OLG Karlsruhe spricht Besitzer eines VW Touareg mit Audi-Motor EA897 Schadensersatz zu

Veröffentlicht am in Abgasskandal

In einem Berufungsverfahren gegen die Audi AG hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen: Die Richter verurteilten die Audi AG wegen Manipulationen an einem VW Touareg mit dem Dieselmotor EA897 der Abgasnorm Euro 6 zu Schadenersatz und hoben damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) Mannheim auf. Weil in zahlreichen Varianten des Motors EA897 illegale Abschalteinrichtungen entdeckt wurden, mussten bereits über 200.000 Fahrzeuge von Audi, Volkswagen und Porsche zurückgerufen werden.

Audi wurde vor dem OLG Karlsruhe verurteilt, gegen Übergabe des VW Touareg V6 TDI SCR 4 Motion BMT an den Kläger 29.844,12 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen (Az. 8 U 32/20). Der Kläger hatte das Dieselfahrzeug am 4. März 2017 gebraucht mit einer Laufleistung von 26.543 Kilometern zum Preis von 44.387 Euro gekauft. Der im Fahrzeug verbaute Dieselmotor wurde federführend von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Die Baureihe EA897 bezeichnet Sechszylinder-V-Motoren mit 3,0 Liter Hubraum, die seit 2010 von der Audi Hungaria Zrt. in Győr produziert und in verschiedenen Fahrzeugen des VW-Konzerns eingesetzt werden – vor allem in Dieselfahrzeugen der Oberklasse von Audi, Porsche und VW.

Audi hat im Motor EA897 zwei Abschalteinrichtungen verbaut

Der Kläger warf der Audi AG vor, dass bestimmte Abgasreinigungsprozesse des Motors nur auf dem Prüfstand ablaufen, um die gesetzlich geforderten Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten. Im Straßenbetrieb emittiert der Touareg mit Audi-Motor dagegen deutlich mehr Schadstoffe als gesetzlich erlaubt. Mit diesen Anschuldigungen ist der Kläger nicht allein. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in Fahrzeugen dieses Typs bereits zwei unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt: Im Prüfzyklus springt zum einen eine sogenannte schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die im realen Verkehr nicht aktiviert ist. Zum anderen wird laut KBA die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig eingeschränkt.

Die Behörde hat deshalb schon mehrere verpflichtende Rückrufe für Modelle mit den 3-Liter-Dieselmotoren von Audi angeordnet: den Porsche Macan 3.0 Liter der Abgasnorm Euro 6, den Cayenne 3.0 Liter (Euro 6) und den Cayenne 4.2 Liter (Euro 5). Auch für die Audi-Modelle A7 und A8 hat es schon Rückrufe gegeben, womit der Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen erwiesen ist. Doch es dürften noch deutlich mehr Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA897 vom Abgasskandal betroffen sein.

Kraftfahrt-Bundesamt wurde von Audi getäuscht

Vor dem Landgericht Mannheim hatte der Kläger zunächst keinen Erfolg. Es fehle bereits an einem relevanten Irrtum des Klägers, weil ihm die Umweltfreundlichkeit des Fahrzeuges gleichgültig gewesen sei, befanden die Richter. Darüber hinaus sei das Verhalten der Beklagten nicht sittenwidrig, weil davon auszugehen sei, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs Kenntnis davon gehabt habe, dass das Fahrzeug vom sogenannten Dieselskandal betroffen sei.

Dazu trug der Kläger vor, dass das Landgericht Mannheim offensichtlich den Motor EA897 mit dem „Dieselgate-Motor“ EA189 verwechselt habe. Die Audi-AG habe bis zuletzt bestritten, dass die Dreiliter-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen enthielten. Audi hat das Kraftfahrt-Bundesamt offenbar über die Einhaltung der gesetzlichen Abgaswerte getäuscht, um sich die Typgenehmigung für den Motor EA897 zu erschleichen.

Eine Revision kann sich für Dieselkläger auszahlen

Zahlreiche Gerichte haben bereits festgestellt, dass im Motor EA897 illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden, so bereits im Mai 2020 das Landgericht Offenburg, im Juni 2020 das OLG Koblenz und im Oktober 2020 das OLG Oldenburg. Mit dem aktuellen Urteil aus Karlsruhe hat ein weiteres Oberlandesgericht im Audi-Dieselskandal zugunsten des Klägers entschieden. Die Chancen betrogener Dieselfahrer, für ihr Fahrzeug mit dem Motor EA897 Schadensersatz zu erhalten, verbessern sich mit jedem verbraucherfreundlichen Gerichtsurteil.

Das Urteil zeigt erneut: Es kann sich für Dieselkläger durchaus lohnen, Niederlagen in erster Instanz zu hinterfragen und gegebenenfalls in Berufung zu gegen. Die Revision vor einem Oberlandesgericht verhilft Betroffenen am Ende oft noch zum Sieg und zu Schadensersatz. Wer ein Dieselfahrzeug mit dem Audi-Motor EA897 besitzt, kann gern unser kostenloses Erstgespräch nutzen. Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihren Ansprüchen gegen die Audi AG im Dieselskandal und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!