Kanzlei VON RUEDEN: Verbraucherfreundliches Urteil im Mercedes-Dieselskandal erstritten

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Vor dem Landgericht (LG) Stuttgart gelang es der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die Forderungen ihres Mandanten im Wesentlichen durchzusetzen und so ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Mercedes-Abgasskandal zu erstreiten. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Daimler AG zurückgewiesen, sodass das Urteil bald rechtskräftig sein wird. Dabei handelt es sich dann um die zweite rechtskräftige Entscheidung gegen die Daimler AG im Rahmen des Abgasskandals. Daimler muss durch die Anschlussberufung 92 Prozent der Berufungsverfahrenskosten tragen.

Streitgegenstand vor dem LG Stuttgart war ein Mercedes-Benz ML 350 BLUETEC4MATIC. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte einen verpflichtenden Rückruf aufgrund eingebauter unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet, der diesen Wagen betraf. Der Richter verurteilte Daimler zu einer Zahlung von 34.220 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs (Az. 20 O 190/20).

Da das LG Stuttgart für die Vorteilsanrechnung lediglich eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern angenommen hat, statt – wie von Klägerseite gefordert – 300.000 Kilometer, haben die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Differenzbetrag belief sich in diesem Fall auf immerhin etwa 3.000 Euro.

Die Daimler AG ist daraufhin gegen das Urteil nicht selbst in Berufung gegangen, sondern hat eine Anschlussberufung eingelegt – mit dem Ziel, das Urteil aus erster Instanz aufzuheben und die Klage vollständig abweisen zu lassen. Das Besondere an einer Anschlussberufung ist, dass diese durch die Erledigung der „Hauptberufung“ zu Fall gebracht werden kann.

Das OLG Stuttgart folgte weder den Berufungsanträgen der Klägerseite noch denen der Daimler AG aus der Anschlussberufung. Das Urteil des LG Stuttgart ist somit vollumfänglich bestätigt worden.

Der Senat räumte dem Kläger die Möglichkeit ein, seine Berufung zurückzuziehen. Dieser entschied sich aber aus Kostengründen dagegen, da er einen weitaus höheren Kostenanteil zu tragen gehabt hätte, als bei der aktuell angesetzten Kostenquote: Acht Prozent gehen zulasten des Klägers und 92 Prozent zulasten der Daimler AG. Da fühlt sich ein Zurückweisungsbeschluss nach § 522 ZPO (Zivilprozessordnung) wie ein Sieg an.

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, haben uns auf den Abgasskandal spezialisiert und vertreten bundesweit rund 14.000 Mandanten gegen die Autohersteller. Wir konnten schon mehr 500 Urteile vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten und Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof erwirken. Das Online-Verbrauchermagazin Finanztip empfiehlt VON RUEDEN im Abgasskandal.