Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Verbraucher, die ihr manipuliertes Dieselfahrzeug nach dem 22. September 2015 gekauft haben, trotzdem von Volkswagen entschädigt werden müssen (Az. 25 O 141/19).
In Deutschland wurde am 22. September 2015 durch eine breite Berichterstattung über den Abgasskandal bekannt, dass Volkswagen in Dieselfahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation verbaut hat. Gerichte gingen daher davon aus, dass Kunden, die nach diesem Datum einen VW-Diesel kauften, davon ausgehen mussten, dass auch dieser Wagen manipuliert sein könnte. Klagen wurden daher wegen „Kauf in Kenntnis“ abgelehnt und ein Schadensersatz verneint.
Das LG Köln entschied nun im Fall einer Kölner Verbraucherin anders. Sie hatte im Juli 2016 für 16.100 Euro einen VW Caddy gekauft. Im Jahr 2019 klagte sie wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung gegen VW, da der Wagen eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt. Das Kölner Gericht sprach ihr Recht zu und verpflichtete Volkswagen dazu, das Fahrzeug zurückzunehmen und 13.900 Euro Schadensersatz an die Verbraucherin zu zahlen.
Die Berliner Rechtsanwältin Kelly Straube von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hatte dieses Verfahren betreut. Sie erklärt: „Das Gericht stellt ohne jeden Zweifel fest, dass das sittenwidrige Verhalten der Beklagten mit dem Jahr 2015 kein Ende genommen hat. So kommen endlich auch Verbraucher, die nach Bekanntwerden des Abgasskandals getäuscht wurden, zu ihrem Recht.“
Das Gericht begründet sein Urteil mit den verpflichtenden Softwareupdates, die Verbraucher auf ihre manipulierten Fahrzeuge aufspielen lassen müssen. Die Nebenwirkungen des Updates können Verschleiß und eine verringerte Lebensdauer des Motors sein. Daher seien Zweifel über die Sinnhaftigkeit des Softwareupdates auf Seiten der Verbraucher berechtigt. Folgeschäden würden „voraussichtlich ersatzlos beim Käufer“ verbleiben, so das LG Köln. Das müsse der Verbraucher nicht hinnehmen.
Noch ist die Entscheidung der Kölner Richter nicht rechtskräftig – die Volkswagen AG kann in Berufung gehen. Zu weiteren, grundsätzlichen Fragen im Abgasskandal will sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 5. Mai 2020 äußern.