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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

31 bis 50 km/h zu schnell: Die Sanktionen

Wird ein Fahrzeug mit 31 bis 50 km/h zu viel geblitzt, drohen neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg auch 1 bis 2 Monate Fahrverbot.

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Bei höheren Geschwindigkeitsverstößen steigt auch das Strafmaß, das der aktuelle Bußgeldkatalog für den geblitzten Fahrer vorsieht. So wird bei einer Tempoüberschreitung von 31 bis 50 km/h ein zwingendes einmonatiges Fahrverbot verhängt – zusätzlich zu Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Wird die maximal erlaubte Geschwindigkeit innerhalb der Probezeit um 31 bis 50 km/h überschritten, drohen sogar noch härtere Strafen. Hier kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen.

31 bis 50 km/h in einem Ort zu schnell gefahren

Wird ein Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 31 bis 40 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt, fällt eine Geldbuße von 260 Euro an. Zudem wird ein Punkt in das Flensburger Register eingetragen. Ein Fahrer, der innerorts zwischen 41 und 50 km/h zu schnell fährt, wird mit zwei Punkten sanktioniert. Er muss zudem mit einem erhöhten Bußgeld von 400 Euro rechnen. In jedem Fall müssen Fahrer, die zwischen 31 und 50 km/h zu schnell fahren, ihren Führerschein abgeben – und zwar für einen Monat, so der aktuelle Bußgeldkatalog:

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31 bis 50 km/h außerhalb eines Ortes zu schnell gefahren

Wer 31 bis 50 km/h zu schnell fährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Bei außerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 31 und 50 km/h sind die Strafen etwas milder als bei innerörtlichen Verstößen. So muss ein Fahrer, der außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 31 bis 40 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, 200 Euro Bußgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg sowie unter Umständen einen Monat Fahrverbot.

Härtere Strafen bei mehr als 40 km/h zu schnell** **außerorts

Wird ein Fahrer mit 41 bis 50 km/h beispielsweise auf einer Landstraße oder einer Autobahn geblitzt, drohen ihm 320 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Zudem wird ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Das sind die zurzeit gültigen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog:

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* Das Fahrverbot wird nur erlassen, wenn es sich um einen Wiederholungtäter handelt, da der Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt wurde.

31 bis 50 km/h zu schnell** **in der Probezeit gefahren

Gegen Fahrer, die sich nach Erhalt des Führerscheins noch in der Probezeit befinden, können weitere Sanktionen – ergänzend zu den beschriebenen Maßnahmen aus dem Bußgeldkatalog – verhängt werden. So gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit von 31 bis 50 km/h als A-Verstoß – als eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Zusätzlich zu Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot kommen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) und eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre als Strafe hinzu.

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Rotphase

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Ab einer Sekunde Rotzeit gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot.

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Fahrzeug

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Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit?*

In der Probezeit drohen zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Vorbelastung

Wurden Sie in den letzten 12 Monaten schon einmal geblitzt?*

Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

Schreiben

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

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Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

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Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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