Autokredit widerrufen: Kläger fährt 70.000 Kilometer gratis

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Erstmals wurde die Volkswagen Bank, zu der u. a. auch die Audi Bank, die Seat Bank und die Skoda Bank gehören, verurteilt, dem Kläger nach Widerruf des Autokredits die Raten in voller Höhe zurückzuerstatten. Der Kläger konnte somit das finanzierte Fahrzeug über 70.000 km kostenlos nutzen.

Wertersatz entfällt wegen fehlerhafter Belehrung im Autokredit

In den bisherigen Urteilen gegen die Volkswagen Bank musste der Kläger immer Wertersatz – insbesondere für die gefahrenen Kilometer – leisten. Bei dem jüngst entschiedenen Fall lehnte das Landgericht Ravensburg einen Wertersatzanspruch ab. Die Bank hatte den Verbraucher nicht klar und verständlich in dem Vertragstext über die Nutzungsersatzpflicht informiert. Die Bank weicht in den AGB von dem Gestaltungsmuster des Gesetzgebers in unzulässiger Weise ab. Die Belehrung sei irreführend und damit geeignet, den Darlehensnehmer von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten, so das Gericht.

Wegweisendes Urteil zu den Autokredit-Fällen

Der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherkanzlei VON RUEDEN bezeichnet die Entscheidung als wegweisend: „Kürzlich sprach zwar das Landgericht Hamburg dem Verbraucher auch die Rückzahlen der Raten in voller Höhe zu, jedoch handelte es sich dabei um ein sogenanntes Versäumnisurteil, in dem keine Aussage in der Sache erfolgte. Anders in der jüngsten Entscheidung des Landgericht Ravensburg, das mit klaren Worten die Verbraucherrechte der Darlehensnehmer gestärkt hat.“

Irreführende Belehrungen auch bei Autokrediten anderer Banken

Solche irreführenden und dadurch fehlerhaften Belehrungen zur Nutzungsersatzpflicht hat nicht nur die Volkswagen Bank verwendet: auch andere Autofinanzierer nutzen ähnlich formulierte Vertragstexte.

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