Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer: Das gilt es zu beachten

Will sich eine GmbH von ihrem Geschäftsführer trennen, legt sie ihm in der Regel einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag vor. Wir haben zusammengefasst, unter welchen Umständen der Geschäftsführer Chancen auf eine Abfindung hat und was er beim Unterzeichnen der Aufhebungsvereinbarung beachten sollte.

  1. Aufhebungsvertrag: Dem GmbH-Geschäftsführer kündigen
  2. Wer unterschreibt dem Geschäftsführer den Aufhebungsvertrag?
  3. Kann der Geschäftsführer mit einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung bekommen?
  4. Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer: Haftungsfreistellung
  5. Aufhebungsvertrag: Haben Geschäftsleiter einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  6. GmbH-Geschäftsführer vs. GmbH-Gesellschafter
  7. Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer und Gesellschafter: Muster

Aufhebungsvertrag: Dem GmbH-Geschäftsführer kündigen

Wollen der Geschäftsführer und die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) getrennte Wege gehen, müssen zwei Rechtsverhältnisse, die beide verbinden, aufgehoben werden:

  • Organverhältnis: Damit ist die Rolle und Funktion des Geschäftsführers gemeint. Er hat die Berechtigung mit anderen für die GmbH Geschäfte zu schließen. Das Organverhältnis kann durch die Gesellschafterversammlung jederzeit widerrufen werden.
  • Anstellungsverhältnis: Der Dienstvertrag des Geschäftsführers ist vergleichbar mit dem Arbeitsvertrag eines normalen Arbeitnehmers. Das Anstellungsverhältnis regelt etwa das Gehalt des Geschäftsführers und die Verpflichtung zu arbeiten.

Dem Geschäftsleiter einer GmbH kann ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Möglich ist auch, den Geschäftsführervertrag einvernehmlich mittels Auflösungsvertrag aufzuheben. Die Aufhebung vom Geschäftsführervertrag findet in der Praxis am häufigsten Anwendung.

Hinweis: Für Geschäftsführer gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht, denn der GmbH-Geschäftsführer ist der gesetzlichen Definition nach kein Arbeitnehmer. Arbeitnehmer sind an Weisungen von Vorgesetzten gebunden und bestimmen über Arbeitsinhalte und Arbeitszeiten nicht selbst. Dies gilt für Geschäftsleiter nicht.

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Wer unterschreibt dem Geschäftsführer den Aufhebungsvertrag?

Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer

Dem Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer muss die Gesellschafterversammlung der GmbH zustimmen. Sie muss auch ihre Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer setzen. Die Zuständigkeit für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages liegt grundsätzlich bei dem Organ, das ursprünglich den Anstellungsvertrag abgeschlossen hat. Die Gesellschafterversammlung muss per ordnungsgemäßem Beschluss für die Aufhebung des Geschäftsführervertrages stimmen.

Eine Ausnahme gilt für größere Gesellschaften mit regelmäßig mehr als 2.000 Mitarbeiter – sogenannte mitbestimmte Gesellschaften. Dort muss der Aufsichtsrat zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt sein. Ist der Aufsichtsrat für die Anstellung von Geschäftsführern zuständig, ist er auch für die Kündigung und den Abschluss von Auflösungsverträgen zuständig. Wichtig ist, dass der Geschäftsleiter dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages selbst zustimmen muss, da es sich um eine einvernehmliche Trennung handelt.

Kann der Geschäftsführer mit einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung bekommen?

Ob der Aufhebungsvertrag für den Geschäftsführer eine Abfindung vorsieht, hängt vom Einzelfall ab. Es kommt immer darauf an, wie sehr die GmbH auf die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag durch den Geschäftsführer angewiesen ist. Kann sie ihn auch problemlos kündigen, stehen die Chancen auf eine Abfindung für den Geschäftsleiter schlecht und er muss mit einem Aufhebungsvertrag ohne Abfindung rechnen.

Umstände, die einen Auflösungsvertrag mit Abfindung für den Geschäftsleiter möglich machen können:

Abfindung Aufhebungsvertrag Geschäftsführer
  • Befristeter Dienstvertrag: Ist der Dienstvertrag befristet, ist eine ordentliche Kündigung des Geschäftsführers nicht möglich, insofern der Gesellschaft im Dienstvertrag kein Kündigungsrecht eingeräumt wurde. Eine außerordentliche Kündigung wäre möglich, diese kommt aber nur selten in Betracht. Da die GmbH dem Geschäftsleiter in der Regel nicht kündigen kann, wird sie einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung für den Geschäftsführer vorschlagen.
  • Beendigung des Dienstvertrages vor Ende der Kündigungsfrist: Kann die Gesellschaft dem Geschäftsleiter ordentlich kündigen, muss sie sich an die Kündigungsfrist halten. Soll der Dienstvertrag mittels Aufhebungsvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist aufgehoben werden, ist der Geschäftsleiter hinsichtlich der Abfindung in einer guten Verhandlungsposition.
  • Geschäftsführer ist ausnahmsweise „Arbeitnehmer“: Es gibt Ausnahmen, in denen der Geschäftsleiter als Arbeitnehmer angesehen werden kann, wenn er zum Beispiel an Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gebunden und damit an ihre Weisungen gebunden ist. Auch ein Arbeitnehmer-Geschäftsführer ist frei kündbar, was sich allerdings ändert, sobald seine Amtsstellung endet. Zeichnet sich eine Trennung der GmbH vom Geschäftsleiter ab, sollte dieser überlegen, sein Amt selbst niederzulegen. Auf diese Weise verbessert er seine Verhandlungsposition für eine Abfindung deutlich.
  • Arbeitnehmer-Geschäftsführer in Drittanstellung: Gelegentlich findet man in Konzernen, dass der Arbeitnehmer-Geschäftsleiter seinen Arbeitsvertrag bei einer anderen Gesellschaft (Drittanstellung) hat. Da der Mutterkonzern die Anstellungsverträge der Geschäftsführer der Tochterkonzerne schließt, bestehen gute Chancen auf eine Abfindung, auch wenn der Geschäftsleiter noch im Amt ist.
  • Kündigungsschutz wurde vereinbart: Manchmal wird im Dienstvertrag vereinbart, dass auch für den Geschäftsführer der Kündigungsschutz gilt. Für die GmbH bedeutet das, dass sie, sobald sie sich vom Geschäftsleiter trennen will, einen Kündigungsgrund benötigt. Um diesen nicht vorbringen zu müssen, bietet sich ein Aufhebungsvertrag als Alternative an. Da der Geschäftsleiter dem Aufhebungsvertrag zustimmen muss, kann er auch eine Abfindung verlangen.
  • Geschäftsleiter war zuvor Arbeitnehmer der GmbH: War der Geschäftsführer zuvor als Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt, besteht möglicherweise ein ruhendes Arbeitsverhältnis weiter. Im Rahmen dieses ruhenden Arbeitsverhältnisses genießt der Geschäftsleiter Kündigungsschutz und hat Chancen, sich eine Abfindung zu erstreiten.
  • Mitbestimmte GmbH: In einer mitbestimmten GmbH kann die Organstellung des Geschäftsführers nicht frei widerrufen werden. Dafür braucht es einen „wichtigen Grund“. Werden Zweifel an der Existenz eines wichtiges Grundes gehegt, droht ein Rechtsstreit. Um diesen zu vermeiden, bietet sich ein Aufhebungsvertrag an, bei dem der Geschäftsleiter gute Chancen auf eine hohe Abfindung hat.

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Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer: Haftungsfreistellung

Auflösungsvertrag für Geschäftsführer und Gesellschafter

Ein wichtiger Inhaltspunkt in einem Aufhebungsvertrag ist sicherlich die Abfindung, jedoch sollten noch andere Punkte, die nach der Aufhebung relevant werden, geregelt werden. Dazu gehört auch die Haftungsfreistellung des Geschäftsführers, denn mit den weitreichenden Befugnissen eines Geschäftsführers gehen auch Haftungsrisiken einher. So kann er bei Pflichtverletzungen von Dritten oder von der GmbH selbst auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dazu kommt es oft erst nach dem Ende der Zusammenarbeit, weil die Schäden vorher nicht aufgefallen sind.

Von großer finanzieller Bedeutung für Geschäftsleiter ist daher die Vereinbarung einer Haftungsfreistellung im Aufhebungsvertrag. Mit dieser Klausel spricht die GmbH den Geschäftsleiter von etwaigen Haftungsansprüchen frei, die sie gegen ihn nach dem Ende der Zusammenarbeit haben könnte. Im Idealfall sichert die Gesellschaft ihm zu, dass sie die Zahlungen übernehmen wird, die Dritte zukünftig vom Geschäftsleiter aufgrund seines Handelns für die GmbH verlangen.

Da es sich bei der Freistellungsklausel um eine sehr wichtige Klausel handelt, sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden. Dieser kann prüfen, ob die Haftungsfreistellung tatsächlich die wichtigsten Haftungsrisiken ausschließt, sodass der Geschäftsleiter nicht Jahre später wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen in Anspruch genommen werden kann.

Aufhebungsvertrag: Haben Geschäftsleiter Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Arbeitnehmer-Geschäftsführer können grundsätzlich Arbeitslosengeld beziehen. Angestellte Geschäftsleiter einer GmbH, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, haben keinen Kündigungsschutz und können ihr Anstellungsverhältnis oft nur per Aufhebungsvertrag beenden. Dabei müssen sie in der Regel keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld befürchten. Voraussetzung dafür ist, dass der Aufhebungsvertrag nicht zu einer früheren Beendigung des Anstellungsverhältnisses als eine ordentliche Kündigung durch die GmbH führt.

GmbH-Geschäftsführer vs. GmbH-Gesellschafter

Nicht jeder Geschäftsführer ist auch gleichzeitig Gesellschafter. Im Unterschied zu Geschäftsführern sind Gesellschafter am Gewinn des Unternehmens beteiligt und besitzen Anteile des Unternehmens. Unternehmerische Entscheidungen trifft nicht der Gesellschafter, sondern der Geschäftsführer. Zudem präsentiert dieser das Unternehmen nach außen und besetzt eine Führungsposition.

Weiterhin gibt es geschäftsführende Gesellschafter oder Gesellschafter-Geschäftsführer. Diese profitieren von einem regelmäßigem Gehalt und einer Gewinnbeteiligung. Allerdings können sie in der Rolle eines geschäftsführenden Gesellschafters innerhalb der GmbH haftungsrechtlich beansprucht werden.

Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer und Gesellschafter: Muster

Die folgende Aufhebungsvereinbarung für Geschäftsführer oder Gesellschafter dient als Beispieltext und ist kein Ersatz für eine anwaltliche Beratung. Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte stets ein Fachanwalt hinzugezogen werden, der die Einzelheiten des Auflösungsvertrages prüft.

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