LG Wuppertal erklärt weiteren Dieselmotor zum Prüffall

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Das Landgericht Wuppertal hat am Freitagmittag einen weiteren Motor aus dem Hause Volkswagen zum Prüffall erklärt. Das geht aus einem Beweisbeschluss des Landgerichts Wuppertal (LG Wuppertal, Beschl. v. 15.03.2019, 2 O 273/18) hervor. Geklagt hatte der Besitzer eines Volkswagen Golf VII aus Nordrhein-Westfalen. In dem Fahrzeug ist ein Motor des Typs EA288 verbaut. Der Kläger begehrt die Rückzahlung von rund 16.000 Euro und die Rücknahme des Fahrzeugs.

Der EA288 ist der Nachfolgemotor des EA189, der im Mittelpunkt des VW-Abgasskandals steht. Bisher hatte Volkswagen öffentlich klargestellt, dass der EA288 nicht von dem Abgasskandal betroffen sei. Im Rahmen des Schadenersatzverfahrens vor dem Landgericht Wuppertal gestand Volkswagen erstmals ein, dass der in dem Fahrzeug verbaute Motor ein Thermofenster – und damit eine Abschalteinrichtung – nutzt. Bei Unterschreitung dieses Thermofensters wird die Abgasreinigung reduziert. Ausgehend vom Vorgängermodell ist anzunehmen, dass eine Abgasreinigung unter 15 Grad Außentemperatur nicht vollständig stattfindet.

von Rüden: „Abgasskandal könnte für Volkswagen teurer werden als gedacht“

In ähnlichen Verfahren hatten Gerichte geurteilt, dass das von Daimler genutzte Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Daimler reduziert die Abgasreinigung bei Außentemperaturen von unter 7 Grad. „Der gerichtlich bestellte Sachverständige soll nun klären, ob in dem EA288 eine Software verbaut ist, die das Befahren des NEFZ-Prüfstands erkennt und die Abgasreinigung dann anders durchführt als im normalen Fahrbetrieb und ob sich die Abgasreinigung ab einer bestimmten Drehzahl abschaltet“, erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei von Rüden, der den Kläger vertritt.

Rechtsschutzversicherungen müssen zahlen

Der Motor vom Typ EA288 wird weltweit in zahlreichen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns in unterschiedlichen Hubräumen und Leistungsstufen eingesetzt. Daher ist nicht abzusehen, wie viele Fahrzeuge betroffen sind. Rechtsanwalt von Rüden bezeichnet den heutigen Beschluss allerdings als Meilenstein: „Rechtsschutzversicherte Fahrzeugbesitzer können sich nun auf diese Entscheidung berufen und eine Deckungszusage einholen und damit eine weitere Klagewelle auslösen“, betont von Rüden. In dem von dem ADAC geführten Musterfeststellungsverfahren haben sich bisher rund 400.000 Kläger angemeldet; dabei geht es jedoch um das Vorgängermodell EA189.

Volkswagen weist Vorwürfe zurück

Dem Berliner Tagesspiegel gegenüber wies ein Volkswagen-Sprecher die Vorwürfe energisch zurück: Das Bundesverkehrsministerium hätte im Rahmen einer Untersuchung ausdrücklich bestätigt, dass es bei den Motoren der Baureihe EA288 keine Abgasmanipulationen gebe. „Hinweise, die aktuell laufende Produktion der Fahrzeuge mit Motoren der Baureihe EA288 seien ebenfalls von Abgasmanipulationen betroffen, haben sich hierbei auf Grundlage der Überprüfungen als unbegründet erwiesen“, zitiert ein Volkswagen-Sprecher aus dem Untersuchungsbericht.