Alkohol am Steuer ist ein No-Go – das weiß eigentlich jeder. Aber wie ist es, wenn nicht der Fahrer, sondern der Beifahrer ein Gläschen zu viel getrunken hat? Kann auch ein betrunkener Beifahrer bestraft werden? Kurz gesagt: Ein gewöhnlicher Beifahrer darf grundsätzlich alkoholisiert mitfahren. Allein das Mitfahren ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Sonderregeln gelten für die eingetragene Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17; außerdem können ein aktiver Eingriff in die Fahrt oder ein späterer Unfall rechtliche Folgen haben.
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Darf der Beifahrer betrunken sein?

Ja. Für einen normalen Beifahrer gibt es allein wegen seiner Rolle im Auto keine allgemeine Promillegrenze. Es ist zunächst nicht strafbar, wenn der Beifahrer betrunken ist. Er darf den Fahrer aber nicht behindern und nicht in die Fahrzeugführung eingreifen. Ist absehbar, dass ein stark alkoholisierter Mitfahrer stören könnte, sollte der Fahrer ihn nicht mitnehmen oder für eine sichere Sitzposition sorgen.
Ein Griff ins Lenkrad ist etwas anderes als bloßes Mitfahren. Wer dadurch eine konkrete Gefahr oder einen Unfall verursacht, kann je nach Vorsatz, Gefährdung und Schaden straf- und zivilrechtlich verantwortlich sein. In Betracht kommen etwa ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB und Schadensersatz nach § 823 BGB. Ob tatsächlich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit besteht, hängt vom konkreten Geschehen ab.
Begleitetes Fahren: Beifahrer betrunken?
Beim begleiteten Fahren ab 17 ist die eingetragene Begleitperson kein gewöhnlicher Beifahrer. Nach § 48a Absatz 2 und 6 FeV darf sie nur begleiten, wenn sie unter anderem weniger als 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft und weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat. Die Grenze ist damit bereits bei 0,5 Promille erreicht, nicht erst darüber. Die Hintergründe zur 0,5-Promille-Grenze für Fahrzeugführer sind davon zu unterscheiden.
Fährt der 17-Jährige mit einer Begleitperson, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, gilt die Fahrt als Fahrt ohne zulässige Begleitung. Für den minderjährigen Fahrer in der Probezeit nennt das geltende Recht folgende Folgen:
- 70 Euro Regelgeldbuße nach Nummer 251a der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung,
- ein Punkt nach Nummer 3.3.2 der Anlage 13 FeV und
- Widerruf der Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 StVG.
Die Staffel von 500 bis 1.500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem bis drei Monaten betrifft Alkoholverstöße eines Fahrzeugführers. Sie wird nicht allein deshalb gegen die Begleitperson verhängt, weil diese alkoholisiert auf dem Beifahrersitz sitzt. Begeht die Begleitperson selbst eine andere Tat, ist diese gesondert zu beurteilen.
Fahrer betrunken, Beifahrer nüchtern – welche Verantwortung trägt der Beifahrer?
Kann der Beifahrer den Führerschein verlieren, wenn der Fahrer betrunken ist? Allein weil er mitfährt oder von der Alkoholisierung weiß, verliert der Beifahrer seinen Führerschein nicht automatisch. Auch eine Polizeikontrolle macht ihn nicht ohne Weiteres für die Trunkenheitsfahrt des Fahrers verantwortlich. Anders kann die Lage sein, wenn der Beifahrer aktiv in die Fahrt eingreift oder aufgrund einer zusätzlichen eigenen Handlung rechtlich verantwortlich wird.
Kommt es zu einem Unfall und wird der Beifahrer verletzt, kann sein eigener Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch jedoch gekürzt werden. Nach § 254 BGB kommt es darauf an, ob der Geschädigte schuldhaft zur Entstehung seines Schadens beigetragen hat. Das kann der Fall sein, wenn die erhebliche Alkoholisierung oder Fahruntüchtigkeit des Fahrers für ihn erkennbar war und sich gerade dieses Risiko im Unfall verwirklicht hat. Eine feste Mitverschuldensquote gibt es nicht; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
Wichtig: Bloßes Mitfahren führt weder automatisch zu einer Geldbuße noch zum Verlust des Führerscheins. Ebenso wenig lässt sich pauschal sagen, der nüchterne Beifahrer trage ein höheres Mitverschulden als der betrunkene Fahrer. Erkennbarkeit, Verhalten, Unfallursache und Schaden müssen getrennt geprüft werden.
Auf dem Motorrad: Darf Beifahrer betrunken sein?
Auch ein Motorrad-Beifahrer darf grundsätzlich alkoholisiert sein, solange er den Fahrer nicht behindert oder in die Fahrzeugführung eingreift. Für die Mitnahme muss das Kraftrad nach § 21 Absatz 1 StVO einen besonderen Sitz besitzen. Die Promillegrenzen für Fahrzeugführer gelten nicht automatisch für den Mitfahrer. Das begleitete Fahren ab 17 ist keine Motorrad-Ausnahme: § 48a Absatz 2 FeV erfasst ausschließlich die Fahrerlaubnisklassen B und BE.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Stand der Rechtsgrundlagen: 27. August 2026. Maßgeblich sind insbesondere § 48a FeV, Nummer 251a der Anlage zur BKatV, Nummer 3.3.2 der Anlage 13 FeV, § 6e StVG, § 254 BGB, § 823 BGB, § 315b StGB und § 21 StVO.
Kommt es nach einer Kontrolle oder einem Unfall zu einem Vorwurf, sollten Fahrerrolle, Begleitpersonenstatus, Messwert und Unterlagen getrennt geprüft werden. Den Ablauf von Anhörung bis gerichtlicher Entscheidung erklärt die Seite zum Bußgeldverfahren.
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