SEAT Leon: KBA-Rückruf zum Softwareupdate

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffen sind rund elf Millionen Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor des Typs EA189. Weil die Abgasreinigung die vorgeschriebenen Emissionswerte nicht einhält, ruft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurzeit 4.818 Modelle des SEAT Leon in die Werkstätten zurück. Es handelt es sich um Dieselfahrzeuge aus dem Baujahr 2016 mit dem Motor EA288 – dem Nachfolgemodell des Motors EA189, der im September 2015 den Abgasskandal ausgelöst hat.

SEAT bittet seine Kunden aktuell im Rahmen eines KBA-Rückrufs mit dem Code 23AJ, ihre Modelle SEAT Leon Typ 5F in die Werkstatt zu bringen, um ein Softwareupdate für die Motorsteuerungssoftware aufspielen zu lassen. Mit der Maßnahme sollen laut dem entsprechenden Rückrufschreiben die Stickoxid-Emissionen gesenkt werden und ein „Beitrag für eine bessere Luftqualität“ geleistet werden. In dem Modell kommt der Dieselmotor EA288 zum Einsatz. Offenbar enthält also auch der Nachfolgemotor des berüchtigten EA189 eine unzulässige Abschalteinrichtung. Betroffenen steht damit ein angemessener Schadensersatz zu.

Was ist von den „freiwilligen Servicemaßnahmen“ zu halten?

In seinem Schreiben an die Fahrzeughalter verkauft SEAT den Rückruf als kundenfreundliche Servicemaßnahme. Viele vom VW-Skandal betroffene Autobesitzer fragen sich jedoch, ob sie ihr Auto in die Werkstatt bringen oder das Softwareupdate verweigern sollen. Das Problem: Ein Softwareupdate kann zu Folgeschäden am Fahrzeug führen – auch wenn Autohersteller das Gegenteil behaupteten. Viele VW-Kunden berichten von verminderter Leistung, Mehrverbrauch oder Motorgeräuschen nach dem Update.

Und es gibt noch ein Problem: Die Deutsche Umwelthilfe und der ADAC haben bei vom Abgasskandal betroffenen VW-Modellen nach dem Update die Emissionswerte nachgemessen. Dabei stellte sich heraus, dass die Stickoxidemissionen durch das Update zwar deutlich niedriger waren – doch die Grenzwerte werden auf der Straße noch immer weit überschritten. Das bestätigt auch eine Studie des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Deutsche Umwelthilfe hat mittlerweile Klage gegen das KBA eingereicht, weil sie den Rückruf für nicht ausreichend hält. Entscheiden die Richter im Sinne der Klägerin, könnte ein Widerruf der Typzulassung für betroffene VW-Modelle drohen.

Zudem kann aus einem freiwilligen Rückruf auch ein verpflichtender Rückruf werden. In dem Fall droht betroffenen SEAT-Kunden die Stilllegung ihres Wagens, wenn sie sich weigern, das Softwareupdate aufspielen zu lassen. Eigentlich dürfte ohne Umrüstung nämlich keine neue HU-Plakette ausgegeben werden; ein vom Abgasskandal betroffenes Auto stößt schließlich mehr Stickoxide aus als erlaubt.

Schadensersatz statt Softwareupdate!

Wir raten Ihnen davon ab, das Update durchführen zu lassen. Ob mit oder ohne Rückrufpflicht – Ihr Fahrzeug hat bereits jetzt einen erheblichen Wertverlust erlitten. Lassen Sie also besser prüfen, ob Sie Schadensersatz gegenüber SEAT geltend machen können. Zahlreiche Gerichte haben im Abgasskandal bereits im Sinne der Verbraucher entschieden. Auch wenn das KBA noch keinen verpflichtenden Rückruf angeordnet hat, heißt das nicht, dass in Ihrem Fahrzeug keine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde. Eine „freiwillige Servicemaßnahme“ kann sogar ein Indiz dafür sein, dass der bei der Zulassung betrogen wurde.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN setzt sich bundesweit für die Rechte von Autofahrern ein. Wir vertreten derzeit im Dieselskandal mehr als 12.000 Mandanten gegen die Autobauer. Sind auch Sie betroffen? In unserer kostenlosen Erstberatung erfahren Sie, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt und wie die nächsten Schritte aussehen.