Landgericht Karlsruhe verurteilt VW zu Schadensersatz: Klagen zum VW-Dieselmotor EA288 lohnen sich

Veröffentlicht am in Abgasskandal

VW bestreitet nach wie vor, dass der Dieselmotor EA288 über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt, und behauptet, Klagen lohnten sich nicht. Doch immer mehr Richter sehen das anders: Auch das Landgericht (LG) Karlsruhe hat kürzlich einer geschädigten Verbraucherin Schadensersatz zugesprochen. Der Klägerin sei durch den Nachfolgemotor des Skandalmotors EA189 ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden, so die Richter am Landgericht. Die Volkswagen AG wurde erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB haftbar gemacht.

Im Abgasskandal um den VW-Dieselmotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 konnte sich die Klägerin über ein verbraucherfreundliches Urteil freuen: Das LG Karlsruhe hat Volkswagen am 7. Februar 2021 dazu verurteilt, ihr für ihren Skoda Yeti 2.0 TDI Schadenersatz in Höhe 15.842,64 Euro plus Zinsen in Höhe von fünf Prozent zu zahlen (Az. 9 O 93/20). Ihr Fahrzeug war mit mehreren Abschalteinrichtungen versehen, darunter ein Thermofenster und eine Fahrkurvenerkennung.

Motor EA288: Sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB

Als Begründung nannte das Gericht die im Motor EA288 verbaute Steuerungs-Software, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug im gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus befindet. Dem SCR-Katalysator wird in der Prüfsituation ausreichend Harnstoff zugeführt, um die Schadstoffemissionen zu reduzieren. Im normalen Fahrbetrieb kommt es jedoch zu einem deutlich erhöhten Emissionsausstoß. Im Motor des Skoda Yeti 2.0 TDI wurde demnach eine illegale Abschalteinrichtung verbaut. Das begründet den Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB.

„Der Umstand, dass der Bußgeldbescheid auch im Zusammenhang mit Motoren des Typs EA 288-Motor erging, ist aber, wie auch die staatsanwaltschaftliche Durchsuchung, ein Indiz dafür, dass auch bei diesem Motortyp EA 288 […] eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne einer Umschaltlogik verbaut war. Schließlich sprechen auch die von der Klägerin vorgelegten Testergebnisse, unter anderem der Deutschen Umwelthilfe, für das Vorliegen einer Umschaltlogik“, heißt es in der Urteilsbegründung des LG Karlsruhe.

Das Gericht hielt den Vortrag der Klägerin für substantiiert und schlüssig. Behauptungen seien erst dann unbeachtlich, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich ins Blaue hinein aufgestellt würden. Volkswagen kann sich also nicht länger damit herausreden, dass die Behauptungen der Kläger willkürlich und unbelegt seien. Damit will der Konzern seine Schadenersatzpflichten umgehen. Kläger können sich demnach auch auf vermutete Tatsachen stützen, wenn sie keinen Einblick in die Produktion des Motors und das verwendete Systems der Abgasrückführung haben können.

Immer mehr verbraucherfreundliche Urteile zum Motor EA288

Das Urteil des LG Karlsruhe setzt eine Reihe früherer verbraucherfreundlicher Urteile zum Motortyp EA288 fort. Mit Urteil vom 12. Januar 2021 wurde die Volkswagen AG erst kürzlich vom Landgericht Duisburg dazu verurteilt, einem geschädigten VW-Kunden für die Abgasmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Motor EA288 und der Abgasnorm Euro 6 Schadensersatz in Höhe von 24.426 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen. Für einen VW Golf VII 2.0 TDI wurde Schadensersatz in Höhe von 23.863 Euro zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen fällig. Das hatte das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 17. Juli 2020 entschieden.

Möglichst schnell auf Schadensersatz klagen!

Auch der Euro 6-Dieselmotor EA288 ist also in den VW-Dieselskandal verstrickt und Volkswagen wird immer häufiger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Käufer sollten den massiven Wertverlust ihres Dieselfahrzeugs nicht einfach hinnehmen. Wer ein Dieselfahrzeug mit dem Motor EA288 fährt, das über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, kann es zurückgeben und dafür Schadensersatz erhalten.

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