4.000 Euro10.000 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit4.500 Euro11.250 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit5.000 Euro12.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit5.500 Euro13.750 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit6.000 Euro15.000 EuroKostenfrei beraten lassen

Die Abfindungssummen in der Tabelle sind allerdings nur erste Richtwerte. Je nach Verhandlungsposition und -geschick lassen sich auch weit höhere Abfindungen nach 5 Jahren Arbeit erzielen.

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Abfindung nach 5 Jahren berechnen: So geht’s!

Wer seine mögliche Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit individuell ermitteln möchte, kann unseren Abfindungsrechner nutzen. Die Faustformel ist hier hinterlegt. Stellt man seine persönlichen Werte für Betriebszugehörigkeit und Monatsgehalt ein, kann man die Abfindung berechnen lassen.

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Erläuterungen zum Abfindungsrechner

Der Abfindungsrechner berechnet die sogenannte Regelabfindung. Dabei suggeriert der Begriff Regelabfindung etwas Falsches, eine wirkliche „Regel“ gibt es nicht. Die Regelabfindung dient dem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze, unter welche die Höhe der Abfindung nicht fallen sollte. Die „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Oft werden statt Abfindungen auf Basis von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr auch Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt. Selbst ein Faktor von 2,5 wurde von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Wünsche, bereits erreicht.

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Fabian Heyse

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Maik Wünsche

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