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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Abfindung nach 5 Jahren: Betriebszugehörigkeit und Gehalt werden bei Abfindung berücksichtigt

Wieviel Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit? Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Abfindung nach 5 Jahren Arbeit berechnen können. Jetzt informieren!

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Je länger die Betriebszugehörigkeit, umso höher die Abfindung. Diese Regel gilt auch, wenn man als Arbeitnehmer gekündigt wurde und eine Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit aushandeln möchte. Wir erklären, wieviel Abfindung nach 5 Jahren möglich ist.

  1. Kündigung nach 5 Jahren: Abfindung berechnen
  2. Wieviel Abfindung steht mir nach 5 Jahren zu?
  3. Abfindung nach 5 Jahren berechnen: So geht’s!

Kündigung nach 5 Jahren: Abfindung berechnen

Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Wer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhalten hat, sollte sie unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Denn: Insbesondere betriebsbedingte Kündigungen enthalten oft Fehler. Ist das Kündigungsschreiben mangelhaft, lässt sich in vielen Fällen in einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlung eine Abfindung herausholen. Die Höhe der Abfindung berechnet sich dabei mithilfe des Bruttomonatsgehalts und der Betriebszugehörigkeit. Wer seine mögliche Abfindung bei Kündigung nach 5 Jahren berechnen möchte, kann folgende Faustformel nutzen: Bruttogehalt x 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung nach 5 Jahren gibt es aber nicht zwingend. Sowohl die Entscheidung, ob man eine Abfindung bekommt, als auch die Höhe der Entschädigungssumme sind Verhandlungssache. Grundsätzlich stehen die Chancen für eine Abfindung nach 5 Jahren Arbeit bei einem Arbeitgeber besonders gut, wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist oder Fehler enthält. Bei der Prüfung der Kündigung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit auf Unstimmigkeiten und Fehler kann ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

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Wieviel Abfindung steht mir nach 5 Jahren zu?

Da die Höhe der Abfindung nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit auch vom aktuellen Bruttogehalt abhängt, ergeben sich individuelle Abfindungssummen, je nachdem wie die Faustformel ausgefüllt wird. Wir haben in der folgenden Tabelle beispielhaft die Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit für unterschiedlich hohe Monatsgehälter berechnet:

Betriebszugehörigkeit Monatsgehalt in Brutto Abfindungshöhe Anspruch auf Abfindung?
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 1.000 Euro 2.500 Euro Kostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 1.500 Euro 3.750 Euro Kostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2.000 Euro 5.000 Euro Kostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2.500 Euro 6.250 Euro Kostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 3.000 Euro 7.500 Euro Kostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 3.500 Euro 8.750 Euro Kostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 4.000 Euro 10.000 Euro Kostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 4.500 Euro 11.250 Euro Kostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 5.000 Euro 12.500 Euro Kostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 5.500 Euro 13.750 Euro Kostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 6.000 Euro 15.000 Euro Kostenfrei beraten lassen

Die Abfindungssummen in der Tabelle sind allerdings nur erste Richtwerte. Je nach Verhandlungsposition und -geschick lassen sich auch weit höhere Abfindungen nach 5 Jahren Arbeit erzielen.

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Abfindung nach 5 Jahren berechnen: So geht’s!

Wer seine mögliche Abfindung nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit individuell ermitteln möchte, kann unseren Abfindungsrechner nutzen. Die Faustformel ist hier hinterlegt. Stellt man seine persönlichen Werte für Betriebszugehörigkeit und Monatsgehalt ein, kann man die Abfindung berechnen lassen.

Abfindungsrechner

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6.250 €Regelabfindung (Faktor 0,5)
  • Faktor 0,25
  • Faktor 1,0
  • Faktor 1,5

Faustformel: Bruttomonatsgehalt × 0,5 × Beschäftigungsjahre. Kein Rechtsanspruch – Faktoren von 1,0 bis 1,5 werden regelmäßig ausgehandelt. Entscheidend sind Wirksamkeit der Kündigung und Verhandlungsposition.

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