Kreditwiderruf: EuGH entscheidet verbraucherfreundlich zu Kreditverträgen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 9. September 2021 die Rechte der Verbraucher wieder erheblich gestärkt. Dieses Mal ging es um Kreditverträge, die aufgrund unverständlicher Belehrungen widerrufen werden können (Rechtssache C-33/20, C-155/20 und C-187/20). In einem der Verfahren vertraten wir von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN den Verbraucher gegen die Bank.

Nahezu alle Banken – insbesondere Autobanken (wie Audi Bank, BMW Bank, Mercedes-Benz Bank, Volkswagen Bank und viele mehr) – haben ab dem 10. Juni 2010 Verbraucher, die mit einem Darlehen ein Auto finanziert haben, in den Kreditverträgen unzureichend belehrt. Davon sind Millionen Autokreditverträge betroffen, die von den Kreditnehmern auch lange Jahre nach Vertragsschluss nun widerrufen werden können. Mit diesem Urteil widerspricht der EuGH der bankenfreundlichen Linie des Bundesgerichtshofs zu den gesetzlichen Pflichtangaben in Autokrediten.

Fehlende und unverständliche Angaben ermöglichen Kreditwiderruf

Aufgrund der mangelhaften Belehrung in den Verträgen, spricht der EuGH den Bankkunden ein Widerspruchsrecht zu – obwohl die Widerspruchsfrist längst abgelaufen ist. Diesen sogenannten Widerrufsjoker können Verbraucher vor allem dann ziehen, wenn

  • im Darlehensvertrag nicht enthalten ist, wie der zum Abschluss des Vertrages geltende Satz der Verzugszinsen in Form eines genauen Prozentsatzes (genaue Angabe in %) als auch der Mechanismus zur Anpassung des Verzugszinssatzes beschrieben ist. Das heißt: Die Beschreibung zum Verzugszins muss zum einen enthalten und zum anderen leicht verständlich sein. Auch darf die Häufigkeit der Änderung des Basiszinssatzes nicht fehlen.
  • die Methode für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht enthalten ist oder nicht so erklärt ist, dass die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung mit den im Vertrag enthaltenen Daten durch den Verbraucher bestimmt werden kann.
  • die Informationen über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und die eventuellen Kosten hierfür nicht (vollständig) angegeben sind – hier reicht ein Hinweis auf eine im Internet abrufbare Information keinesfalls aus!

Autokreditvertrag mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit fehlerhaft

Verbraucher, die einen Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Fahrzeugs abgeschlossen haben und das Fahrzeug noch besitzen, können diesen Kreditvertrag mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90 Prozent widerrufen. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt: Der Bankkunde erhält die eventuelle Anzahlung und die von bereits gezahlten Raten zurück und gibt das Auto wieder an die Bank. Umstritten ist in diesen Fällen noch, ob der Kreditnehmer für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz schuldet, der in den ganz überwiegenden Fällen aber den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags wirtschaftlich weiterhin sehr interessant macht.

Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt Kreditnehmer gegen die Banken, wenn der Darlehensvertrag fehlerhaft ist. Gern prüfen wir kostenfrei und unverbindlich Ihre Vertragsunterlagen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

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