OLG Düsseldorf: Porsche zu Schadensersatz verurteilt

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Das OLG Düsseldorf hat die VW-Tochter Porsche zu Schadensersatz verurteilt. Der 13. Zivilsenat sah es mit Urteil vom 30. Januar 2020 (Az. I-13 U 81/19) als erwiesen an, dass Porsche seinen Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Das Fahrzeug des Klägers, ein Porsche Cayenne, war mit einem 3,0-Liter-Dieselmotor vom Typ EA 897 nach Euro 6-Abgasnorm vom Hersteller Volkswagen, dem Mutterkonzern von Porsche, ausgestattet. Er verfügte über eine illegale Abschalteinrichtung, die dazu in der Lage war, die Abgasreinigung im normalen Straßenbetrieb abzuschalten und in eingeschaltetem Zustand auf dem Prüfstand ein falsches Testergebnis zu ermöglichen.

Auch Audi und VW mit diesem Motor ausgestattet

Auch mehrere Mittel- und Oberklassemodelle von Audi und Volkswagen wurden mit diesem Typ Turbodiesel-(TDI)-Motor ausgestattet, unter anderem die Audi-Modelle A6, A7, A8, die SUV Q5, Q7, der VW Touareg II, das VW Oberklasse-Prestigeprojekt VW Phaeton und rund 53.000 Porsche Macan. Davon wurden rund 15.000 allein in Deutschland zurückgerufen. Deutschlandweit mussten von den genannten Fahrzeugtypen von VW und Audi etwa 77.600 Fahrzeuge vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen werden, die sowohl über einen EA 897-Motor als auch die Variante EA 897evo verfügten, wie etwa der VW-Pick-up Amarok.

Trotz vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung keine Nutzungsentschädigung

Der Besitzer kann das Auto zurückgeben und bekommt etwa vier Jahre nach dem Kauf 50.000 Euro zurück. Gezahlt hatte er für das Fahrzeug rund 70.000 Euro. Die Differenz wird dem Kläger für die Nutzung des Fahrzeugs abgezogen.

Johannes von Rüden von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, die bundesweit bereits über 5.000 Geschädigte im Abgasskandal vertritt, hält das für unbillig. VW und seine Tochtergesellschaften hätten ihre Kunden vorsätzlich getäuscht und sie mit dem Versprechen sauberer Dieselfahrzeuge dazu verleitet, Fahrzeuge zu kaufen oder zu leasen, die die Käufer so nie erworben hätten, so von Rüden. Aufgrund der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung erscheine es unangemessen, wenn der Schädiger hier Nutzungsersatzansprüche auf den Kaufpreis anrechnen könne und nicht den vollen Kaufpreis erstatten müsse.

Gute Chancen, Ansprüche gegen VW und Töchter durchzusetzen

Dennoch bestehen für geschädigte Porsche-, Audi- oder andere VW- Kunden gute Chancen, ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern oder seine Tochtergesellschaften durchzusetzen. So wurde VW zuletzt im Abgasskandal mehrfach wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB) seiner Kunden zu Schadensersatz verurteilt, unter anderem durch das LG Duisburg und das OLG Oldenburg.

VW wurde zur Rückabwicklung des Kaufvertrags verurteilt, wenn der geschädigte Käufer vom Kaufvertrag zurückgetreten war. Nehmen Sie daher jetzt die kostenlose Erstberatung bei VON RUEDEN in Anspruch oder kontaktieren Sie uns direkt unter 030-200 590 770 oder per E-Mail an info@rueden.de.