Der Skandal um manipulierte Abgaswerte hat zu einem Wertverlust von Dieselfahrzeugen geführt, der viele Dieselbesitzer beschäftigt. Viele Autofahrer haben das Vertrauen in den Dieselantrieb verloren und fürchten, durch Fahrverbote in ihrer Mobilität eingeschränkt zu werden. Wer seinen Diesel verkaufen möchte, muss also mit großen Verlusten rechnen – vor allem bei Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 5. Wie können sich betroffene Dieselbesitzer wehren?
Fahrverbote mindern Wert bei alten Dieseln
Der Schock für Dieselbesitzer kam im September 2015, als bekannt wurde, dass Volkswagen seine Kunden jahrelang betrogen hat. In rund elf Millionen Diesel-Pkw und Nutzfahrzeugen wurde eine Manipulationssoftware verbaut, die erkennt, ob sich das Auto im realen Straßenbetrieb oder auf dem Prüfstand befindet. Während die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte in der Prüfsituation eingehalten wurden, überschritten sie auf der Straße die zulässigen Werte um ein Vielfaches. Auch bei anderen großen Autokonzernen wie Daimler und BMW wurden Kunden hinsichtlich der Abgaswerte im großen Stil betrogen.
Am 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht den Weg für Fahrverbote in Deutschland freigemacht. Seitdem haben mehrere Großstädte Dieselfahrverbote verhängt, darunter Stuttgart, Berlin, Hamburg und Köln. Grund für die Fahrverbote ist, dass die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte an Stickoxid-Emissionen eingehalten werden müssen. Sie liegen bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Durch die Fahrverbote verschärft sich der Preisverfall bei Dieselfahrzeugen weiter.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Das Image von Dieselautos hat durch den Abgasskandal schwer gelitten und die Nachfrage nach neuen und gebrauchten Dieselfahrzeugen sinkt. Vom Wertverlust sind vor allem Dieselfahrzeuge mit den Schadstoffklassen bis Euro 5 – bei VW sind das die Modelle mit den Motoren EA 189 und EA 897. Doch auch bei Fahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 6 haben die Hersteller illegale Abschalteinrichtungen verbaut.
In den meisten Städten mit Fahrverboten dürfen auf den betroffenen Straßen keine Diesel mit den Abgasnormen 1 bis 5 mehr fahren. Wer erwischt wird, muss mit Bußgeldern rechnen. Für Diesel der Euro-6-Abgasnorm gelten die Fahrverbote zwar bislang noch nicht. Es besteht jedoch das Risiko, dass auch neu zugelassenen und gebrauchten Euro 6-Dieseln auf lange Sicht Fahrverbote wegen zu hoher Stickoxid-Emissionen drohen.
Wie gravierend ist der Wertverlust von Diesel-Pkw?
Diesel waren über Jahrzehnte die wertstabilsten Autos in Deutschland. Inzwischen sind sie weniger wert als Benziner – und ihr Restwert fällt weiter. Laut Dieselbarometer 2019, einer repräsentativen Befragung des Handels, die im November 2019 im Auftrag der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) durchgeführt wurde, sehen nur 21 Prozent der befragten Automobilhändler die Dieselkrise als überwunden an. Für die Zukunft dieser Antriebsart glauben 43 Prozent der Händler, dass die Bedeutung von Dieselfahrzeugen im Vergleich zu Benzinern weiter abnehmen wird.
Als dreijährige Gebrauchtwagen erreichen Diesel-Pkw im Dieselbarometer nur noch 52 Prozent des ehemaligen Listenneupreises. Dabei hat die Schadstoffklasse Euro 5 beim Weiterverkauf die höchsten Verluste zu verzeichnen.
Softwareupdates können Wertverlust nicht stoppen
Selbst Diesel, bei denen ein Softwareupdate durchgeführt wurde, sind vom Wertverlust nicht ausgenommen. Die Updates können nämlich negative Auswirkungen auf den Verbrauch und die Motorleistung haben.
Viele VW-Dieselbesitzer klagen über einen erhöhten Kraftstoffverbrauch und über eine Versottung der Filter, andere berichten von regelmäßigen Werkstattbesuchen aufgrund eines defekten Abgasrückführungssystems. Die von den Herstellern angebotenen Softwareupdates können den massiven Wertverlust von Dieselfahrzeugen also nicht verhindern.
Wehren Sie sich gegen den Wertverlust!
Um für den Wertverlust entschädigt zu werden, sollten Sie rechtliche Schritte gegen die Verursacher einleiten. Sie haben drei Optionen, um sich gegen die Autohersteller zu wehren.
Wenn Sie Ihren Diesel-Pkw mit einem Kredit finanziert haben, können Sie den Vertrag widerrufen. In den meisten Autokredit- und Leasing-Verträgen entsprechen die Widerrufsinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Daher können viele Verträge rückabgewickelt werden. Sie bekommen dann Ihre bisher gezahlten Raten und die Anzahlung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet.
Sind Sie direkt vom Dieselskandal betroffen, können Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller gerichtlich einklagen. Immer mehr Gerichte sprechen betrogenen Dieselbesitzern Schadensersatz zu.
Die dritte Möglichkeit ist eine Klage auf Rückgabe des Autos gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Das Oberlandesgericht Brandenburg gab erst kürzlich einem VW-Kunden Recht, der sein manipuliertes Dieselfahrzeug zurückgeben wollte. Der Kläger bekommt sogar den vollen Kaufpreis erstattet, obwohl er den Wagen jahrelang genutzt hat.
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN geht davon aus, dass die Hersteller in Zukunft öfter den vollen Kaufpreis zurückzahlen müssen. Es dürfte es sich also lohnen, seine Ansprüche mit Hilfe erfahrener Anwälte geltend zu machen.
Sind Sie Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Diesels? Wir stehen Ihnen gern mit einer kostenlosen Erstberatung zur Seite. Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@rueden.de oder telefonisch unter 030 – 200 590 770.