Wann führt Arbeitsverweigerung im Job zur Abmahnung oder gar Kündigung?

Weigert sich ein Arbeitnehmer die Anweisungen des Chefs oder die im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeiten auszuführen, spricht man von Arbeitsverweigerung. Lesen Sie, mit welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Arbeitnehmer rechnen muss und wann Arbeitsverweigerung ausnahmsweise erlaubt ist.

  1. Was gilt als Arbeitsverweigerung?
  2. Darf man Arbeit verweigern? – Arbeitsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht
  3. Wann ist eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung rechtens?
  4. Ist eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ohne Abmahnung möglich?

Was gilt als Arbeitsverweigerung?

Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung

Im Arbeitsrecht gilt die Arbeitspflicht, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt, als Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber. Eine rechtswidrige Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer bezeichnet man als Arbeitsverweigerung. Einfach gesagt: Der Arbeitnehmer weigert sich, die ihm vom Arbeitgeber zugewiesene Art auszuführen.

Im Arbeitsvertrag steht, welche Arbeit der Arbeitnehmer zu welcher Zeit und gegebenenfalls an welchen Ort leisten muss. Befinden sich im Vertrag dazu keine genauen Angaben, richtet sich die Leistung, die der Arbeitnehmende erbringen muss, danach, was eine Betriebsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften, tarifliche Bestimmungen oder das Weisungsrecht des Arbeitgebers festlegen. Das Weisungsrecht beinhaltet gemäß Gewerbeordnung, dass die Arbeitsbedingungen nach Ermessen des Arbeitgebers konkretisiert werden dürfen (§ 106 GewO). Das Weisungsrecht umfasst auch die Ordnung und das Verhalten des Arbeitnehmers.

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Abmahnung: Gründe, die als Arbeitsverweigerung aufgefasst werden können:

Verweigert der Arbeitnehmer die vereinbarte Leistung zu erbringen, drohen ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen. Diese können zum Beispiel eine Ermahnung oder eine Abmahnung bei Arbeitsverweigerung oder sogar eine Kündigung umfassen.

Nichtleistung und Schlechtleistung: Arbeitet ein Mitarbeiter langsam, handelt es sich nicht immer um eine Arbeitsverweigerung. Es kommt darauf an, ob er nicht in der Lage ist, schneller zu arbeiten oder ob die Gründe für die Minderleistung in seinem Verhalten liegen. Bei letzterem kommt auch eine Abmahnung wegen Schlechtleistung in Betracht.

Darf man Arbeit verweigern? – Arbeitsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht

Arbeitsverweigerungsrecht

Trotz Weisungsrecht des Arbeitgebers können Arbeitnehmer unter gewissen Umständen Weisungen verweigern. Das ist bei unzumutbaren Weisungen möglich oder wenn der Arbeitnehmer gegen das Gesetz verstoßen würde, wenn er die Weisungen des Arbeitgebers befolgen würde. Eine Arbeitsverweigerung ist beispielsweise legitim, wenn das Ausüben der Arbeit die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährden würde. Auch aus Glaubensgründen oder wenn die Arbeit dem Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen unzumutbar ist, kann eine Arbeitsverweigerung gerechtfertigt sein.

Arbeitnehmer haben also ein sogenanntes Arbeitsverweigerungsrecht, wenn die Anweisungen des Arbeitgebers nicht rechtens sind. Weiterhin haben sie ein Zurückbehaltungsrecht, mit dem sie gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch ihre Arbeitsleistung zurückbehalten können, wenn der Arbeitgeber seine Vertragspflichten nicht erfüllt (§ 273 BGB). Das kann etwa der Fall sein, wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung des Lohns in Verzug geraten ist oder wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangt, unter Bedingungen zu arbeiten, die den Arbeitnehmer gefährden.

Ist die Arbeitsverweigerung gerechtfertigt, bleibt der Lohnanspruch des Arbeitnehmers bestehen. Eine Abmahnung oder Kündigung wegen Nichteinhalten der Arbeitsanweisung muss der Arbeitnehmende dann nicht befürchten.

Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung bei Zeitarbeit? Wenn im Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma vereinbart wurde, dass der Arbeitnehmer auch an einem Ort in größerer Entfernung eingesetzt werden kann, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der sich weigert, die Stelle anzutreten, eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung erteilen.

Wann ist eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung rechtens?

Abmahnung bei Arbeitsverweigerung

Eine Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung ist nur dann rechtens, wenn die durch den Arbeitgeber ausgesprochene Arbeitsanweisung gerechtfertigt ist. Verlangt der Arbeitgeber Dinge vom Arbeitnehmer, die etwa seine Gesundheit gefährden oder gesetzlich verboten sind, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern, ohne dafür eine Abmahnung oder Kündigung zu erhalten.

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitsverweigerung wird der Arbeitgeber in der Regel mindestens eine Abmahnung wegen Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen aussprechen. Aus der Abmahnung muss hervorgehen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsverweigerung als arbeitsvertragliche Pflichtverletzung betrachtet und dass er den Arbeitnehmer im Wiederholungsfall kündigen wird. Je nachdem wie schwerwiegend die Folgen der Arbeitsverweigerung sind, können eine oder mehrere Abmahnungen nötig sein, bevor der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen kann.

Ändert ein Arbeitnehmer trotz vorangegangener Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung sein Verhalten nicht beziehungsweise kommt es zur Wiederholung desselben Fehlverhaltens, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich verhaltensbedingt kündigen.

In einigen Fällen ist bei Arbeitsverweigerung auch eine Kündigung ohne Abmahnung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist möglich. Das ist etwa der Fall, wenn offensichtlich ist, dass der Arbeitnehmer auch weiterhin gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen wird. Eine Abmahnung wäre hier sinnlos, da sie ihren Zweck, eine Verbesserung des Verhaltens zu erzielen, verfehlen würde. Auch eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ist unter Umständen möglich, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnungen ausdauernd, uneinsichtig und wiederholt die Arbeit bewusst verweigert.

Abmahnung von Azubi wegen Arbeitsverweigerung? Verweigert ein Azubi die Arbeit, sind in der Regel mindestens zwei Abmahnungen in der Ausbildung wegen desselben Verstoßes nötig, bevor dem Auszubildenden gekündigt werden darf.

Ist eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ohne Abmahnung möglich?

Der Arbeitgeber ist gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch berechtigt, bei beharrlicher Arbeitsverweigerung eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen (§ 626 BGB). Allerdings gibt es kaum Fälle dieser Art, in denen das Arbeitsgericht zugunsten des Arbeitgebers entschieden hat. Meistens kommen die Arbeitsgerichte zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers nicht beharrlich genug gewesen wäre, um ihm wegen Arbeitsverweigerung eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung auszusprechen.

Dennoch kann die offene Verweigerung von Arbeit für den Arbeitnehmenden riskant sein, denn wenn die Arbeitsanweisung des Arbeitgebers rechtens ist und der Arbeitnehmer kein Zurückbehaltungsrecht besitzt, ist er mit seiner Arbeitsverweigerung im Unrecht. Spricht der Arbeitgeber dann eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ohne Abmahnung aus, kann es bei einer Kündigungsschutzklage dazu kommen, dass der Arbeitnehmer den Prozess verliert.

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Maik Wünsche

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