Statement zu den Messergebnissen der DUH

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Zu der heutigen Pressemitteilung der deutschen Umwelthilfe erklärt der Berliner Verbraucheranwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei VON RUEDEN: „Nach den durchgeführten Messungen der Deutschen Umwelthilfe verdichten sich die Hinweise dahingehend, dass in diversen Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen in Form so genannter Thermofenster zum Einsatz gekommen sind. Dabei wird die Rückführung sauerstoffarmer Abgase in den Verbrennungsraum in Abhängigkeit von der Außentemperatur reduziert, was du einer höhere Stickoxidproduktion führt.“

Die Deutsche Umwelthilfe hatte in einer Auswertung verschiedene Fahrzeuge identifiziert, die mit ihren Abgaswerten zum Teil deutlich über den Grenzwerten liegen. Verwundert zeigt sich von Rüden auch darüber, dass die bei einem Audi A6 3.0 TDI bei einem Kaltstart besser abschneidet als während des realen Betriebes. Auch dies deute auf die Nutzung illegaler Thermofenster hin, sagt von Rüden.

Auch die von der Automobilindustrie angebotenen Softwareupdates zeigen offenbar keine Wirkung. So reduzierte ein Softwareupdate bei einer Mercedes B-Klasse die Emissionen lediglich um vier Prozent.

Von Rüden betonte am Dienstagmorgen, dass „der erfolgreichste Weg, seine Ansprüche durchzusetzen, eine Klage gegen die Motorenhersteller sein muss. Softwareupdates bieten keine adäquate Lösung. Die Motorenhersteller haben durch die illegale Verwendung von Abschalteinrichtungen die Verbraucher arglistig und sittenwidrig getäuscht.“ Auch gegenüber Hardwarenachrüstungen zeigt sich der Berliner Dieselexperte skeptisch: „Die Wirkungswiese derartiger Hardwarenachrüstungen ist noch nicht bewiesen, zudem ist eine derartige Nachrüstung schon aus juristischen Gründen stark bedenklich.“ Auf Hardwarelösungen der Automobilindustrie zu vertrauen, sie nicht mehr so ratsam.

Von Rüden sieht sich auch bei dem Verdacht bestätigt, dass der Volkswagenmotor EA 288 manipuliert ist. Die Messungen der DUH haben extreme Abweichungen der Emissionen im realen Fahrbetrieb aufgewiesen. Allerdings hielt der Motor bei simulierten Testbedingungen die Grenzwerte auffällig ein. Von Rüden hegt schon seit längerem den Verdacht, dass das der Motor mit einer illegalen Abschalteinrichtung arbeitet. Zuletzt erklärten verschiedene Gerichte den EA 288 zum Prüffall.

Zuletzt kündigten verschiedene Gerichte in Verfahren der Kanzlei VON RUEDEN an, die Frage der Zulässigkeit so genannter Thermofenster durch den europäischen Gerichtshof entscheiden zu lassen.