Als Nachfolgemotor des Skandalmotors EA189 der Volkswagen AG sollte der EA288 eine saubere Alternative und der Weg aus dem Dieselskandal sein. Doch auch dieser Motortyp enthält offenbar illegale Abschalteinrichtungen: eine sogenannte Fahrkurvenerkennung und ein Thermofenster. VW gerät jetzt immer stärker unter Druck, denn es droht eine zweite Klagewelle im Abgasskandal.
Aus internen Papieren des VW-Konzerns geht hervor, dass VW im EA288 eine sogenannte Fahrkurvenerkennung verbaut hat, um die Abgasreinigung zu „regulieren“. Im März 2020 gab das Landgericht (LG) Regensburg dem Käufer eines VW Golf VII Recht, der VW wegen dieser Abschalteinrichtung auf Schadensersatz verklagt hatte. VW stritt die Zykluserkennung im EA288 nicht ab, sondern hält sie sogar für legal. Doch die Richter sprechen in der Urteilsbegründung von einer „gesetzeswidrigen Programmierung“.
Bei der Abgasreinigung wird zwischen Prüfmodus und realem Straßenverkehr unterschieden – was eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Bei der im EA288 genutzten Lenkwinkelerkennung kann die Motorsteuerung anhand der eher geringen Lenkbewegungen in einer Testsituation erkennen, dass sich das Fahrzeug im Testzyklus der Zulassungsbehörden und nicht im Straßenbetrieb befindet.
Vor dem LG Wuppertal hat die Volkswagen AG außerdem eingeräumt, dass im Motor EA288 ein sogenanntes Thermofenster genutzt wird (Az.: 2 O 273/18). Das Thermofenster steuert je nach Außentemperatur die Abgasreinigung des Dieselfahrzeugs. Wenn es draußen sehr warm oder sehr kalt ist, werden die Abgase nicht gereinigt.
Mit dem Urteil vom 19. März 2020 haben die Richter in Regensburg festgestellt, dass die Abgasreinigung im Motor EA288 manipuliert wurde und den VW-Konzern zu Schadensersatz verurteilt (Az. 73 O 1181/19) – eine bahnbrechende Entscheidung, die bestätigt, dass auch die neueren Euro 6-Diesel vom VW-Abgasskandal betroffen sind.
Seitdem entschieden mehrere weitere Landgerichte zugunsten der Besitzer von Fahrzeugen mit dem Motor EA288. Das Landgericht Duisburg hatte dem Besitzer eines Golf VII schon im Oktober 2018 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatz zugesprochen. Mittlerweile beschäftigen sich auch immer mehr Oberlandesgerichte (OLG) mit dem Motor EA288 im Abgasskandal, darunter das OLG Köln, das OLG München, das OLG Celle und das OLG Oldenburg.
Der Motortyp EA288 wurde Ende Januar 2020 unter dem Code 23Z7 erstmals vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen: Diese Rückrufaktion betrifft den VW-Motor EA288, der seit 2015 in Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut wird. Bislang hat das KBA nur den VW-Bus T6 mit 2,0 Liter-Motor offiziell zurückgerufen.
Unter dem Code 23X4 bietet VW außerdem ein freiwilliges Softwareupdate für den Motor EA288 an. Als Grund gibt der Hersteller an, die Leistung des NOx-Speicherkatalysators könne sich mit zunehmendem Alter verschlechtern, wodurch es zu einem erhöhten Schadstoffausstoß in der Warmlaufphase kommen könne.
Die Abschalteinrichtung in Form der Fahrkurvenerkennung wird vor allem in Fahrzeugen mit dem VW-Motor EA288 seit dem Baujahr 2015 verbaut – und zwar auch in Dieselmodellen der VW-Tochterfirmen Audi, Seat und Škoda. Hier eine Übersicht über die betroffenen Modelle:
VW
Seat
Die Urteile gegen VW zeigen, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen mit dem Motortyp EA288 Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Fahren Sie ein Fahrzeug mit dem Motor EA288? Dann müssen Sie dem freiwilligen Rückruf von Volkswagen nicht folgen. Nutzen Sie besser unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie prüfen, wie Ihre Chancen auf Schadensersatz stehen. Wir vertreten bereits über 12.000 Mandanten im Abgasskandal, darunter viele VW-Besitzer. Machen auch Sie Ihre Rechte im Abgasskandal gegen Volkswagen geltend – mit der Kanzlei VON RUEDEN an Ihrer Seite!