VW-Motor EA288 im Dieselskandal: VON RUEDEN erstreitet verbraucherfreundliches Urteil vor dem OLG Köln

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Der Verdacht, dass auch die neueren Motorgenerationen von VW das Abgaskontrollsystem unzulässig manipulieren, spitzt sich weiter zu: Im Dieselskandal um den Motortyp EA288, dem Nachfolgemotor des berüchtigten „Skandalmotors“ EA189, hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln ein Urteil zugunsten des Klägers verkündet und das Verfahren ans Landgericht (LG) Köln zurückverwiesen. Ein erheblicher Vortrag zur Abschalteinrichtung Fahrkurvenerkennung sei von der Vorinstanz in gehörsverletzender Weise nicht berücksichtigt worden, so die Richter (Az. 19 U 111/20). Der erfolgreiche Kläger wurde von Rechtsanwälten der Kanzlei VON RUEDEN vertreten.

Der 19. Zivilsenat des OLG Köln hat ein am 28. August 2020 verkündetes Urteil des LG Köln (10 O 7/20) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Das erstinstanzliche Verfahren des LG Köln „leidet an einem wesentlichen Mangel i.S.v. § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO, weil das Landgericht Köln das Verfahrensgrundrecht des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt hat, indem es entscheidungserheblichen Vortrag nicht berücksichtigt und deshalb eine gebotene Beweisaufnahme unterlassen hat“, heißt es in der Urteilsbegründung.

KBA-Rückruf für erfolgreiche Klage nicht erforderlich

Ob dem Kläger gegenüber VW Schadenersatz zusteht, hänge zunächst davon ab, ob im Motor des streitgegenständlichen Fahrzeugs eine oder mehrere unzulässige Abschaltvorrichtungen zur Anwendung kommen. Der Kläger habe das „im vorliegenden Verfahren – abweichend von der Bewertung des Landgerichts – in zum Teil erheblicher Weise und unter Beweisantritt vorgetragen“, so die Richter weiter.

In dem Fall ging es um eine unzulässige Fahrkurven- bzw. Zykluserkennung im Motor des streitgegenständlichen Fahrzeugs, einem SEAT Leon. Die Richter stellten klar, dass konkrete Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erst dann vorliegen, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den konkreten Fahrzeugtyps angeordnet hat.

VW nutzt im Motor EA288 illegale Zykluserkennung

Für das Modell SEAT Leon liegt noch kein verpflichtender Rückruf des KBA vor. Der Kläger konnte sich aber auf Rückrufe für den VW Touareg 3.0, den Multivan/T6 und den Golf VII berufen. Zwar handele es sich um Rückrufe wegen sogenannter Konformitätsabweichungen und diese würden auch nicht allesamt Fahrzeuge mit dem Motor EA288 betreffen. Allerdings konnte der Kläger aufzeigen, dass die Rückrufdatenbank des KBA – betreffend die Marke Audi – unter derselben Referenznummer und demselben Datum einen Rückruf enthält, der einmal als Konformitätsabweichung und einmal als Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bezeichnet wird.

Außerdem bezog er sich auf ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit Durchsuchungsmaßnahmen bei VW, bei dem es um den Verdacht der unzulässigen Zykluserkennung ging. Daher könne in dem Verfahren nicht von einem Vortrag „ins Blaue hinein“ die Rede sein, so das OLG Köln.

Fahrzeugeigentümer seien keine KFZ-Sachverständigen, daher könne man von ihnen keine konkreten Darlegungen von Stickoxidemissionswerten zum Motorentyp, der Abgasnorm, dem Hubraum, der Motorleistung und dem Produktionszeitraum des jeweils betroffenen Fahrzeugs erwarten. Der Kläger habe zur Thematik einer unzulässigen Fahrkurven- bzw. Zykluserkennung in erheblicher Weise vorgetragen. Jetzt muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen.

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Das Urteil des OLG Köln zeigt, dass VW – entgegen eigenen Aussagen – auch beim Motortyp EA288 die Abgasreinigung so manipuliert hat, dass die zulässigen Schadstoffgrenzwerte im Prüfzyklus eingehalten werden, nicht aber im Straßenbetrieb. Der VW-Konzern täuscht damit erneut die Öffentlichkeit und seine Kunden. Weil immer mehr Urteile zugunsten der Fahrzeughalter ausfallen, sind die Chancen, vor Gericht gegen VW zu gewinnen, enorm gestiegen – auch, was den angeblich sauberen Motor EA288 betrifft.

Zahlreiche Gerichte haben VW bereits zu Schadensersatz wegen des Motors EA288 verurteilt. Als erstes Oberlandesgericht entschied das OLG Naumburg am 9. April 2021 im Sinne des Klägers, der ebenfalls von der Kanzlei VON RUEDEN vertreten wurde. Wir raten betroffenen VW-Kunden, sich gegen den Autokonzern zu wehren. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und lassen Sie sich von unseren Experten den für Sie besten Weg aus dem Abgasskandal erläutern. Wir unterstützen Sie gern und kämpfen für Ihr gutes Recht.