Mit Änderungsschutzklage gegen Änderungsangebot vorgehen

Mit einer Änderungsschutzklage kann der Arbeitnehmer gegen eine Änderungskündigung vorgehen, indem er das Änderungsangebot unter Vorbehalt annimmt. Lesen Sie, welche Voraussetzungen und Fristen für eine Änderungskündigungsschutzklage gelten und ob Arbeitnehmer bei erfolgloser Klage ihren Job riskieren.

  1. Wann ist eine Änderungsschutzklage möglich?
  2. Änderungsschutzklage einreichen: Fristen
  3. Was passiert nach der Änderungsschutzklage?
  4. Änderungsschutzklage: Streitwert und Kosten

Wann ist eine Änderungsschutzklage möglich?

Änderungskündigung und Änderungsschutzklage

Mit einer Änderungsschutzklage (auch Änderungskündigungsschutzklage) hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die soziale Rechtfertigung der Änderung bei einer Änderungskündigung überprüfen zu lassen. Voraussetzung für eine Änderungsschutzklage ist zunächst, dass der Arbeitnehmer das Änderungsangebot gemäß Kündigungsschutzgesetz unter dem Vorbehalt annimmt, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt sind (§ 2 KSchG). Bei der beim Arbeitsgericht einzureichenden Klage handelt es sich um eine Klage auf Feststellung. Das Arbeitsgericht muss nämlich feststellen, ob die geänderten Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt sind.

Bis das Arbeitsgericht darüber entschieden hat, ob die mit der Änderungskündigung eingeführten arbeitsvertraglichen Änderungen sozial gerechtfertigt sind, muss der Arbeitnehmer unter den neuen Bedingungen beim Arbeitgeber weiterarbeiten.

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Änderungsschutzklage einreichen: Fristen

Nach Zugang der Änderungsänderung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um Änderungsschutz- oder Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Klagefrist ist nicht nur dann einzuhalten, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnt, sondern auch wenn er das Änderungsangebot unter Vorbehalt annimmt.

Änderungsschutzklage-Antrag: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass bei rechtzeitiger Annahme des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer ein „normaler“ Kündigungsschutzantrag beim Arbeitsgericht ausreicht, um die dreiwöchige Frist zu wahren.

Will der Arbeitnehmer die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen, muss er außerdem innerhalb einer dreiwöchigen Frist dem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass er die Änderungen nur unter dem Vorbehalt annimmt, dass diese nicht sozial ungerechtfertigt sind. Spätestens drei Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung muss die Erklärung des Vorbehalts beim Arbeitgeber eingegangen sein. Was die Form angeht, so kann der Vorbehalt sowohl per Brief als auch per E-Mail erklärt werden.

Versäumt der Arbeitnehmer nach der Erklärung des Vorbehalts, eine Änderungskündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen, erlischt der Vorbehalt und es gelten automatisch die neuen Arbeitsbedingungen.

Was passiert nach der Änderungsschutzklage?

Änderungsschutzklage einreichen nach Änderungskündigung

Verliert der Arbeitnehmer die Änderungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, sind die geänderten Arbeitsbedingungen wirksam und der Arbeitnehmer arbeitet unter den geänderten Bedingungen weiter. Ist die Änderungskündigungsschutzklage erfolgreich, greift das Kündigungsschutzgesetz und die Änderungskündigung gilt von Anfang an als unwirksam (§ 8 KSchG). Der Arbeitnehmer darf dann unter den alten Arbeitsbedingungen weiterarbeiten, so als hätte es nie eine Änderungskündigung gegeben.

Da die Änderungskündigung dann von Beginn an als rechtsunwirksam gilt, hat der Arbeitnehmer zum Beispiel auch einen Anspruch auf Lohnnachzahlung. Das kommt vor, wenn er in der Zeit während der Änderungskündigungsschutzklage weniger als unter den vorherigen Arbeitsbedingungen verdient hat.

Im Gegensatz zur Kündigungsschutzklage verlieren Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigungsschutzklage ihren Arbeitsplatz nicht, wenn sie die Änderungen unter Vorbehalt angenommen haben. Änderungsschutzklagen sind daher vor allem Arbeitnehmern zu empfehlen, die im Unternehmen weiter beschäftigt bleiben wollen. Zudem sollten sie bereit sein, sich mit den Änderungen im Zweifelsfall dauerhaft zu arrangieren.

Fazit: Im Falle einer für den Arbeitnehmer erfolgreichen Änderungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis unter den alten Bedingungen fort; bei einer erfolglosen Änderungsschutzklage wird das Arbeitsverhältnis unter den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Das heißt, der Arbeitnehmer verliert in keinem Fall seinen Arbeitsplatz. Mit einer Kündigungsschutzklage riskiert der Arbeitnehmer dagegen seinen Job.

Änderungsschutzklage: Streitwert und Kosten

Der Streitwert bei einer Änderungsschutzklage gegen eine Änderungskündigung richtet sich nach dem Grad der Vertragsänderung. Bei Änderungskündigungen mit Vergütungsänderung oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen für den Arbeitnehmer liegt der Streitwert bei mindestens einer Monatsvergütung und höchstens bei einer Vergütung von einem Vierteljahr (drei Monatslöhne).

Die Änderungsschutzklage-Kosten trägt in erster Instanz jede Partei selbst, unabhängig vom Ausgang des Änderungsschutzprozesses. Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem Streitwert. Die Kosten des Verfahrens in der zweiten Instanz trägt diejenige Partei, die unterliegt.

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