Rechtsschutzversicherungen geizten bisher mit Deckungszusagen im VW-Skandal. Mit Deckungszusagen von Eigentümern eines VW, Audi, Seat oder Skoda, welche Schadenersatz- oder Rückabwicklungsansprüche wegen des Abgas-Skandals geltend gemacht haben, taten sich die Rechtsschutzversicherungen bisher schwer und verweigerten aufgrund angeblich fehlender Erfolgsaussichten die Deckung.
Klage von VON RUEDEN gegen Rechtsschutzversicherung HUK Coburg
Die HUK COBURG hat auf eine Klage der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hin ihre Verpflichtung anerkannt, die Kosten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG und von Gewährleistungsansprüchen gegen die Autohaus Volkswagen Automobile GmbH zu tragen sowie sämtliche Schäden aus ihrer unberechtigten Deckungsablehnung zu ersetzen.
„Schummelsoftware“ im VW Abgasskandal
Eine Mandantin der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hatte im Jahre 2013 mit der Autohaus Volkswagen Automobile GmbH einen Kaufvertrag über einen VW Caddy 1.6 TDI geschlossen. Zuvor wurde sie durch eine Werbebroschüre der Volkswagen AG über einen kombinierten CO2-Ausstoß von 110,2 mg/km informiert.
Tatsächlich geht jedoch der Stickoxidausstoß des in dem VW Caddy verbauten Dieselmotors des Typs EA 189 im Normalbetrieb weit über den genannten und auch über den gesetzlichen Grenzwert hinaus. Durch eine sogenannte „Schummelsoftware“ konnte die laufende Vornahme eines Emissionstestes erkannt werden; nur dann wurde das Emissionskontrollsystem des Fahrzeugs vollständig aktiviert. Im Normalbetrieb arbeitete das Kontrollsystem lediglich in erheblich reduzierter Art und Weise. Somit wich die Beschaffenheit des Fahrzeuges von der vertraglich vereinbarten ab, weshalb der PKW sachmangelbehaftet war.
Deckungsanfrage an die HUK COBURG
Die Mandantin verfügte über eine Rechtsschutzversicherung bei der HUK COBURG. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN forderte die HUK COBURG zu einer Deckungszusage für außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen die Volkswagen AG und die Autohaus Volkswagen Automobile GmbH auf. Die Situation der Mandantschaft wurde erläutert und die ihr zustehenden Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche dezidiert dargelegt.
Die HUK COBURG reagierte mit einer Ablehnung. Sie behauptete, es bestünde kein Rechtsschutz für das geplante Vorgehen, da man keine hinreichende Aussicht auf Erfolg ersehen könne. Begründet wurde die Ablehnung insbesondere damit, dass der Mangel unerheblich sei. Schließlich sei das Fahrzeug nach wie vor nutzbar und zugelassen.
Klageerhebung gegen die HUK COBURG
Nach einem zunächst in die Wege geleiteten, jedoch keinen hinreichend zügigen Erfolg versprechenden Schiedsgutachterverfahren erhob die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN im Namen ihrer Mandantschaft Klage gegen die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG.
Neben der Feststellung der Verpflichtung der HUK COBURG, gemäß ihres Rechtsschutzversicherungsvertrag die Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG und Gewährleistungsansprüchen gegen die Autohaus Volkswagen Automobile GmbH zu tragen, wurde beantragt, darüber hinaus ebenfalls festzustellen, dass die HUK COBURG sämtliche Schäden zu ersetzen hat, die der Mandantschaft durch die unberechtigte Deckungsablehnung entstanden sind.
Anerkenntnis durch die HUK COBURG im VW Abgasskandal
Die Erhebung der Klage rief nun eine gänzlich andere Reaktion hervor als die vorangegangene Deckungsanfrage – die HUK COBURG erkannte die Ansprüche der Klägerin vollumfänglich an.
Im Wege des Anerkenntnisurteils wurde unmittelbar darauf die Deckungsverpflichtung der HUK COBURG konstatiert und weiterhin festgestellt, dass die aus der ursprünglichen Ablehnung resultierenden Schäden zu begleichen sind. Die HUK COBURG trug darüber hinaus sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
Folgen für Betroffene des VW Abgasskandals
Das vollumfängliche Anerkenntnis der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG setzt ein positives Zeichen für betroffene PKW Käufer im VW Abgasskandal. Das Einstehen der Rechtsschutzversicherung der Mandantin für sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Maßnahmen gegen die Volkswagen AG und die Autohaus Volkswagen Automobile GmbH erleichtert und fördert die Rechtsdurchsetzung erheblich.
Sind auch Sie betroffen, so besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Nutzen Sie hierzu das auf unserer Website zur Verfügung gestellte Formular!