Die Staatsanwaltschaft München II hat im Rahmen des Abgasskandals ihre Ermittlungen gegen Audi erneut ausgeweitet. Bundesweit wurden die Wohnungen von sechs Audi Technikern nach Beweismaterial durchsucht. Bereits im März vergangenen Jahres gab es im Zusammenhang des Abgasskandals Razzien bei Audi-Beschäftigten sowie in der Konzernzentrale in Ingolstadt.
Beweismaterial im Abgasskandal
38 Beamte der Landeskriminalämter sowie der Staatsanwaltschaft waren an den Durchsuchungen beteiligt. Es wurde nach Beweisen gesucht, welche die Beteiligung von Audi an der Entwicklung der Betrugssoftware nachweisen sollen. Die Beschuldigten waren oder sind nahezu ausnahmslos in der Motorentechnik oder im mittleren Management beschäftigt. Lediglich ein Beschuldigter stammt aus der hochrangigen Führungsebene in der Aggregatentwicklung. Insgesamt wird nun gegen 13 Personen ermittelt, die für den Audi-Konzern arbeiten.
Über 250.000 Audi Fahrzeuge haben illegale Abschalt-Software
Die Ermittler sind lange Zeit von 80.000 betroffenen Dieselfahrzeugen ausgegangen. Inzwischen hat sich diese Zahl jedoch drastisch gesteigert: Mehr als 250.000 Fahrzeuge sind demnach vom Abgasskandal betroffen. In der Motorensteuerung der Fahrzeuge ist eine Software verbaut die erkennt, dass sich das Fahrzeug auf einem behördlichen Prüfstand befindet. Dadurch wurden die Abgaswerte manipuliert und Behörden und Verbraucher betrogen. Auch in den Motoren von Porsche-Fahrzeugen sind illegale Abschalteinrichtung verbaut.
Ermittlungen verlaufen parallel zu VW
Die Strafverfolgungsbehörden erhoffen sich aus den Ermittlungen Erkenntnisse darüber, wie die Manipulationen bei Audi abgelaufen sind. Als Tochterunternehmen der VW AG ist es noch nicht eindeutig, wer auf der Vorstandsebene Kenntnis von der Betrugssoftware hatte. VW hatte im Zuge der Ermittlungen in den Vereinigten Staaten auch Verstöße bei seinem Tochterunternehmen eingestanden. Der Audi-Vorstand bestreitet bis heute jegliche Verfehlungen.
Audi, Porsche und Co. zurückgeben
Wenn ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie den Kaufvertrag anfechten. Dabei bestehen sehr gute Chancen auf die Rückgabe Ihres Fahrzeugs beim Hersteller. Sie bekommen den Kaufpreis erstattet und müssen sich lediglich einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Bundesweit haben schon zahlreiche Gerichte Verbrauchern dieses Recht zugesprochen. Auch besteht die Möglichkeit eines Anspruches auf Schadensersatz.
Kanzlei Werdermann I von Rüden – Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich
Hadeln Sie jetzt und kontaktieren Sie uns! In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug betroffen sind. Auch werden wir mit Ihnen besprechen, was die beste Möglichkeit ist in Ihrem Fall juristisch vorzugehen. Wir betreuen schon mehrere hundert Mandanten im Abgasskandal, so dass wir über große fachliche Erfahrungswerte verfügen. Kontaktieren Sie uns und wir werden Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.