Dem Diesel droht das Fahrverbot

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Vor allem seit der Enthüllung des Abgasskandals ist für jeden Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Modells die Einführung des Fahrverbotes eine allgegenwärtige Befürchtung. Mit den Folgen haben alle Teile der Bevölkerung zu kämpfen, Familieneltern genauso wie Geschäftsleute.

Fahrverbot für Benziner und Dieselautos ab 2020

Doch längst ist nicht mehr nur das Dieselmodell betroffen, auch gegen Benziner sind Fahrverbote geplant.  Es geht hierbei vor allem um den Schutz der Umwelt. Dieselfahrzeuge haben einen zu hohen Stickoxidausstoß und Benziner stoßen zu viel Kohlendioxid aus. Die aktuelle Lösung des Problems stellen Fahrverbote dar. So ist dieses in Oxford ab 2020 geplant und soll dann im Fünf-Jahres-Takt erweitert werden.  Auch in Paris sind Fahrverbote in Planung um das Ziel zu erreichen, dass ab 2030 nur noch Elektroautos auf den Straßen fahren.

Vor dem, was sich im europäischen Umfeld etabliert, ist auch der deutsche Autofahrer nicht gefeit. Das Fahrverbot in Stuttgart steht bevor und es werden immer mehr Forderungen nach weitergreifenden Fahrverboten laut. Wenn die Gerichte die Diesel- Fahrverbote als sinnvolle Maßnahme erachten, um die Einhaltung der Stickoxid-Grenzen zu gewährleisten, dann stehen diese in den Innenstädten der Bundesrepublik unmittelbar bevor.

Opfer des Abgasskandals hart betroffen

Das Bestreben die Stickoxid-Grenzen einzuhalten ist unerlässlich. Der Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umwelt ist ein wichtiges Ziel, das unbedingt verfolgt und umgesetzt werden muss. Doch dies sollte nicht auf Kosten der Verbraucher geschehen. Die Besitzer der Autos, welche von einem Fahrverbot betroffen sind, glaubten bei ihren Kauf ein Auto zu erwerben, welches die vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte einhält. Dabei sind sie dem Abgasskandal unterfallen.

Erst wurde der VW-Abgasskandal vor zwei Jahren enthüllt, dann folgte die Erkenntnis, dass immer mehr Autohersteller, von VW über Porsche, Audi und BMW bis hin zur Daimler AG, von der Schummel-Software Gebrauch gemacht haben.

Wertverlust und Fahrverbot

Es folgten Rückrufe der betroffenen Modelle, Entziehungen der Betriebserlaubnis und Softwareupdates, welche neue Fehler und Werkstattaufenthalte hervorriefen. Die bevorstehenden Fahrverbote sind für den Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Modells mithin mehr als nur ein weiteres Ärgernis.

Als Verbraucher  ist der Käufer das letzte Glied und mithin größte Opfer der Abgasskandal-Betrugskette und sieht sich einem enormen Wertverlust ausgesetzt.  Jetzt wo die Folgen des Abgasskandals offen zu Tage treten, versuchen möglichst viele Betroffene sich von ihren Dieselmodellen zu trennen. Doch der Markt ist überlaufen. Zu groß ist der Imageverlust durch die Diesel-Affäre, zu aufwendig das Beheben der Fehler aus den Softwareupdates und zu präsent die Gefahr, die Autos nach Einführung der Fahrverbote, gar nicht mehr nutzen zu können.  Der Verbraucher bleibt nach dem erlittenen Betrug auf seinen Kosten sitzen.

Der Ausweg ist der Rechtsweg

Doch es gibt eine Möglichkeit für Kunden betroffener Modelle des Abgasskandals dem Abwärtsstrudel der Diesel-Affäre zu entkommen. Wegen der Verwendung der Betrugssoftware durch die Autohersteller ist dem Verbraucher ein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, sowie Anspruch auf Schadenersatz entstanden.

Da in den meisten Fällen kein Interesse mehr an dem Behalten des betroffenen Modells besteht ist der lohnendste Weg die Rückgabe des Abgasskandal-Fahrzeugs gegen Wiedererlangung des Kaufpreises. Der Vorteil bei einem Vorgehen gegen den Hersteller oder den Händler besteht darin, dass hierbei nur eine Ausgleichszahlung für die gefahrenen Kilometer anfallen kann, der sogenannte Nutzungsersatz. Der Wertverlust auf dem freien Markt spielt dagegen keine Rolle.

Kostenlose erste Rechtsberatung

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