Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Mobile Tempokontrolle mit der Verkehrsradaranlage VDS M5 Radar

Das Radarmessgerät M5 Radar des sächsischen Herstellers VDS Verkehrstechnik (mittlerweile Teil der Sensor Line GmbH und von Quarterhill Inc.) wird seit 2008 in Deutschland zur ortsunabhängigen Verkehrsüberwachung eingesetzt.

Da bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen laut Bußgeldkatalog Sanktionen bis hin zum dreimonatigen Fahrverbot drohen, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach einer M5 Radar-Messung durchaus lohnen. Das Wissen um typische Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Blitzer kann hilfreich sein, um einen Bußgeldbescheid anzufechten.

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Wie wird das Radarmessgerät M5 Radar eingesetzt?

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Die Polizei setzt den M5 Radar als mobilen Blitzer flexibel in unterschiedlichen Bereichen ein, etwa an Straßen innerorts oder außerorts an Landstraßen oder Autobahnen. Oft montieren die Beamten das Messgerät auf ein Stativ und stellen es am Fahrbahnrand auf. Mithilfe unterschiedlicher Montageeinrichtungen lässt sich der Blitzer auch in ein Messfahrzeug einbauen, sodass er durch das Heckfenster hindurch Messungen durchführen kann. Der M5 Radar misst Geschwindigkeiten bis 250 km/h.

Das Radarsignal des M5 Radar-Geräts reicht über zwei Fahrspuren, sodass die Messung in zwei entgegengesetzten Richtungen stattfinden kann. Zu Schnelle Fahrzeuge können also auch von hinten geblitzt werden. Doch auch wenn der Blitzer beide Fahrtrichtungen gleichzeitig überwacht, kann er immer nur die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs messen; eine zeitgleiche Messung mehrerer Kfz ist nicht möglich.

Zur Überwachung einer dritten Fahrspur können die Messbeamten das Tempomessgerät mit einem Zusatzmodul, der sogenannten Zusatzblitzeinrichtung, ausstatten, die auch die dritte Fahrspur mittels Rotlichttechnik ausleuchtet.

Hat der M5 Radar-Blitzer einen Temposünder registriert, löst ein Blitz aus und eine Kamera schießt ein Beweisfoto vom Tempoverstoß. Der Kfz-Fahrer merkt dabei in der Regel, dass er geblitzt wurde. Das VDS-Radarmessgerät kann auch Videoaufnahmen machen, wenn das Messpersonal es zusätzlich mit einer Videokamera und einem Display, das die Kontrolle des Fahrbereichs erleichtern soll, ausrüstet. Wahlweise kann die Polizei die Verkehrsradaranlage auch mit einer modernen Digitalkamera nutzen, was die Auswertung der Messdaten erheblich erleichtert.

Die VDS-Nachfolgemodelle M5 RAD2 und das Anfang 2021 von der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) zugelassene M5 Rad3 besitzen bereits standardmäßig eine Digitalkamera und können Geschwindigkeits- und Entfernungsmessungen gleichzeitig vornehmen. Das ebenfalls vom Hersteller VDS entwickelte Messgerät M5 arbeitet übrigens nicht mit Radartechnik, sondern mit Piezosensoren.

Zur Funktionsweise des Radarmessgeräts

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Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Blitzer M5 Radar macht man sich, wie bei anderen Radargeräten auch, den Doppler-Effekt zu Nutze. Das Messgerät sendet dafür im Winkel von 25 Grad für das menschliche Auge unsichtbare elektromagnetische Wellen oder Radarwellen aus.

Treffen die Radarwellen auf ein Fahrzeug, werden sie von diesem reflektiert und an das Messgerät zurückgesendet. Indem ein Fahrzeug durch das Radarsignal fährt, kommt es zur Frequenzverschiebung (Doppler-Effekt). Aus dieser Frequenzveränderung lässt sich die Geschwindigkeit des Kfz in km/h berechnen. Um die Korrektheit der Messung zu gewährleisten, findet eine zweite Kontrollmessung statt. Für den Fall, dass das Ergebnis stark von der ersten Messung abweicht, löscht das Messgerät die gesamte Messung.

Hat das gemessene Kfz eine vorher festgelegte Geschwindigkeitsgrenze überschritten, löst die Kamera aus und schießt ein Blitzerfoto vom Fahrer und dem Kfz-Kennzeichen. Das Foto dient letztendlich als Beweismittel im Bußgeldbescheid.

Blitzer mit Radartechnik: Typische Fehlerquellen und Messfehler

Der Fortschritt macht es immer schwieriger, technische Ursachen bei der Ermittlung von Messwerten nachzuweisen. M5 Radar-Messfehler passieren bei der Geschwindigkeitsmessung vor allem dann, wenn Menschen ins Spiel kommen:

  • fehlende Wartungsnachweise
  • Messgerät nicht gültig geeicht
  • fehlende M5 Radar-Schulungen beim Messpersonal
  • fehlende vom Hersteller vorgeschriebene Tests und Anfertigung eines Kalibrierfotos vor Inbetriebnahme des Blitzers
  • ordnungsgemäße Bedienung des Messgeräts im Sinne der Bedienungsanleitung
  • unvollständiges Messprotokoll

Falsche Messwerte kommen zustande, wenn die Beamten für die Tempomessung einen ungeeigneten Messplatz wählen oder Fehler beim Aufbau des Blitzers machen:

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  • Messwinkel: Beim M5 Radar muss der Winkel zwischen der Längsachse des Fahrzeugs und dem Radarstrahl 25 Grad betragen. Ist der Winkel kleiner, ermittelt das Messgerät zu hohe Geschwindigkeiten.
  • Fahrbahn: Der Abstand des Blitzers zur Fahrbahn muss stimmen und die zu messenden Fahrzeuge müssen sich parallel zur überwachten Fahrbahn bewegen. Die zu überwachende Fahrbahn sollte in Messrichtung des M5 Radar-Blitzers gerade verlaufen.
  • Knickstrahlreflektion: Im Radarbereich des zu überwachenden Fahrstreifens dürfen sich keine Hindernisse befinden (etwa Bäume, parkende Autos, Leitplanken oder Verkehrsschilder). Die elektromagnetischen Wellen werden andererseits von den Hindernissen reflektiert, was zu falschen Messergebnissen führt. Taucht ein weiteres Fahrzeug (zum Beispiel bei einem Überholmanöver) während einer Messung im Messbereich auf, können die Messwerte den Fahrzeugen nicht eindeutig zugeordnet werden.

Toleranz: Wie bei den meisten Messgeräten zur Verkehrsüberwachung wird auch beim M5 Radar eine Toleranz abgezogen. War der geblitzte Fahrer mit weniger als 100 km/h unterwegs, werden drei km/h vom Messergebnis subtrahiert. Bei einem Tempo von mehr als 100 km/h beträgt der Toleranzabzug drei Prozent.

Vom M5 Radar geblitzt worden? – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Ein Vorfall, der sich 2012 im Kreis Heinsberg ereignete, zeigt, dass sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus lohnen kann. So konnten einige mit dem M5 Radar getätigten Messergebnisse erfolgreich angefochten werden, da dem zuständigen Messpersonal Formfehler im Messprotokoll nachgewiesen werden konnten. Die Beamten hatten Eichschein- und Gerätenummer im Protokoll vertauscht und die Eichscheine nicht rechtzeitig in die Akten mit aufgenommen.

Wenn Empfänger eines Bußgeldbescheids Zweifel an der korrekten Messung mit dem M5 Radar-Blitzer haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides Einspruch einlegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann bezüglich der Vorgehensweise und der Erfolgsaussichten bei einem Einspruch Auskunft geben. Zudem kann er Messfehler in erster Linie im Rahmen einer Akteneinsicht ausmachen. Dort lassen sich möglicherweise auch etwaige Fehler bezüglich der Dokumentation des Messvorgangs finden.

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