Whistleblower-Richtlinie: Zusammenfassung der Hinweisgeber-Richtlinie

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine kurze Zusammenfassung des Inhalts der Whistleblower-Richtlinie EU 2019/1937, die von der Europäischen Union verfasst wurde und seit Mitte Dezember 2021 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.

Was besagt die Whistleblower-Richtlinie?

Die Whistleblower-Richtlinie schützt Hinweisgeber (engl. Whistleblower). Sie sollen nach der Meldung eines Hinweises auf einen Gesetzesverstoß oder ein anderes Fehlverhalten besonders vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigungen und Abmahnungen geschützt werden. Hierzu erhalten Hinweisgeber weitreichende juristische Mittel, wie etwa Schadensersatzansprüche oder besondere prozessuale Mittel in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Daneben regelt die EU-Whistleblower-Richtlinie, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem jährlichen Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro sowie öffentliche Stellen Hinweisgebersysteme bereithalten und betreiben müssen. Hinweisgeber müssen – auch anonym – die Möglichkeit haben, sich an das Unternehmen zu wenden und auf Rechtsverstöße oder Missbrauch hinzuweisen (sog. interne Meldestellen).

Neben dieser Möglichkeit sollen Hinweisgeber auch die Möglichkeit erhalten, ihre Hinweise bei Behörden einreichen zu können (sog. externe Meldestellen). Dazu werden die Mitgliedsstaaten bestimmte Stellen benennen können, bei denen Hinweisgeber ihre Hinweise abgeben können und zudem beraten werden.

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Wer muss die Whistleblower-Richtlinie umsetzen?

Prinzipiell müssen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. In Deutschland soll dazu das Hinweisgeberschutzgesetz erlassen werden. Dabei haben die Mitgliedsstaaten einen gewissen Mindestschutz zu gewährleisten. Sie können aber auch über die Bestimmungen der Richtlinie hinaus weitere Schutzmaßnahmen ergreifen. So wird von der EU-Richtlinie nicht derjenige geschützt, der mögliche Korruptionsstraftaten oder Fälle des sogenannten Greenwashings meldet. Auch ein Hinweis auf sexuelle Belästigung unterliegt nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der Whistleblower-Richtlinie. Die Mitgliedsstaaten können den Anwendungsbereich ihrer nationalen Hinweisgeberschutzgesetze auf derartige Meldungen ausweiten.

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern werden noch im Jahr 2022 Hinweisgebersysteme einführen und bereithalten müssen. Mitarbeiter müssen entsprechend auf dieses System hingewiesen werden. Das Unternehmen kann selbst entscheiden, dass das Hinweisgebersystem auch Außenstehenden zur Verfügung steht.

Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern gilt eine Übergangsfrist bis zum Dezember 2023. Ausnahme: Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro haben müssen die Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie schon im Jahr 2022 umsetzen – unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Dabei kann es sich beispielsweise um Personalvermittler oder Generalunternehmer in der Bankenbranche handeln.

Für wen gilt die Whistleblower-Richtlinie?

Die Whistleblower-Richtlinie stellt den Schutz des Hinweisgebers in den Vordergrund. Er wird dann geschützt, wenn er Hinweise auf mögliches Fehlverhalten und/oder strafbares Verhalten meldet. Er ist zudem geschützt, wenn er namentlich bekannt ist, oder auch, wenn er seinen Hinweis zwar anonym abgegeben hat, seine Identität jedoch im Laufe des Verfahrens freiwillig oder unfreiwillig bekannt wird.

Was bedeutet Whistleblowing?

Whistleblowing bezeichnet das Tätigwerden eines Hinweisgebers. Er meldet tatsächliche oder auch nur möglicher Verstöße gegen Richtlinien oder Gesetze an sein eigenes Unternehmen, an ein anderes Unternehmen, an eine Aufsichtsbehörde oder an die Öffentlichkeit. Der Begriff leitet sich aus dem Englischen ab: „Whistle“ bedeutet Trillerpfeife und „to blow the whistle“ bedeutet schlichtweg „pfeifen“. Ursprünglich haben sich englische Polizisten mit Signalen über ihre Trillerpfeifen gegenseitig alarmiert oder auf eine Situation aufmerksam gemacht.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Als Hinweisgebersystem werden digitale Lösungen bezeichnet, die Hinweisgebern die Möglichkeit eröffnen, vollkommen anonym aber auch unter Angabe des Namens, Hinweise auf Straftaten und anderes Fehlverhalten zu melden. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro sind ab 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, Hinweisgebersysteme bereitzuhalten und zu betreiben. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern gilt diese Pflicht ab dem Dezember 2023.

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