Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Promillegrenze für E-Roller: Was ist erlaubt und was nicht?

E-Scooter sind aus dem Bild vieler Großstädte nicht mehr wegzudenken. Die Menschen nutzen sie für spontane, kurze Fahrten von A nach B. Auch wenn die E-Roller harmlos und häufig eher nach Kinderspielzeug aussehen, sind sie Fahrzeuge, die gewissen Regeln unterliegen. Dazu gehört es, dass Nutzer von E-Scooter nicht volltrunken damit fahren dürfen. Welche Regeln gelten für Alkohol und E-Roller?

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Mit wie viel Promille darf man einen E-Roller fahren?

Welche Promillegrenzen gelten für Elektroroller?

Für E-Scooter gelten dieselben Promille-Grenzen wie für Autofahrer. Das heißt: Wird ein E-Roller-Fahrer mit 0,5 Promille bis 1,09 Promille erwischt, hat er eine Ordnungswidrigkeit begangen und muss laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 500 Euro zahlen, erhält einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wird ein E-Scooter-Fahrer bei einer Trunkenheitsfahrt von der Polizei angehalten – also mit einem Promillewert von mindestens 1,1 – dann hat er eine Straftat begangen und wird härter bestraft: Ersttäter zahlen üblicherweise eine Geldstrafe von dreißig Tagessätzen und verlieren ihre Auto-Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von zehn bis zwölf Monaten. Wichtig zu wissen: Auch wer auf dem E-Roller die Promillegrenze von 1,1 noch nicht erreicht hat, kann bereits eine Straftat begehen – nämlich dann, wenn der E-Scooter-Fahrer bereits bei einem niedrigerem Promillewert alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Achtung: Wer Auto-Fahranfänger ist und sich noch in der Probezeit befindet, muss auf dem E-Roller die Null-Promille-Grenze einhalten. Das heißt, entsprechende Personen dürfen überhaupt keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie einen E-Scooter benutzen. Das Gleiche gilt für alle unter 21-Jährigen – unabhängig davon, ob sie noch in der Probezeit sind oder nicht.

E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb. Sie unterliegen der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Sie gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis. Jeder ab 14 Jahren darf einen E-Scooter fahren – ohne speziellen Führerschein. Einen Helm zu tragen, ist keine Vorschrift, aber zu empfehlen.

Müssen E-Scooter-Fahrer wegen Alkohol zur MPU?  

Die Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verbinden die meisten Menschen nur mit Autofahrten. So ist es aber nicht: Auch E-Scooter-Fahrer müssen zur MPU, wenn sie mit dem elektrischen Tretroller die Promillegrenze von 1,6 überschritten haben. Auch ihre Fahrerlaubnis fürs Auto verlieren sie dann. In der MPU müssen sie beweisen, dass sie in Zukunft wieder fahrtauglich sind und mehr Verantwortung im Straßenverkehr zeigen.

Auf dem E-Scooter mit Alkohol im Blut erwischt? Einspruch möglich? Wer einen Bußgeldbescheid erhält, darf Einspruch einlegen – das gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten mit einem E-Scooter. Wie hier die Chancen stehen, ist schwer zu prognostizieren, da E-Scooter noch recht neu im Straßenverkehr sind. Einige Fälle sind jedoch schon vor Gericht gekommen. Wie erfolgsversprechend ein Einspruch sein kann, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen. Er erhält Akteneinsicht und kann Betroffene zum Thema Alkohol am Steuer umfassend beraten.

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