Daimler versucht Diesel-Klagen durch Desinformation zu verhindern

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Der Dieselskandal hat Daimler schon mehrere Milliarden Euro gekostet und Millionen von manipulierten Fahrzeugen mussten zurückgerufen werden. Doch ein Schuldeingeständnis kommt vom Stuttgarter Autobauer noch immer nicht. Im Gegenteil: Auf seiner Homepage verkündet Daimler jetzt, dass Klagen unbegründet seien. Dabei urteilen inzwischen neben zahlreichen Landgerichten auch schon mehrere Oberlandesgerichte im Sinne der Kläger. Es wird immer offensichtlicher, dass in den Dieselfahrzeugen von Mercedes-Benz mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen genutzt werden.

Zuvor hat auch schon die Volkswagen AG mit einer Medienkampagne bezüglich des Motors EA288 versucht, klagewillige Kunden einzuschüchtern. Während VW bis vor kurzem auf seinem Webauftritt behauptet hatte, 99 Prozent der Klagen auf Schadensersatz seien aussichtslos, heißt es bei Daimler, 95 Prozent der Fälle seien von den Land- und Oberlandesgerichten zu Gunsten von Daimler entschieden worden. Zudem habe auch der Bundesgerichtshof (BGH) die verwendete temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung – das sogenannte Thermofenster – als solche nicht als sittenwidrig eingestuft.

Was Daimler verschweigt: Im BGH-Beschluss vom 19. Januar 2021 hat der VI. Zivilsenat zum Einsatz des Thermofensters noch gar nicht entschieden. Vielmehr wurde das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen. Die Richter der Vorinstanz hätten sich genauer mit dem Argument des Klägers befassen müssen, dass Daimler diese Funktion gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verschleiert habe, so der BGH.

Daimler nutzt mehrere Abschalteinrichtungen

Es muss auch noch geklärt werden, ob den beteiligten Personen bei der Entwicklung und/oder bei der Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems bewusst war, dass sie eine unzulässige Abschalteinrichtung nutzen. Der BGH sieht in diesem Aspekt offenbar einen hinreichenden Anhaltspunkt für ein sittenwidriges und vorsätzliches Verhalten des Autoherstellers.

Zudem haben sich die bisherigen Urteile fast ausschließlich auf die Abschalteinrichtung Thermofenster bezogen. Damit sind diese Entscheidungen nicht mehr aktuell, denn mittlerweile richtet sich der Hauptvorwurf nicht mehr auf das Thermofenster, sondern auf die beim Motor OM 651 mit den Euronormen 5 und 6 eingebaute Regelung der Kühlmittel-Sollwert-Temperatur und die in Euro 6-Fahrzeugen genutzten Strategien zur AdBlue-Dosierung.

Immer mehr Oberlandesgerichte entscheiden zugunsten der Kläger

Mit den Urteilen des OLG Naumburg vom 18. September 2020 und des OLG Köln vom 5. November 2020 haben bereits zwei Oberlandesgerichte die Daimler AG wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zu Schadensersatz verurteilt. Zahlreiche weitere Oberlandesgerichte haben bereits Hinweise zugunsten der Kläger erteilt, darunter das OLG Nürnberg.

Die Richter des OLG Nürnberg haben am 12. Februar 2021 darauf hingewiesen, dass sie die Behauptung des Klägers, Daimler habe bei der Beantragung der Typgenehmigung die Kühlwassertemperatur-Sollwertabsenkung nicht offengelegt, als unbestritten ansehen. Daimler soll dem Gericht erläutern, was dem Kraftfahrt-Bundesamt für die Beantragung der Typgenehmigung mitgeteilt worden sei. Daimler wurde zudem aufgefordert, konkret darzulegen, unter welchen Bedingungen die Kühlwassertemperatur-Sollwertabsenkung im Fahrzeug des Klägers eingreife.

Daimler-Dieselskandal: Schadensersatzklagen lohnen sich!

Vor den Gerichten gibt es inzwischen eine positive Tendenz zugunsten der geschädigten Daimler-Kunden. Zahlreiche Landgerichte haben den Stuttgarter Autokonzern bereits für die Schäden durch den Abgasskandal haftbar gemacht und auch vor den Berufungsinstanzen wird es zunehmend enger für die Daimler AG. Immer mehr Richter an Oberlandesgerichten geben sich mit den pauschalen Vorträgen des Autobauers nicht mehr zufrieden und verlangen detailliertere Stellungnahmen zu den verwendeten Abschalteinrichtungen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat inzwischen die Widersprüche zurückgewiesen, die Daimler gegen die Rückrufe eingelegt hatte und damit die Auffassung bestätigt, dass die zurückgerufenen Mercedes-Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sind. Auch diese klare Aussage des KBA trägt dazu bei, dass die Gerichte nicht länger an den unzulässigen Abgasmanipulationen der Daimler AG zweifeln dürften.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt im Abgasskandal über 14.000 Dieselfahrer gegen die Autohersteller und konnte das erste verbraucherfreundliche Urteil gegen die Daimler AG vor einem Oberlandesgericht erstreiten. In unserer kostenlosen Erstberatung erfahren betroffene Dieselbesitzer, ob sich eine Klage auch in ihrem individuellen Fall lohnt. Kontaktieren Sie uns!