Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Promillegrenze für E-Roller: Was ist erlaubt und was nicht?

Kurzantwort: Ein E-Scooter ist rechtlich ein Kraftfahrzeug. Deshalb gelten grundsätzlich die Alkoholregeln für Kraftfahrer: Ab 0,5 Promille beziehungsweise 0,25 mg/l Atemalkohol liegt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit vor. Bei alkoholbedingter Fahrunsicherheit kann auch unterhalb von 0,5 Promille eine Straftat im Raum stehen. Häufig werden 0,3 Promille als Orientierungswert genannt; eine starre Mindestalkoholkonzentration gibt es für relative Fahruntüchtigkeit aber nicht. Die obergerichtliche Rechtsprechung wendet bei Elektrokleinstfahrzeugen grundsätzlich auch die Grenze von 1,1 Promille für absolute Fahruntüchtigkeit an. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein besonderes Alkoholverbot.

Die Übersicht zu den Promillegrenzen ist der unmittelbare Parent dieser Detailseite. Der Themenbereich Alkohol am Steuer ordnet zusätzlich Ordnungswidrigkeit, Straftat, Fahrverbot, Fahrerlaubnis und MPU ein.

Rechtsstand: 2. September 2026. Entscheidend sind insbesondere Messwert, Tatzeit, Ausfallerscheinungen, Gefährdung, Alter, Probezeit und einschlägige Voreintragungen.

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Warum gelten beim E-Scooter die Promillegrenzen für Kraftfahrer?

Welche Promillegrenzen gelten für Elektroroller?

§ 1 eKFV definiert Elektrokleinstfahrzeuge als Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und weiteren technischen Merkmalen. Nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a FeV ist für einen verordnungskonformen E-Scooter keine Fahrerlaubnis erforderlich; § 3 eKFV setzt das Mindestalter auf 14 Jahre fest. Die Fahrerlaubnisfreiheit macht den E-Scooter aber nicht zum Fahrrad. Für die Alkoholvorschriften bleibt er ein Kraftfahrzeug.

Was droht ab 0,5 Promille auf dem E-Scooter?

§ 24a Absatz 1 StVG erfasst das Führen eines Kraftfahrzeugs ab 0,5 Promille Blutalkohol oder 0,25 mg/l Atemalkohol auch ohne nachgewiesenen Fahrfehler. Genau 0,5 Promille beziehungsweise genau 0,25 mg/l genügen. Die Nummern 241, 241.1 und 241.2 der amtlichen Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung bestimmen die Regelsanktionen nach der einschlägigen Registerlage.

RegisterlageGeldbußePunkteFahrverbot
keine einschlägige Voreintragung500 Euro21 Monat
bereits eine einschlägige Entscheidung eingetragen1.000 Euro23 Monate
bereits mehrere einschlägige Entscheidungen eingetragen1.500 Euro23 Monate

Die Zwei-Punkte-Bewertung ergibt sich aus Anlage 13 FeV. „Erster, zweiter oder dritter Verstoß“ ist nur eine vereinfachte Beschreibung: Rechtlich kommt es darauf an, welche einschlägigen Entscheidungen im Fahreignungsregister eingetragen sind. Gebühren und Auslagen können zum Regelsatz hinzukommen.

Wann wird die E-Scooter-Fahrt zur Straftat?

§ 316 StGB bestraft das Führen eines Fahrzeugs, wenn die Person infolge von Alkohol nicht mehr sicher fahren kann. Unterhalb von 1,1 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn insbesondere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler hinzukommen. Das BayObLG im Urteil 203 StRR 455/22 stellt klar, dass dafür keine starre Mindestalkoholkonzentration von 0,3 Promille nachgewiesen werden muss. Eine konkrete Gefährdung ist für § 316 StGB nicht erforderlich.

Wird durch die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zusätzlich Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert konkret gefährdet, ist § 315c StGB zu prüfen. Ein bloßer Fahrfehler und eine konkrete Gefährdung sind deshalb nicht dasselbe.

Das BayObLG im Beschluss 205 StRR 216/20 hat E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingeordnet und den Grenzwert von 1,1 Promille angewendet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss 11 CE 25.212 beschreibt dies 2025 als einhellige obergerichtliche Rechtsprechung. Trotzdem muss der konkrete Tatnachweis im Einzelfall geführt werden.

Ist nach einer Trunkenheitsfahrt der Autoführerschein automatisch weg?

Nein, eine pauschale Aussage wie „immer 30 Tagessätze und zehn bis zwölf Monate Führerscheinentzug“ ist nicht rechtssicher. Geldstrafe, Maßregel und Sperrfrist hängen von Tat, Schuld und Einzelfall ab. Nach § 69 StGB entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt. Bei einer Verurteilung wegen § 316 oder § 315c StGB besteht mit dem erforderlichen Kraftfahrzeugbezug eine gesetzliche Regelvermutung; besondere Umstände können dennoch eine Einzelfallprüfung erfordern.

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, bestimmt das Gericht nach § 69a StGB zugleich eine Sperre für die Neuerteilung. Das ist etwas anderes als ein zeitlich begrenztes Fahrverbot. Dass für den E-Scooter selbst keine Fahrerlaubnis nötig ist, schützt eine vorhandene Auto-Fahrerlaubnis nicht vor möglichen straf- oder fahrerlaubnisrechtlichen Folgen.

Wann ordnet die Behörde nach einer E-Scooter-Fahrt eine MPU an?

§ 13 Satz 1 Nummer 2 FeV nennt mehrere selbstständige MPU-Anlässe. Eine MPU ist insbesondere anzuordnen, wenn ein Fahrzeug mit mindestens 1,6 Promille Blutalkohol oder 0,8 mg/l Atemalkohol geführt wurde. Die Vorschrift erfasst damit auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge und E-Scooter. Weitere Anlässe können wiederholte Alkoholverstöße oder zusätzliche Tatsachen sein, die Alkoholmissbrauch vermuten lassen.

Wichtig: Die MPU-Anordnung und die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung sind verschiedene Verfahren. 1,6 Promille lösen nicht in einem einzigen Automatismus zugleich eine MPU und in jedem Fall den Verlust des Autoführerscheins aus. Wird ein rechtmäßig angefordertes Gutachten nicht fristgerecht beigebracht, darf die Fahrerlaubnisbehörde unter den Voraussetzungen von § 11 Absatz 8 FeV auf fehlende Eignung schließen.

Was gilt in der Probezeit und unter 21 Jahren?

§ 24c StVG gilt für Personen in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Verboten ist, als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr ein alkoholisches Getränk zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl man unter dessen Wirkung steht. Weil der E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, erfasst das Verbot auch ihn.

Für einen isolierten §-24c-Verstoß sieht BKat 243b regelmäßig 250 Euro vor; Anlage 13 FeV bewertet ihn mit einem Punkt. Bei mindestens 0,5 Promille ist zusätzlich § 24a StVG zu prüfen. Nach den Konkurrenzregeln des § 19 OWiG dürfen Regelsätze dabei nicht ungeprüft addiert werden.

Was sollte nach Kontrolle oder Bescheid geprüft werden?

  • Handelte es sich tatsächlich um ein Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der eKFV?
  • Welcher Atem- oder Blutalkoholwert wurde für welchen Zeitpunkt festgestellt?
  • Gab es alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder eine konkrete Gefährdung?
  • Gilt § 24c StVG wegen Alters oder laufender Probezeit?
  • Welche einschlägigen Entscheidungen waren bereits im Fahreignungsregister eingetragen?
  • Wird eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen?

Bei einem Bußgeldbescheid gehören Zustellung, Messung, Tatvorwurf und Registerlage in die Prüfung des Bußgeldverfahrens. Nach § 67 Absatz 1 OWiG beträgt die Einspruchsfrist grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Ein strafrechtlicher Vorwurf folgt anderen Verfahrensregeln und sollte nicht wie ein gewöhnlicher Bußgeldfall behandelt werden.

Häufige Fragen zu Alkohol auf dem E-Scooter

Darf man nach einem Bier E-Scooter fahren?

Eine Trinkmenge lässt sich nicht zuverlässig in einen individuellen Promillewert übersetzen. Körpergewicht, Körperzusammensetzung, Trinkdauer, Resorption und Abbau unterscheiden sich. Zudem kann schon unter 0,5 Promille eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird. Die sichere praktische Entscheidung ist, nach Alkoholkonsum nicht zu fahren.

Gilt die Alkoholgrenze auch ohne E-Scooter-Führerschein?

Ja. § 24a und § 24c StVG knüpfen an das Führen eines Kraftfahrzeugs an; die Straftatbestände der §§ 315c und 316 StGB sprechen weitergehend von einem Fahrzeug. Der E-Scooter fällt unter beide Begriffe. Seine Fahrerlaubnisfreiheit ändert daran nichts.

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