Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Geschwindigkeitsüberschreitung: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Geschwindigkeitsüberschreitungen passieren schnell – ob im Stadtverkehr oder auf der Autobahn. Kaum ein Autofahrer ist nicht schon mal in die Blitzerfalle getappt. Da teilweise empfindliche Strafen drohen, fragen sich viele Betroffene, ob und wann sich ein Einspruch lohnt.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Einspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Frist nicht verpassen!

Widerspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Wann lohnt sich der Einspruch?

Flattert ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten, ist der Ärger häufig groß. Einige Autofahrer fühlen sich zu Unrecht oder zu hart bestraft und würden den Brief am liebsten direkt entsorgen. Das ist zwar keine gute Idee – aber akzeptieren muss man die Strafe auch nicht. Jeder Betroffene hat das Recht, einen Bußgeldbescheid anzufechten. Ein solcher Einspruch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterliegt jedoch gewissen Auflagen, an die man sich halten muss. Wichtigste Regel: Sich nicht zu viel Zeit lassen! Wer Einspruch einlegen möchte, muss das innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich tun. Geregelt ist das in § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).

Lohnt sich ein Einspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

Mit dieser Frist im Hinterkopf sollten sich Betroffene im nächsten Schritt überlegen, inwieweit ein Einspruch in ihrem individuellen Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist. Gründe für einen erfolgreichen Einspruch könnten beispielsweise sein:

  • Der Fahrzeughalter, der den Bußgeldbescheid erhalten hat, hat den Verstoß nicht selbst begangen.
  • Der Bußgeldbescheid wurde nicht innerhalb der vorgeschriebenen drei Monate nach dem Verstoß zugestellt. Die Ordnungswidrigkeit gilt dann bereits als verjährt.
  • Der Bußgeldbescheid enthält formelle Fehler oder hat wichtige Details weggelassen. Ein Bußgeldbescheid muss über den Verstoß aufklären, Angaben zum Ort und Zeitpunkt machen und die betreffende Vorschrift sowie Beweismittel, wie ein Blitzerfoto, enthalten.
  • Fehler beim Messverfahren: Zum Beispiel falsch aufgestellte Blitzer, nicht geeichte Geräte, falsche Bedienung des Blitzers oder unqualifiziertes Messpersonal.

Einspruch – ja oder nein? Anwalt für Verkehrsrecht kann die Lage einschätzen

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Gründe, die einen Einspruch bei einem Geschwindigkeitsverstoß rechtfertigen könnten – und die im Einspruch auch entsprechend aufgezeigt werden sollten. Für die Betroffenen sind sie jedoch in der Regel schwer zu erkennen – auch schon allein deswegen, weil sie keine Akteneinsicht erhalten. Deshalb ist es häufig sinnvoll, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Er kann den Bußgeldbescheid prüfen und zügig vollständige Akteneinsicht erhalten. So lässt sich der Erfolg eines Einspruchs gut im Vorfeld einschätzen. Außerdem hilft ein Anwalt dabei, den Einspruch korrekt zu formulieren und fehlerfrei zu gestalten.

Wichtig: Viele Autofahrer, die über 21 km/h zu schnell waren, denken über einen Einspruch nach. Das liegt daran, dass ab dieser Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte fällig werden. Befinden sich davon bereits mehrere auf dem Punktekonto in Flensburg, winkt ganz schnell das Fahrverbot. 21 km/h sind also eine Geschwindigkeitsmarke, an der die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog strenger werden. Wie sinnvoll ein Einspruch ist, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.

Wiederholungstäter: Einspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung meist zwecklos

Vor allem sogenannte Wiederholungstäter haben häufig Interesse daran, einen Bußgeldbescheid anzufechten. Wiederholungstäter sind Fahrer, die innerhalb von zwölf Monaten bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h erwischt wurden. Sie müssen in der Regel mit noch härteren Sanktionen rechnen – meist mit einem Fahrverbot. Die Hoffnung auf einen erfolgreichen Einspruch ist jedoch in der Regel unberechtigt. Gegenüber Wiederholungstätern kennen die Behörden üblicherweise keine Gnade. In Einzelfällen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Fahrverbot höchstens in eine Geldstrafe umwandeln.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich