Klagen gegen Autohersteller wie VW können am Wohnort des Käufers erhoben werden

Veröffentlicht am in Abgasskandal

So entschied das Landgericht Schweinfurt in der mündlichen Verhandlung am 17.04.2018. Der Käufer eines Volkswagen Passat 2,0 TDI BJ: 2013 klagte gegen Volkswagen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Ausnahme von der Regel

In der Regel ist eine Klage immer am Wohnsitz des Beklagten zu erheben. Bei eine Klage gegen Volkswagen wäre das, dass Landgericht Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig ist traditionell aber wenig verbraucherfreundlich, sodass die Klage am eigenen Wohnort erheben zu können, für den Klägern einen enormen Vorteil verspricht. Dies ist jedoch nur der Fall, weil der Volkswagen Konzern mit der Abgasmanipulation die Käufer in sittenwidriger Weise geschädigt hat. Bei einer sittenwidrigen Schädigung kann die Klage auch am Wohnort des Klägers erhoben werden.

Gute Erfolgschancen

Die Landgerichte, die keine so räumliche Nähe zum Wolfsburger Konzern aufweisen, als das Landgericht Braunschweig, entscheiden in der Regel eher zu Gunsten der Verbraucher.
Mit dieser Möglichkeit der Klageerhebung am Wohnort des Klägers setzt das Landgericht Schweinfurt ein klares Zeichen für den Verbraucherschutz.