Erste Kartellklage gegen Volkswagen in Deutschland eingereicht

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Zur Vorbereitung weiterer Prozesse hat die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN eine so genannte Kartell-Auskunftsklage gegen die Volkswagen AG am Landgericht Hannover eingereicht. Das dortige Aktenzeichen lautet 18 O 140/17.

„Unser Mandant verlangt Auskunft über alle Dokumente, die im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Kartell stehen, sowie deren Herausgabe“, sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden, Partner der auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei VON RUEDEN in Berlin. Auf Grundlage der Auskünfte könne der Mandant erfahren, ob – und wenn ja, in welcher Höhe – ihm Ansprüche gegen Volkswagen oder andere sogenannte Kartellanten zustehen, erklärte von Rüden weiter.

Nach einer neuen gesetzlichen Regelung können Opfer eines Kartells an notwendige Auskünfte gelangen, um einen Schadensersatzanspruch vor Gericht besser darlegen zu können. Zukünftig ist jeder, der möglicherweise einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Kartellrechts nachvollziehbar darlegen kann, berechtigt, von den vormaligen Kartellanten Auskunft und Herausgabe von Beweismitteln wie etwa Unterlagen zu verlangen. Dies gilt selbst dann, wenn der Anspruch zunächst nur im außergerichtlichen Bereich geltend gemacht wird, was im Sinne des § 33g Abs. 1 GWB außergerichtliche Vergleichsverhandlungen deutlich vereinfachen soll. Hierdurch soll der Schadensersatzberechtigte überhaupt in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Deshalb wird dem Geschädigten ein umfassender Anspruch auf die Vorlage von Dokumenten zum Nachweis der unrechtmäßigen Absprachen eingeräumt.

Die Klage wurde als Reaktion auf die bekannt gewordenen Vorwürfe gegen die Autokonzerne BMW, Volkswagen, Porsche, Audi und Mercedes eingereicht.