Schadensersatzansprüche und Bußgeldverfahren gegen Bosch

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Der Abgasskandal hat Volkswagen seit dem Bekanntwerden der Manipulationen an den Dieselfahrzeugen im September 2018 bereits über 28 Milliarden Euro gekostet. Einem Spiegelbericht zufolge prüft der VW-Konzern nun selbst Schadensersatzansprüche gegen seinen Zulieferer Bosch, den er in der Mitverantwortung für die entstandenen Schäden sieht. Laut Spiegel können sich die Forderungen von VW gegenüber dem Unternehmen auf bis zu eine Milliarde Euro summieren.

Bosch, der weltweit größte Zulieferer der Autoindustrie, hatte nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals noch erklärt, die Komponenten der Abgasnachbehandlung geliefert zu haben, für deren Integration allerdings VW verantwortlich sei. Inzwischen sind derartige Aussagen von Bosch nicht mehr zu hören.

VW hatte bereits Ende des Jahres 2018 eine Klage gegen Bosch vorbereitet, weil die Verjährung der möglichen Ansprüche drohte. Nun wurde zwischen VW und Bosch eine Frist bis Ende März 2019 vereinbart. Bis dahin soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Zudem hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Herbst 2018 ein Bußgeldverfahren gegen Bosch eingeleitet, weil Aufsichtspflichten verletzt worden sein sollen. Nun droht dem VW-Zulieferer ein Bußgeld im dreistelligen Millionenbereich. Mit der Zahlung des Bußgeldes könnten die Ermittlungen gegen Bosch abgeschlossen werden. Zusätzlich laufen jedoch sechs weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Unternehmens. Diese werden durch die Zahlung eines Bußgeldes nicht beendet.

Bußgeldverfahren gegen Daimler

In der Vergangenheit mussten Volkswagen und die VW-Tochter Audi aufgrund der Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in zahlreichen Dieselfahrzeugen bereits hohe Bußgelder zahlen. Gegenüber VW wurde ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro verhängt, Audi wurde zur Zahlung von 800 Millionen Euro verpflichtet.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun auch ein Bußgeldverfahren gegen Daimler eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob im Zusammenhang mit der vermuteten Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen Aufsichtspflichten verletzt wurden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist der Auffassung, dass in den Mercedes-Dieselfahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde und so deutlich zu viele gesundheitsschädliche Stickoxide ausgestoßen werden. Daimler musste aus diesem Grund auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes im Jahr 2018 allein in Deutschland 280.000 Dieselfahrzeuge zurückrufen. Europaweit waren 774.000 Fahrzeuge betroffen.

Daimler bestreitet hingegen, in den Dieselskandal verwickelt zu sein, denn nach Angaben des Unternehmens sind die Abschalteinrichtungen notwendig, um bei bestimmten Temperaturen die Motoren der Dieselfahrzeuge zu schützen. Das Unternehmen erhob deswegen auch Widerspruch gegen einen zuvor ergangenen KBA-Bescheid.
Über die Höhe des Bußgeldes gegen das Unternehmen ist noch nichts bekannt. Grundsätzlich ist das maximale Bußgeld auf fünf Millionen Euro begrenzt. Im Abgasskandal verfolgen die Bußgeldverfahren jedoch auch das Ziel, einen Teil des Gewinns abzuschöpfen, den die Automobilhersteller aufgrund des langjährigen Betrugs erzielten. Daher kann das Bußgeld hier deutlich höher ausfallen.

Auch gegen den Zulieferer Bosch läuft inzwischen ein Bußgeldverfahren. (s.o.)