In der 50er-Zone geblitzt: Diese Sanktionen drohen
Mit „50er-Zone“ meint dieser Artikel Straßenabschnitte, auf denen 50 km/h zulässig sind. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auch unter günstigsten Umständen grundsätzlich 50 km/h, soweit Verkehrszeichen nichts anderes anordnen; das bestimmt § 3 Absatz 3 Nummer 1 StVO. Eine ganze Stadt ist nicht allein wegen dieser allgemeinen Regel eine förmlich ausgewiesene Geschwindigkeitszone. Für Autofahrer bleibt die praktische Frage dieselbe: Was passiert, wenn sie bei erlaubten 50 km/h geblitzt werden?
Blitzer in der 50er-Zone haben keine gesonderten Konsequenzen
Grundsätzlich gelten in einer 50er-Zone keine speziellen Regelungen. Wer geblitzt wird, muss mit den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Hierbei kommt es nur darauf an, wo ein Autofahrer die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat – innerorts oder außerorts? Denn hier sieht der Bußgeldkatalog unterschiedliche Strafen vor.
Beispiele für aktuelle Sanktionen innerorts in der 50er-Zone:
| Geschwindigkeit | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| In der 50er-Zone mit bis 10 km/h zu schnell geblitzt | 30 € | ||
| In der 50er-Zone mit 20 km/h zu schnell geblitzt | 70 € | ||
| In der 50er-Zone mit 30 km/h zu schnell geblitzt | 180 € | 1 | (1 Monat)* |
| In der 50er-Zone mit 40 km/h zu schnell geblitzt | 260 € | 2 | 1 Monat |
| In der 50er-Zone mit 50 km/h zu schnell geblitzt | 400 € | 2 | 1 Monat |
| In der 50er-Zone mit 60 km/h zu schnell geblitzt | 560 € | 2 | 2 Monate |
| In der 50er-Zone mit 70 km/h zu schnell geblitzt | 700 € | 2 | 3 Monate |
| In der 50er-Zone mit 80 km/h zu schnell geblitzt und mehr | 800 € | 2 | 3 Monate |
| Geschwindigkeit | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| In der 50er-Zone mit bis 10 km/h zu schnell geblitzt | 30 € | ||
| In der 50er-Zone mit 20 km/h zu schnell geblitzt | 70 € | ||
| In der 50er-Zone mit 30 km/h zu schnell geblitzt | 180 € | 1 | (1 Monat)* |
| In der 50er-Zone mit 40 km/h zu schnell geblitzt | 260 € | 2 | 1 Monat |
| In der 50er-Zone mit 50 km/h zu schnell geblitzt | 400 € | 2 | 1 Monat |
| In der 50er-Zone mit 60 km/h zu schnell geblitzt | 560 € | 2 | 2 Monate |
| In der 50er-Zone mit 70 km/h zu schnell geblitzt | 700 € | 2 | 3 Monate |
| In der 50er-Zone mit 80 km/h zu schnell geblitzt und mehr | 800 € | 2 | 3 Monate |
* Die Klammer kennzeichnet kein automatisches Regelfahrverbot aus der Tabelle. Ein einmonatiges Fahrverbot kommt nach § 4 Absatz 2 BKatV in der Regel in Betracht, wenn wegen einer früheren Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft eine weitere Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird. Amtliche Regelung: § 4 Absatz 2 BKatV.
Beispiele für derzeit gültige Sanktionen außerorts in der 50er-Zone:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| 10 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 20 € | ||
| 20 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 60 € | ||
| 30 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 150 € | 1 | (1 Monat)* |
| 40 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 200 € | 1 | (1 Monat)* |
| 50 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 60 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 70 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 600 € | 2 | 2 Monate |
| 80 km/h zu schnell und mehr in der 50er-Zone | 700 € | 2 | 3 Monate |
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| 10 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 20 € | ||
| 20 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 60 € | ||
| 30 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 150 € | 1 | (1 Monat)* |
| 40 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 200 € | 1 | (1 Monat)* |
| 50 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 60 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 70 km/h zu schnell in der 50er-Zone | 600 € | 2 | 2 Monate |
| 80 km/h zu schnell und mehr in der 50er-Zone | 700 € | 2 | 3 Monate |
* Die Klammer kennzeichnet kein automatisches Regelfahrverbot aus der Tabelle. Ein einmonatiges Fahrverbot kommt nach § 4 Absatz 2 BKatV in der Regel in Betracht, wenn wegen einer früheren Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft eine weitere Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird. Amtliche Regelung: § 4 Absatz 2 BKatV.
Fazit: Zumindest das Bußgeld in der 50er-Zone ist also günstiger, wenn Autofahrer außerorts geblitzt werden.
Toleranzabzug in der 50er-Zone

Autofahrer fragen sich häufig, ob in der „50er-Zone“ ein anderer Toleranzabzug gilt als anderswo. Bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung wird vom geeichten Messwert bis einschließlich 100 km/h grundsätzlich eine Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h und bei Messwerten darüber von 3 Prozent abgezogen. Maßgeblich bleiben das konkrete Messverfahren und seine Verwendungsbedingungen. Die technischen Werte erläutert die amtliche PTB-Stellungnahme zum Toleranzabzug.
Wie erkennt man 50er-Zonen?
Grundsätzlich gilt: Innerorts darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden – Ausnahmen sind aber zum Beispiel 30er-Zonen. Das lernen Fahrschüler in den ersten Fahrstunden. Wo also kein Schild steht, fährt man in geschlossenen Ortschaften besser nicht schneller als 50 km/h. Es gibt aber auch Tempo-50-Schilder, die am Straßenrand aufgestellt werden können – zum Beispiel auf einer Landstraße. Für Baustellen, Fahrbahnverengungen und Gefahrenstellen gilt keine automatische Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Entscheidend sind die vorhandenen Verkehrszeichen und die Pflicht, die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen so anzupassen, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Das folgt aus § 3 Absatz 1 StVO; Gefahrzeichen mahnen nach § 40 Absatz 1 StVO zu erhöhter Aufmerksamkeit und insbesondere zu einer situationsgerechten Verringerung der Geschwindigkeit.
