Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeugs im VW Abgasskandal

Veröffentlicht am in Verbraucherrecht

Der VW-Abgasskandal schlug im Herbst 2015 ein wie eine Bombe. Dem Wolfsburger Automobilkonzern wurde vorgeworfen, er habe eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung seiner Diesel-Fahrzeuge verwendet, um die US-amerikanischen Abgasnormen zu umgehen.

Auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge sind teilweise betroffen – darunter auch Modelle der Marken Audi, Skoda und Seat. Immer mehr Käufer entsprechender PKW stellen sich deshalb die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen oder Rücktrittsmöglichkeiten. Dabei entwickelt sich die Rechtsprechung zunehmend verbraucherfreundlich: Immer mehr Gerichte geben betroffenen VW-Kunden Recht.

Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm

Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeugs im VW AbgasskandalInteressant in diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.06.2016 (Az. 28 W 14/16). Dieses hatte per Beschluss einer Käuferin eines Volkswagens Prozesskostenhilfe bewilligt und dabei die vorausgehende ablehnende Entscheidung des Landgerichts Essen korrigiert. Zwar war auch dieses von einer Mangelhaftigkeit der Kaufsache ausgegangen, folgte aber letztlich dem Vortrag von Volkswagen, dass der Austausch des Fahrzeugs unverhältnismäßig sei. Der Automobilhersteller hatte darauf verwiesen, dass ein Austausch 19.300 € kosten würde, während eine Nachbesserung mit weniger als 100 € möglich sei.

Die Antragstellerin erwarb im Jahr 2011 einen VW Polo 1.6 TDI Trendline als Neuwagen zum Preis von 19.509,21 Euro. In dem Fahrzeug war ein Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Im Oktober 2015 erfuhr sie dann, dass ihr PKW vom Abgasskandal betroffen ist, weil eine Software die Stickoxid-Emissionen im Vergleich zum Normalbetrieb manipuliert, wenn sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet. Außergerichtlich forderte die Käuferin erfolglos die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Daraufhin begehrte sie Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der sie die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs Zug um Zug gegen Rückgabe des bereits gelieferten Fahrzeuges erreichen will.

Einordnung der entsprechenden VW Software als Sachmangel

Das Oberlandesgericht stellte zunächst fest, dass ein Sachmangel vorliegt. Entgegen dem Vortrag von Volkswagen entspreche ein Neufahrzeug nicht schon dann der üblichen und berechtigterweise von einem Käufer zu erwartenden Beschaffenheit, wenn es technisch sicher und fahrbereit ist und über alle Genehmigungen verfügt. Durch die Installation der Manipulationssoftware, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vorspiegelt, dürfte ein Fahrzeug vielmehr von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit abweichen.

Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeugs im VW AbgasskandalWeiter gingen die Richter davon aus, dass die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung im Sinne von § 439 Abs. 3 BGB erst in einem Hauptsacheverfahren abschließend geprüft werden könne. Dabei müsse insbesondere auch berücksichtigt werden, ob Volkswagen die favorisierte Nachbesserung überhaupt möglich sei. Ein zusätzlicher Aspekt sei, dass Volkswagen bislang keine Freigabe des Kraftfahrt-Bundesamtes für die von ihr beabsichtigte technische Umrüstung des streitgegenständlichen Fahrzeugmodells vorliegt.

Es fehle zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt zudem die Gewissheit, wann mit der Freigabe zu rechnen sei und bis zu welchem Zeitpunkt die technische Maßnahme dann gegebenenfalls an dem Fahrzeug der Käuferin umgesetzt werden könne. Es erscheine darüber hinaus zweifelhaft, ob Volkswagen die Antragstellerin unter Hinweis auf die Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung auf eine Nachbesserung verweisen könne, wenn ihr diese nicht binnen angemessener Frist möglich sei. Die rechtliche und tatsächliche Bewertung dieses Gesichtspunkts sowie der zwischen den Parteien umstrittenen Frage der Kosten, die bei der Prüfung der Unverhältnismäßigkeit zu berücksichtigen sei, sei allerdings nicht bereits im Rahmen des summarischen Prozesskostenhilfeverfahrens vorzunehmen.

Möglichkeit der Nachlieferung im VW Abgasskandal

Losgelöst vom Fall dürfen sich alle Käufer von Fahrzeugen, in denen der Dieselmotor Typ EA 189 verbaut ist, berechtigte Hoffnungen auf die Lieferung eines Neufahrzeuges oder eine Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs machen. Fällig wird dann lediglich eine Nutzungsgebühr, die abhängig vom Einzelfall berechnet wird. Um Ihre Möglichkeiten präzise aufgezeigt zu bekommen, ist professioneller juristischer Beistand unerlässlich. Seit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm übernehmen in vielen Fällen mittlerweile die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für das weitere Vorgehen gegen die Volkswagen AG – das war zuvor noch anders.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt zahlreiche Mandanten gegen die Volkswagen AG und bereitet entsprechende Prozesse vor. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.