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VON RUEDEN Rechtsanwälte

International Desk · Migrationsrecht

Rechtsberatung für russische Mandanten in Deutschland

Deutsch-, russisch- und englischsprachige Rechtsberatung für russische Staatsbürger, Unternehmer und Investoren mit Bezug zu Deutschland. Aufenthaltsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht betrachten wir im Zusammenhang.

  • Vertrauliches Erstgespräch
  • Beratung auf Deutsch, Russisch und Englisch
  • Persönlich und auf Partnerebene

Sprache · Language · Язык · Мова

Einordnung

Vier Rechtsgebiete. Eine persönliche Strategie.

Wer heute als russischer Staatsbürger in Deutschland lebt, investiert oder unternehmerisch tätig ist, bewegt sich in einem anspruchsvollen Rechtsumfeld. Aufenthaltsrecht, Außenwirtschaftsrecht und Sanktionsregime können ineinandergreifen. Deshalb braucht es eine Strategie, die alle berührten Rechtsfragen zusammenführt.

Unser International Desk betrachtet Aufenthaltsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht nicht isoliert, sondern im Zusammenhang. Wir beraten bewusst eine begrenzte Zahl von Mandanten persönlich, diskret und auf Partnerebene. Die Beratung und Abstimmung ist auf Deutsch, Russisch und Englisch möglich.

Absolute Vertraulichkeit ist für uns keine Marketingformel. Persönliche Erreichbarkeit, klare Zuständigkeiten und eine rechtlich belastbare Strategie bilden die Grundlage der Zusammenarbeit.

Checkliste

Diese Fragen klären wir mit Ihnen

Typische Anliegen russischer Mandanten mit Bezug zu Deutschland.

01Blaue Karte EUAufenthalt für qualifizierte Beschäftigung nach § 18g AufenthG, einschließlich Verfahrensstrategie und Nachweisen.
02Selbständige und GründerAufenthalt für Selbständige und Unternehmensgründer nach § 21 AufenthG.
03Niederlassung und FamilieNiederlassungserlaubnis und Familiennachzug gegenüber Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde.
04Transaktionen und SanktionenPrüfung von Zahlungen, Vermögensverfügungen und Beteiligungen nach AWG, AWV und EU-Sanktionsverordnungen.
05Anzeige und GenehmigungBegleitung von Verfahren beim BAFA oder beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank.
06Gesellschaft und BeteiligungGründung deutscher Gesellschaften, Geschäftsführerbestellung, Beteiligungserwerb und Compliance.
07Verdachtsfall und ErmittlungFrühzeitige Einordnung bei Anfragen oder internen Verdachtsfällen, Verteidigung im Ermittlungsverfahren.
Vertrauliches Erstgespräch vereinbarenWir klären Sachverhalt, betroffene Rechtsgebiete, akute Fristen und den nächsten Schritt. →

Rechtsgrundlagen

Woran sich unsere Beratung orientiert

Die wichtigsten Normen und Eckpunkte aus den vier Beratungsfeldern.

§ 18g AufenthGBlaue Karte EU

Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigung. Wir bereiten Anträge und Nachweise vor und begleiten das Verfahren.

§ 21 AufenthGSelbständige und Gründer

Aufenthalt für Selbständige und Unternehmensgründer als eigener Verfahrensweg.

§§ 17–19 AWGStraf- und Bußgeldrisiko

Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht können straf- oder bußgeldbewehrt sein.

3 SprachenDeutsch, Russisch, Englisch

Beratung und Abstimmung sind in allen drei Sprachen möglich.

Komplexe Fragen brauchen einen klaren nächsten Schritt.

Ein erstes vertrauliches Gespräch klärt unverbindlich, ob und wie wir Ihnen helfen können. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt prüfen lassen →

Wie wir arbeiten

Klare Prioritäten und eine Strategie, die zur Situation passt

Direkter anwaltlicher Kontakt

Sie sprechen direkt mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt, der Ihren Fall führt. Wenn mehrere Rechtsgebiete zusammentreffen, etwa Aufenthaltsrecht und Außenwirtschaftsrecht oder Gesellschaftsrecht und Strafrecht, koordinieren wir die Beratung aus einer Hand. Sie haben eine feste Zuständigkeit und müssen Ihren Fall nicht mehrfach erklären. Wir beraten bewusst eine begrenzte Zahl von Mandanten, damit diese persönliche Betreuung auf Partnerebene möglich bleibt.

Erreichbar und sicher

Abstimmungen sind auch außerhalb üblicher Bürozeiten möglich. Für vertrauliche Unterlagen und Kommunikation nutzen wir geeignete sichere Kanäle. Absolute Vertraulichkeit gehört für uns zur Berufspflicht und zur Haltung, nicht zum Marketing. Persönliche Erreichbarkeit und klare Zuständigkeiten sind die Grundlage, auf der komplexe Fragen zu Aufenthalt, Vermögen, Unternehmen oder strafrechtlichen Risiken besprochen werden können. Die Kommunikation ist auf Deutsch, Russisch und Englisch möglich.

Klare Vergütungsvereinbarung

Wir arbeiten auf Grundlage individueller Vergütungsvereinbarungen. Ein erstes vertrauliches Gespräch klärt, ob und wie wir Ihnen helfen können. Dabei erfassen wir den Sachverhalt, die betroffenen Rechtsgebiete, akute Fristen und den sinnvollen nächsten Schritt. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann auf Grundlage der vereinbarten Vergütung, mit transparenter Kommunikation, klaren Prioritäten und einer Strategie, die zu Ihrer konkreten Situation passt.

Häufige Fragen

Was Mandanten wissen möchten

Für wen ist der International Desk gedacht?

Für russische Staatsbürger, Unternehmer, Gesellschafter und Investoren, deren Anliegen einen Bezug zu Deutschland hat. Das betrifft insbesondere Aufenthalt, Vermögen, Unternehmen oder strafrechtliche Risiken.

Welche Rechtsgebiete deckt der International Desk ab?

Aufenthaltsrecht mit Blauer Karte EU, Niederlassungserlaubnis und Familiennachzug, Außenwirtschaftsrecht und Sanktionen, Gesellschaftsrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht und Strafverteidigung. Diese Gebiete werden im Zusammenhang betrachtet.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

In einem ersten vertraulichen Gespräch klären wir den Sachverhalt, die betroffenen Rechtsgebiete, akute Fristen und den sinnvollen nächsten Schritt. Die weitere Bearbeitung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung.

Ist die Beratung auf Russisch möglich?

Ja. Die persönliche Kommunikation ist auf Deutsch, Russisch und Englisch möglich.

Was gilt bei Transaktionen mit Sanktionsbezug?

Zahlungen, Vermögensverfügungen und Beteiligungen werden nach AWG, AWV und den einschlägigen EU-Sanktionsverordnungen geprüft. Soweit erforderlich, begleiten wir Anzeige- und Genehmigungsverfahren beim BAFA oder beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank. Verstöße können nach §§ 17–19 AWG straf- oder bußgeldbewehrt sein.

Ausführlich: Rechtsberatung für russische Mandanten in Deutschland

Vier Rechtsgebiete. Eine persönliche Strategie.

Wer heute als russischer Staatsbürger in Deutschland lebt, investiert oder unternehmerisch tätig ist, bewegt sich in einem anspruchsvollen Rechtsumfeld. Aufenthaltsrecht, Außenwirtschaftsrecht und Sanktionsregime können ineinandergreifen – deshalb braucht es eine Strategie, die alle berührten Rechtsfragen zusammenführt.

Ein Gesamtbild

Aufenthaltsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht werden nicht isoliert, sondern im Zusammenhang betrachtet.

Persönlich und diskret

Wir beraten bewusst eine begrenzte Zahl von Mandanten persönlich, diskret und auf Partnerebene.

Drei Sprachen

Die Beratung und Abstimmung ist auf Deutsch, Russisch und Englisch möglich.

Unsere Beratungsfelder

Wir verbinden juristische Präzision mit einem klaren, nachvollziehbaren Vorgehen.

Aufenthalt & Blue Card

Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG, Niederlassungserlaubnis, Aufenthalt für Selbständige und Unternehmensgründer nach § 21 AufenthG sowie Familiennachzug. Wir entwickeln die Verfahrensstrategie, bereiten Anträge und Nachweise vor und begleiten das Verfahren gegenüber Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde. Mehr erfahren →

Außenwirtschaftsrecht & Sanktionen

Prüfung von Transaktionen, Zahlungen, Vermögensverfügungen und Beteiligungen nach AWG, AWV und den einschlägigen EU-Sanktionsverordnungen. Soweit erforderlich, begleiten wir Anzeige- und Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Stelle – insbesondere beim BAFA oder beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank. Verstöße können nach §§ 17–19 AWG straf- oder bußgeldbewehrt sein. Mehr erfahren →

Gesellschaftsrecht

Gründung und Strukturierung deutscher Gesellschaften, Geschäftsführerbestellung, Beteiligungserwerb und gesellschaftsrechtliche Compliance – unter Berücksichtigung aufenthalts- und außenwirtschaftsrechtlicher Schnittstellen.

Wirtschaftsstrafrecht & Strafverteidigung

Verteidigung bei Vorwürfen nach dem Außenwirtschaftsgesetz, bei Geldwäscheverdacht und im Steuerstrafrecht. Frühzeitige rechtliche Einordnung bereits bei Anfragen oder internen Verdachtsfällen – und konsequente Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Mehr erfahren →

Wie wir arbeiten

Klare Prioritäten, transparente Kommunikation und eine Strategie, die zur konkreten Situation passt.

  1. Direkter anwaltlicher Kontakt – Sie sprechen direkt mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt, der Ihren Fall führt. Wenn mehrere Rechtsgebiete zusammentreffen, koordinieren wir die Beratung aus einer Hand.
  2. Erreichbar und sicher – Abstimmungen sind auch außerhalb üblicher Bürozeiten möglich. Für vertrauliche Unterlagen und Kommunikation nutzen wir geeignete sichere Kanäle.
  3. Klare Vergütungsvereinbarung – Wir arbeiten auf Grundlage individueller Vergütungsvereinbarungen. Ein erstes vertrauliches Gespräch klärt, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Komplexe Fragen brauchen Vertrauen und einen klaren nächsten Schritt.

Absolute Vertraulichkeit ist für uns keine Marketingformel. Persönliche Erreichbarkeit, klare Zuständigkeiten und eine rechtlich belastbare Strategie bilden die Grundlage der Zusammenarbeit.

Vertrauliches Gespräch anfragen

Ein erstes vertrauliches Erstgespräch klärt Sachverhalt, betroffene Rechtsgebiete und akute Fristen – auf Deutsch, Russisch oder Englisch.

Vertrauliches Gespräch anfragen →

Was Mandanten wissen möchten

Für wen ist der International Desk gedacht?

Für russische Staatsbürger, Unternehmer, Gesellschafter und Investoren, deren Anliegen einen Bezug zu Deutschland hat – insbesondere bei Aufenthalt, Vermögen, Unternehmen oder strafrechtlichen Risiken.

Ist die Beratung auf Russisch möglich?

Ja. Die persönliche Kommunikation ist auf Deutsch, Russisch und Englisch möglich.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

In einem ersten vertraulichen Gespräch klären wir den Sachverhalt, die betroffenen Rechtsgebiete, akute Fristen und den sinnvollen nächsten Schritt. Die weitere Bearbeitung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung.

Ihr Anliegen verdient einen klaren nächsten Schritt.

Persönliche Erstberatung – rufen Sie an unter 030 / 200 590 770 oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über das Formular.

Beratung anfragen →

Rechtsstand: 16. August 2026. Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und die Entscheidung der zuständigen Behörde.

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Yulia Shmeleva-KurzRechtsanwältin · Arbeitsrecht · Migrationsrecht · liest jede Anfrage persönlich0179 / 225 689 1
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