Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

In der 50er-Zone geblitzt: Diese Sanktionen drohen

Mit „50er-Zone“ meint dieser Artikel Straßenabschnitte, auf denen 50 km/h zulässig sind. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auch unter günstigsten Umständen grundsätzlich 50 km/h, soweit Verkehrszeichen nichts anderes anordnen; das bestimmt § 3 Absatz 3 Nummer 1 StVO. Eine ganze Stadt ist nicht allein wegen dieser allgemeinen Regel eine förmlich ausgewiesene Geschwindigkeitszone. Für Autofahrer bleibt die praktische Frage dieselbe: Was passiert, wenn sie bei erlaubten 50 km/h geblitzt werden?

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Blitzer in der 50er-Zone haben keine gesonderten Konsequenzen

Grundsätzlich gelten in einer 50er-Zone keine speziellen Regelungen. Wer geblitzt wird, muss mit den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Hierbei kommt es nur darauf an, wo ein Autofahrer die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat – innerorts oder außerorts? Denn hier sieht der Bußgeldkatalog unterschiedliche Strafen vor.

Beispiele für aktuelle Sanktionen innerorts in der 50er-Zone:

GeschwindigkeitBußgeldPunkteFahrverbot
In der 50er-Zone mit bis 10 km/h zu schnell geblitzt30 €

In der 50er-Zone mit 20 km/h zu schnell geblitzt70 €

In der 50er-Zone mit 30 km/h zu schnell geblitzt180 €1(1 Monat)*
In der 50er-Zone mit 40 km/h zu schnell geblitzt260 €21 Monat
In der 50er-Zone mit 50 km/h zu schnell geblitzt400 €21 Monat
In der 50er-Zone mit 60 km/h zu schnell geblitzt560 €22 Monate
In der 50er-Zone mit 70 km/h zu schnell geblitzt700 €23 Monate
In der 50er-Zone mit 80 km/h zu schnell geblitzt und mehr800 €23 Monate
GeschwindigkeitBußgeldPunkteFahrverbot
In der 50er-Zone mit bis 10 km/h zu schnell geblitzt30 €

In der 50er-Zone mit 20 km/h zu schnell geblitzt70 €

In der 50er-Zone mit 30 km/h zu schnell geblitzt180 €1(1 Monat)*
In der 50er-Zone mit 40 km/h zu schnell geblitzt260 €21 Monat
In der 50er-Zone mit 50 km/h zu schnell geblitzt400 €21 Monat
In der 50er-Zone mit 60 km/h zu schnell geblitzt560 €22 Monate
In der 50er-Zone mit 70 km/h zu schnell geblitzt700 €23 Monate
In der 50er-Zone mit 80 km/h zu schnell geblitzt und mehr800 €23 Monate

* Die Klammer kennzeichnet kein automatisches Regelfahrverbot aus der Tabelle. Ein einmonatiges Fahrverbot kommt nach § 4 Absatz 2 BKatV in der Regel in Betracht, wenn wegen einer früheren Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft eine weitere Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird. Amtliche Regelung: § 4 Absatz 2 BKatV.

Beispiele für derzeit gültige Sanktionen außerorts in der 50er-Zone:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
10 km/h zu schnell in der 50er-Zone20 €

20 km/h zu schnell in der 50er-Zone60 €

30 km/h zu schnell in der 50er-Zone150 €1(1 Monat)*
40 km/h zu schnell in der 50er-Zone200 €1(1 Monat)*
50 km/h zu schnell in der 50er-Zone320 €21 Monat
60 km/h zu schnell in der 50er-Zone480 €21 Monat
70 km/h zu schnell in der 50er-Zone600 €22 Monate
80 km/h zu schnell und mehr in der 50er-Zone700 €23 Monate
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
10 km/h zu schnell in der 50er-Zone20 €

20 km/h zu schnell in der 50er-Zone60 €

30 km/h zu schnell in der 50er-Zone150 €1(1 Monat)*
40 km/h zu schnell in der 50er-Zone200 €1(1 Monat)*
50 km/h zu schnell in der 50er-Zone320 €21 Monat
60 km/h zu schnell in der 50er-Zone480 €21 Monat
70 km/h zu schnell in der 50er-Zone600 €22 Monate
80 km/h zu schnell und mehr in der 50er-Zone700 €23 Monate

* Die Klammer kennzeichnet kein automatisches Regelfahrverbot aus der Tabelle. Ein einmonatiges Fahrverbot kommt nach § 4 Absatz 2 BKatV in der Regel in Betracht, wenn wegen einer früheren Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft eine weitere Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird. Amtliche Regelung: § 4 Absatz 2 BKatV.

Fazit: Zumindest das Bußgeld in der 50er-Zone ist also günstiger, wenn Autofahrer außerorts geblitzt werden.

Toleranzabzug in der 50er-Zone

In der 50er Zone geblitzt worden? Das droht, wenn Sie zum Beispiel in der 50er-Zone mit 80 geblitzt werden.

Autofahrer fragen sich häufig, ob in der „50er-Zone“ ein anderer Toleranzabzug gilt als anderswo. Bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung wird vom geeichten Messwert bis einschließlich 100 km/h grundsätzlich eine Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h und bei Messwerten darüber von 3 Prozent abgezogen. Maßgeblich bleiben das konkrete Messverfahren und seine Verwendungsbedingungen. Die technischen Werte erläutert die amtliche PTB-Stellungnahme zum Toleranzabzug.

Wie erkennt man 50er-Zonen?

Grundsätzlich gilt: Innerorts darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden – Ausnahmen sind aber zum Beispiel 30er-Zonen. Das lernen Fahrschüler in den ersten Fahrstunden. Wo also kein Schild steht, fährt man in geschlossenen Ortschaften besser nicht schneller als 50 km/h. Es gibt aber auch Tempo-50-Schilder, die am Straßenrand aufgestellt werden können – zum Beispiel auf einer Landstraße. Für Baustellen, Fahrbahnverengungen und Gefahrenstellen gilt keine automatische Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Entscheidend sind die vorhandenen Verkehrszeichen und die Pflicht, die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen so anzupassen, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Das folgt aus § 3 Absatz 1 StVO; Gefahrzeichen mahnen nach § 40 Absatz 1 StVO zu erhöhter Aufmerksamkeit und insbesondere zu einer situationsgerechten Verringerung der Geschwindigkeit.

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