Auch am Landgericht Duisburg ist man klar auf Seiten der Verbraucher.
Am 29.05.2018 verhandelte das Gericht eine Klage im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG. Es ging um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Skoda superb 2,0 TDI BJ: 2012. Die in Skoda Fahrzeugen verbauten Motoren stammen von Volkswagen. Es handelt sich um die Motorentypen EA189 und EA288.
Softwareupdate im Abgasskandal
Besonderes Augenmerk legte das Gericht auf das Softwareupdate. Das Gericht stellte die Frage, welche konkreten Abgaswerte nach dem Update eingehalten werden. Diese Frage kann Volkswagen allerdings gar nicht beantworten. Weil die Fahrzeuge teilweise stark unterschiedlich auf das Update reagieren. In vereinzelten Fällen halten die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Abgaswerte ein. In den überwiegenden Fällen bereitet das Update jedoch erhebliche Probleme. So kommt es zu einer Versottung des AGR-Ventils, dadurch zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch sowie schlechterem Fahrverhalten und überdies zum vollständigen Betriebsausfall der Fahrzeuge.
Schaden auch ohne Softwareupdate
Allerdingst stellte das Gericht überdies klar, das es auf die Durchführung eines Updates gar nicht ankommt. Mit der ursprünglichen Manipulation wurde der Käufer schon geschädigt. Deswegen besteht auch der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Rückgabe des Wagens. An dem Schaden ändert auch ein Update Nichts. Schon deshalb nicht, weil die Fahrzeughersteller in Prospekten und anderer Werbung stets ihre Umweltfreundlichkeit angepriesen haben. Jedoch sind die Fahrzeuge tatsächlich alles andere als umweltfreundlich.
So stellt auch die Entscheidung des Landgerichts Duisburg einen weiteren großen Schritt, hin zu einem flächendeckenden Verbraucherschutz dar. Viele Gerichte werden sich nun dieser Auffassung anschließen und den Käufern eines Schummeldiesel den gebotenen Rechtsschutz gewähren.