Landgericht Stuttgart: Drei Urteile gegen die Daimler AG, Schadensersatz für die Verbraucher

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Das Landgericht Stuttgart positioniert sich mit drei Urteilen im Mercedes-Abgasskandal auf der Seite der Verbraucher. Innerhalb von knapp zwei Wochen – zwischen 28. Juli und 7. August 2020 – entschied das Landgericht dreimal gegen die Daimler AG und zugunsten der klagenden Verbraucher, die alle drei von der Kanzlei VON RUEDEN vertreten worden sind. Die Richter sprachen den Klägern jeweils Schadensersatz zu.

Die 23., 24. und 29. Zivilkammer am LG Stuttgart befassten sich mit drei voneinander unabhängigen Fällen im Daimler-Abgasskandal. Diese Fälle landeten in Stuttgart, da das Landgericht für Daimler mit Sitz in Stuttgart zuständig ist. Als Alternative hätten die Kläger jeweils in dem Ort vor Gericht ziehen können, in dem der Kaufvertrag für ihr betroffenes Fahrzeug geschlossen worden ist.

Den drei Urteilen ist gemein, dass die Kläger den Kaufpreis nach Abzug einer geringen Nutzungsentschädigung vom Autohersteller erstattet bekommen. Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach den gefahrenen Kilometern. Außerdem muss Daimler die drei manipulierten Dieselfahrzeuge zurücknehmen.

Im Fall, der vor der 23. Zivilkammer am LG Stuttgart verhandelt wurde, wird Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu Schadensersatz verurteilt. Der klagende Verbraucher gibt seinen Mercedes-Benz GLK 200 CDI mit dem Motor OM 651 der Euronorm 5 zurück und erhält dafür 21.966,98 Euro.

Dem Besitzer eines Mercedes-Benz GLC 250d 4MATIC der Abgasnorm Euro 6 wurden von der 24. Zivilkammer in Stuttgart 58.240,50 Euro sowie Zinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr zugesprochen. Der Richter begründet das Urteil mit der unzulässigen Abschalteinrichtung, die im Fahrzeug verbaut war.

Ähnlich argumentiert die 29. Zivilkammer, die anführt, dass die im Wagen des Klägers verbaute Abschalteinrichtung gegen EU-Recht verstoße und daher illegal sei. Der Fahrzeughalter bekommt 15.021,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent und gibt den Mercedes-Benz B 200 CDI an die Daimler AG zurück.

„Die drei Urteile machen die verbraucherfreundlichen Tendenzen im Abgasskandal an den Gerichten deutlich. Den Dieselfahrern wird immer häufiger ihr Anspruch auf Schadensersatz bestätigt“, so Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Partner der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die die drei Kläger vor dem LG Stuttgart vertreten hat. „Es lohnt sich für die Verbraucher mehr denn je, gerichtlich gegen den Autohersteller vorzugehen.“

Die drei Zivilkammern am LG Stuttgart sind sich einig, dass die verbauten Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster und die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung unzulässig sind und die Kläger damit einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Abschalteinrichtungen verändern die Abgasreinigung so, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand die Grenzwerte für schädliche Emissionen einhält, im Straßenverkehr jedoch nicht. Dort wird die Abgasreinigung durch eine manipulierte Software heruntergefahren oder abgeschaltet. So werden im Normalbetrieb mehr gesundheitsschädliche Stickoxide freigesetzt als gesetzlich erlaubt.

Alle drei Kläger wurden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten, die sich deutschlandweit für die Rechte der Verbraucher im Dieselskandal einsetzt. Mittlerweile vertritt die Kanzlei mehr als 12.000 Mandanten gegen die deutschen Autohersteller – darunter rund 1.700 Mandanten gegen die Daimler AG. Die Erstberatung ist für alle Dieselfahrer kostenlos und unverbindlich.