Freistellung durch Aufhebungsvertrag – Was Arbeitnehmer beachten müssen

Mit einem Aufhebungsvertrag regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei können sie sich auch auf eine Freistellung einigen. Wir haben für Sie zusammengefasst, wann eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung möglich ist und was es beim Arbeitslosengeldanspruch zu beachten gibt.

  1. Was bedeutet Freistellung im Arbeitsrecht?
  2. Wann bekommt man einen Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung?
  3. Aufhebungsvertrag: Urlaub und Freistellung
  4. Aufhebungsvertrag mit Freistellung und Abfindung
  5. Freistellung ohne Kündigung – Was Arbeitnehmer dagegen tun können
  6. Gibt es bei einer Freistellung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Was bedeutet Freistellung im Arbeitsrecht?

Freistellung durch Aufhebungsvertrag

Nach einer Kündigung oder einem Aufhebungs- beziehungsweise Auflösungsvertrag kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung anbieten. Der Arbeitnehmer ist dann nicht mehr verpflichtet, seine Arbeitsleistung bis zum Ende der Kündigungsfrist zu erbringen. Bei einer bezahlten Freistellung erhält der gekündigte Arbeitnehmer dennoch sein volles Gehalt.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine unwiderrufliche Freistellung oder eine widerrufliche Freistellung beinhalten. Eine unwiderrufliche Freistellung verhindert, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wieder zur Arbeitsaufnahme auffordern kann. Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitnehmer jederzeit wieder dazu veranlasst werden, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Übrigens darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht beliebig freistellen, denn der Arbeitsvertrag beinhaltet stets einen Beschäftigungsanspruch, bis das Arbeitsverhältnis endet. Eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn ihm eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Bei einer Freistellung im Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine einvernehmliche Freistellungsvereinbarung.

Hinweis: Während der unwiderruflichen Freistellung durch den Aufhebungsvertrag darf der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle antreten. Zu beachten ist jedoch, ob im bestehenden Arbeitsvertrag Konkurrenz- oder Wettbewerbsklauseln oder Regeln zu Nebentätigkeiten existieren.

Von einem Aufhebungsvertrag mit sofortiger Freistellung spricht man, wenn mit dem Abschluss des Vertrages die Freistellungsphase beginnt. In den meisten Fällen sieht der Aufhebungsvertrag eine sofortige Freistellung vor, doch es gibt auch Vereinbarungen, bei denen der Arbeitnehmer noch einige Zeit lang arbeitet, bevor er freigestellt ist.

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Wann bekommt man einen Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung?

Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung, muss der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung mehr erbringen und erhält trotzdem sein reguläres Gehalt. Der Inhalt eines Auflösungsvertrages ist stets Verhandlungssache, demnach auch, ob die Aufhebungsvereinbarung eine Freistellung beinhaltet. Folgende zwei Konstellationen bewirken, dass der Aufhebungsvertrag mit Freistellung ist:

  • Der Arbeitgeber schlägt einen Aufhebungsvertrag vor, damit er den Arbeitnehmer nicht kündigen muss. So entgeht er dem Risiko eines Kündigungsschutzprozesses. Hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, dass der Arbeitnehmer dem Aufhebungsvertrag zustimmt, wird er auch bereit sein, eine bezahlte Freistellung zu vereinbaren.
  • Es kann auch vorkommen, dass vor allem der Arbeitgeber großes Interesse daran hat, einen Aufhebungsvertrag mit Freistellung unter Lohnfortzahlung abzuschließen, um den Arbeitnehmer nicht mehr im Betrieb sehen zu müssen. Das kann etwa der Fall nach Wettbewerbsverstößen, dem Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen sein. Arbeitgeber stellen Arbeitnehmer häufig auch bezahlt frei, wenn der Wechsel auf eine andere Stelle unmittelbar bevorsteht.

Krankenversichert trotz Aufhebungsvertrag und Freistellung? Auch wenn der Arbeitnehmer nicht mehr auf der Arbeit erscheinen muss, ist er während der Freistellung weiterhin Mitarbeiter des Betriebs. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen weiterhin.

Normalerweise ist die Freistellung nach dem Aufhebungsvertrag bezahlt, aber auch eine unbezahlte Freistellung, bei der der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung hat, ist denkbar. Weiterhin ist es natürlich möglich, dass ein Aufhebungsvertrag ohne Freistellung geschlossen wird, weil der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Auslauf- oder Kündigungsfrist arbeitet oder weil das Arbeitsverhältnis sofort endet.

Aufhebungsvertrag: Urlaub und Freistellung

Freistellung verhandeln bei Aufhebungsvertrag

Wenn es darum geht, wie sich die Freistellung auf den Resturlaubsanspruch und die Überstunden des Arbeitnehmers auswirkt, kommt es auf den Inhalt des Auflösungsvertrages an. Bei unwiderruflichen Freistellungen ist es üblich, dass mit dem Aufhebungsvertrag eine Freistellung unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden erfolgt. Wenn dies aber nicht ausdrücklich im Aufhebungsvertrag so geregelt ist, kann der Arbeitnehmer nach der Freistellungsphase den Arbeitgeber auffordern, ihm seinen offenen Resturlaub sowie die Überstunden auszuzahlen. In manchen Arbeitsverträgen ist festgelegt, dass Resturlaub auf eine Freistellung anzurechnen ist. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer nach der Freistellung keinen finanziellen Ausgleich fordern.

Der Urlaubsanspruch bei widerruflicher Freistellung im Aufhebungsvertrag kann nicht durch die Freistellung abgegolten werden. Dasselbe gilt für Überstunden. Der Grund: Der Arbeitnehmer hat das Recht, seinen ihm zustehenden Urlaub beziehungsweise seine Freizeit selbstbestimmt zu nutzen. Bei einer widerruflichen Freistellung ist das nicht möglich, da der Arbeitnehmer jederzeit wieder an seinen Arbeitsplatz zurückbeordert werden kann.

Übrigens: Die Mitgliedschaft im Betriebsrat endet beim Aufhebungsvertrag mit Freistellung erst mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Während der Freistellungsphase besteht die Betriebsratsmitgliedschaft weiterhin.

Aufhebungsvertrag mit Freistellung und Abfindung

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung ist genauso möglich wie ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung. Ob eine Entschädigungszahlung mit dem Auflösungsvertrag vereinbart wird, ist im Großen und Ganzen Verhandlungssache.

Viele Arbeitgeber sind mit einer Abfindung und einer Freistellung einverstanden, denkbar ist aber auch ein Aufhebungsvertrag mit Freistellung statt einer Abfindung. Es kommt immer auf das Verhandlungsgeschick und auf den Einzelfall an. Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit einer Kündigung oder war der Arbeitnehmer besonders lange im Unternehmen beschäftigt, erhöhen sich die Chancen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf eine Abfindungszahlung und eine bezahlte Freistellung einigen.

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Freistellung ohne Kündigung – Was Arbeitnehmer dagegen tun können

unzulässige Freistellung bei Aufhebungsvertrag

Eine einseitige Freistellung ohne Kündigung gegen den Willen des Arbeitnehmers ist nur dann zulässig, wenn überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers vorliegen. Das ist der Fall, wenn:

  • objektive Umstände für den dringenden Tatverdacht für eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begründen.
  • Tatsachen vorliegen, die konkret vermuten lassen, dass bei einer Weiterbeschäftigung eine erhebliche Gefahr für den Betrieb und die dort beschäftigten Mitarbeiter besteht.
  • es zu einer erheblichen Störung des Betriebsfriedens oder des Betriebsablaufs kommt.

Gegen eine unzulässige Freistellung vorgehen

Es kommt gerade bei Führungskräften und Fachkräften vor, dass diese eine unwiderrufliche Freistellung ohne Kündigung erhalten, um Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag zu führen. Arbeitnehmer, die die Zulässigkeit der Freistellung infrage stellen, sollten in solchen Situationen folgendermaßen vorgehen:

  • Wurde die Freistellung ohne Kündigung nur mündlich ausgesprochen, sollten Arbeitnehmer sich die sofortige Freistellung schriftlich geben lassen. Andernfalls lässt sich später nicht beweisen, dass sie tatsächlich freigestellt waren. Der Arbeitgeber gerät mit der Freistellung in Annahmeverzug und muss das Gehalt des Arbeitnehmers weiter zahlen. Eine schriftliche Freistellungserklärung sollte nur entgegen genommen, aber nicht unterschrieben werden, da dies einem Einverständnis gleichkommt.
  • Der Arbeitnehmer sollte der Freistellung ohne Kündigung schriftlich widersprechen. Verhandlungen über eine Aufhebungsvereinbarung können sich viele Monate hinziehen. Wenn keine Einigung zustande kommt und der Arbeitnehmer will seinen Beschäftigungsanspruch gerichtlich durchsetzen, funktioniert das in der Regel nur, wenn der Freistellungserklärung zuvor widersprochen worden ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber einwenden, dass der Arbeitnehmer mit den Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag einverstanden war. Bei langen Freistellungen können Arbeitnehmer eine Geldentschädigung gerichtlich durchsetzen.
  • Neben dem Widerspruch gegen die Freistellung sollte der Arbeitnehmer – am besten mithilfe eines Anwalts – seinen Beschäftigungsanspruch geltend machen. Im Rahmen des Arbeitsvertrages hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, beschäftigt zu werden.

Fazit: Aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein 2020 geht hervor, dass die Freistellung von der Arbeit, um einen Aufhebungsvertrag zu erzwingen, rechtsmissbräuchlich und nicht schutzwürdig ist.

Gibt es bei einer Freistellung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld und Freistellung bei Aufhebungsvertrag

Die Agentur für Arbeit verhängt Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitnehmer aktiv an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat. Unterzeichnet der Arbeitnehmer also einen Aufhebungsvertrag, nimmt er seine Entlassung in Kauf.

Die meist zwölf Wochen andauernde Sperrzeit beginnt mit dem Ende des Arbeitsvertrages. Der gekündigte Arbeitnehmer erhält dann drei Monate lang kein Arbeitslosengeld. Etwas anderes gilt für einen Aufhebungsvertrag, der eine unwiderrufliche Freistellung vorsieht, für die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Hier beginnt die Sperrzeit mit dem Beginn der Freistellungsphase, denn für die Sperrzeit ist das Ende des Beschäftigungsverhältnisses von Bedeutung, nicht aber das Ende des Arbeitsverhältnisses. Das heißt, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine unwiderrufliche dreimonatige Freistellung bei einem Aufhebungsvertrag, beginnt die Arbeitslosengeldsperre mit Beginn der Freistellung und läuft drei Monate. Mit Ablauf der Freistellungsphase und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält der gekündigte Arbeitnehmer regulär Arbeitslosengeld I.

Bei einem Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung sperrt die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld zumindest teilweise in dem Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer ohnehin sein übliches Gehalt erhält. Aber es gibt auch einen entscheidenden Nachteil: Mit der Dauer der Sperrzeit verkürzt sich die Gesamtbezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Insgesamt erhält der Arbeitnehmer also weniger Geld, da er über einen kürzeren Zeitraum Arbeitslosengeldanspruch hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht die Freistellung beendet das Arbeitsverhältnis, sondern der Aufhebungsvertrag.
  • Enthält die Aufhebungsvereinbarung eine Freistellung, die bezahlt ist, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weiterhin seinen Lohn, ohne dass dieser Arbeitsleistung erbringen muss.
  • Der Resturlaub und die Überstunden werden bei einer bezahlten Freistellung nicht automatisch abgegolten. Es kommt auf den Inhalt des Auflösungsvertrages an.
  • Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beginnt mit der Freistellungsphase zu laufen, sodass die Sanktion für den Arbeitnehmer weniger spürbar wird. Der Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld verkürzt sich allerdings um die Dauer der Sperrzeit.

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