Zum vierten Mal ordnete die Staatsanwaltschaft München nun die Durchsuchung der Wohnungen und Büros von Audi-Mitarbeitern an. Die Ermittlungen im Abgasskandal wurden dadurch erneut ausgeweitet. Erstmals sollen jetzt auch zwei ehemalige Vorstände betroffen sein. Durchsucht wurden Privatwohnungen und Büros. Gegenstand der Ermittlungen ist die Vermutung, dass Audi in seinen 3.0 l V6 Motoren eine illegale Abschalteinrichtung verbaut hat.
Ermittlungen wegen Betrugssoftware
Audi soll im Abgasskandal mitverantwortlich dafür sein, Dieselfahrzeuge mit einer manipulierten Software ausgestattet zu haben. Diese Betrugssoftware erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem behördlichen Prüfstand befindet. Auf dem Prüfstand ist die Abgasreinigung funktionstüchtig und die gesetzlichen Grenzwerte werden eingehalten. Im Straßenverkehr schaltet sich diese Abgasreinigung jedoch ab. In den Motoren EA 189 von VW konnte diese Betrugssoftware bereits nachgewiesen werden.
Auch Audi-Motoren betroffen
Nach Expertengutachten und verschiedenen Untersuchungen ist davon auszugehen, dass Audi in den 3.0 l V6 Motoren eine illegale Abschalteinrichtung verbaut hat. So wurde für den Porsche Cayenne seitens des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) bereits ein Zulassungsverbot ausgesprochen. Auch der Porsche Macan wurde zurückgerufen genau wie der VW Touareg. Beide Fahrzeuge haben auffällig hohe und technisch nicht erklärbare Stickoxid (NOx) Werte.
Zahlreiche Audi Modelle vom Abgasskandal betroffen
Betroffen sind von Audi insbesondere die Modelle A5, A6, A7, Q 3, SQ 3, Q5 und Q7. Hunderttausende Fahrzeuge wurden schon für ein Software-Update zurückgerufen. Experten zweifeln jedoch daran, dass dieses Update die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs behebt. Die Stickoxid Werte seien auch nach dem Update noch zu hoch. Zudem kommt es nach einem Update oftmals zu Schäden an der Motorensteuerung oder am AGR-Ventil.
Fahrzeug jetzt zurückgeben – Kaufpreis erstattet bekommen
In zahlreichen Urteilen bundesweit wurde Verbrauchern bereits das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zugesprochen. Dabei wurde nach Rückgabe des betroffenen Pkw der Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes erstattet. Betroffenen ist daher zu raten: Nehmen Sie jetzt Ihr gutes Recht war! Die Entscheidungen der Gerichte tendieren immer stärker Richtung Verbraucher. In Zeiten möglicher Fahrverbote und desolater Gebrauchtwagenpreise, ist dies die ideale Möglichkeit.
Ihre kostenlose Erstberatung bei der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN
Wenn Sie Informationen bezüglich des Abgasskandals erhalten wollen, dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir stellen Ihnen eine unverbindliche und persönliche Erstberatung kostenlos zur Verfügung. In einem Telefongespräch erläutern wir anhand Ihres Falls die juristischen Möglichkeiten. Schon hunderte von Mandanten haben uns ihr Vertrauen geschenkt. Profitieren Sie daher von unserer umfassenden Fachexpertise.