Audi Q5 mit Abschalteinrichtung

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Der Abgasskandal, der mit manipulierten Dieselfahrzeugen begann, weitet sich nun auf Benziner aus. Dem SWR liegen Unterlagen vor, die belegen, dass im Benzinmotor eines Audi Q5 eine unzulässige Abschalteinrichtung aktiv ist. Dem Sender liegt ein Gerichtsgutachten vor, in dem nachgewiesen wurde, dass im Audi Q5 eine Lenkwinkelerkennung zum Einsatz kommt. VW-interne Dokumente bestätigen das Ergebnis des Gutachters.

Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation

Das Gutachten, das im Rahmen eines Prozesses am Landgericht Offenbach erstellt wurde, ergab, dass sich im Audi Q5 TFSI 2.0 der Abgasnorm Euro 6 aus dem Baujahr 2015 eine Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation befindet. Der Benziner reinigt die Abgase nur in vollem Umfang, wenn das Lenkrad gar nicht oder nur kaum eingeschlagen wird. Das ist ausschließlich in Testsituationen der Fall. Im Straßenbetrieb – bei starken Lenkbewegungen – wird die Abgasreinigung gedrosselt oder abgeschaltet. Diese Version der Abschalteinrichtung wurde schon im Rahmen des Abgasskandals in diversen Dieselfahrzeugen des Volkswagenkonzerns gefunden.

Der unabhängige Gutachter stellte fest, dass der Ausstoß an Stickoxiden um 24 Prozent und an Kohlenmonoxid um 60 Prozent anstieg, wenn das Lenkrad des Audi Q5 eingeschlagen wurde. Damit überschritt der Benziner den gesetzlichen Grenzwert für Stickoxide der Abgasnorm Euro 6 um 20 mg/km. Der Schadstoffausstoß lag zudem sogar um 300 Prozent über den Herstellerangaben von Audi.

Bericht des SWR

Erhärtet werden diese Ergebnisse noch von einem internen VW Dokuments, was ebenfalls dem SWR vorliegt. Darin bestätigen VW-Juristen die Existenz der Lenkwinkelerkennung in Benzinfahrzeugen mit dem Automatikgetriebe AL 551. Die Rede ist von einer  „zyklusnahen Bedatung“ – ein Synonym für Zykluserkennung – also Abschalteinrichtung. Im Dokument wird erklärt, dass das Warmlaufprogramm für die Abgasreinigung in einer Testsituation bei einem Lenkwinkeleinschlag von unter 15 Grad aktiviert wird, im Normalbetrieb auf der Straße aber „so gut wie nie“. Diese Lenkwinkelerkennung sei den Behörden nicht bekannt, schreiben die VW-Juristen. Tatsächlich geben sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an, bisher keine illegalen Abschalteinrichtungen in Benzinern gefunden zu haben.

Der Bundesgerichthof (BGH) hält Abschalteinrichtungen grundsätzlich für illegal, wenn sie Auswirkungen auf die Abgasreinigung haben – so wie beim Audi Q5 mit Benzinmotor. Ist eine Lenkwinkelerkennung auch in anderen Benzinern zu finden, würde die Rechtsprechung des BGH greifen und die Halter könnten Anspruch auf Schadensersatz erheben. Mit einer Einzelklage gegen den Hersteller kann der drohende Wertverlust umgangen und eine hohe Schadensersatzsumme erzielt werden.

Die Kanzlei VON RUEDEN

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet allen Haltern von Audi-Benzinern eine kostenlose Erstberatung an. Dabei wird unverbindlich geprüft, ob sich eine Klage gegen den Autohersteller lohnt. Bisher vertritt die Kanzlei bundesweit bereits mehr als 12.000 Verbraucher gegen die deutschen Autobauer im Abgasskandal.