Ein Gesamtbild
Aufenthaltsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht werden nicht isoliert, sondern im Zusammenhang betrachtet.
INTERNATIONAL DESK
Aufenthalt. Vermögen. Unternehmen. Verteidigung.
Wir beraten russische Staatsbürger, Unternehmer und Investoren in Deutschland bei Fragen zu Aufenthalt, Vermögen, Unternehmen und Strafverteidigung – persönlich, diskret und auf Deutsch, Russisch oder Englisch.
Yulia Shmeleva-Kurz
Ihre Ansprechpartnerin im International Desk
Yulia Shmeleva-KurzRechtsanwältinWer heute als russischer Staatsbürger in Deutschland lebt, investiert oder unternehmerisch tätig ist, bewegt sich in einem anspruchsvollen Rechtsumfeld. Aufenthaltsrecht, Außenwirtschaftsrecht und Sanktionsregime können ineinandergreifen – deshalb braucht es eine Strategie, die alle berührten Rechtsfragen zusammenführt.
Aufenthaltsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Strafrecht werden nicht isoliert, sondern im Zusammenhang betrachtet.
Wir beraten bewusst eine begrenzte Zahl von Mandanten persönlich, diskret und auf Partnerebene.
Die Beratung und Abstimmung ist auf Deutsch, Russisch und Englisch möglich.
LEISTUNGEN
Wir verbinden juristische Präzision mit einem klaren, nachvollziehbaren Vorgehen.
AUFENTHALT · ERWERBSTÄTIGKEIT
Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG, Niederlassungserlaubnis, Aufenthalt für Selbständige und Unternehmensgründer nach § 21 AufenthG sowie Familiennachzug. Wir entwickeln die Verfahrensstrategie, bereiten Anträge und Nachweise vor und begleiten das Verfahren gegenüber Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde.
Mehr erfahren →VERMÖGEN · TRANSAKTIONEN
Prüfung von Transaktionen, Zahlungen, Vermögensverfügungen und Beteiligungen nach AWG, AWV und den einschlägigen EU-Sanktionsverordnungen. Soweit erforderlich, begleiten wir Anzeige- und Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Stelle – insbesondere beim BAFA oder beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank. Verstöße können nach §§ 17–19 AWG straf- oder bußgeldbewehrt sein.
Mehr erfahren →STRUKTUR · COMPLIANCE
Gründung und Strukturierung deutscher Gesellschaften, Geschäftsführerbestellung, Beteiligungserwerb und gesellschaftsrechtliche Compliance – unter Berücksichtigung aufenthalts- und außenwirtschaftsrechtlicher Schnittstellen.
PRÄVENTION · VERFAHREN
Verteidigung bei Vorwürfen nach dem Außenwirtschaftsgesetz, bei Geldwäscheverdacht und im Steuerstrafrecht. Frühzeitige rechtliche Einordnung bereits bei Anfragen oder internen Verdachtsfällen – und konsequente Verteidigung im Ermittlungsverfahren.
Mehr erfahren →VORGEHEN
Klare Prioritäten, transparente Kommunikation und eine Strategie, die zur konkreten Situation passt.
Erstgespräch vereinbaren →Sie sprechen direkt mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt, der Ihren Fall führt. Wenn mehrere Rechtsgebiete zusammentreffen, koordinieren wir die Beratung aus einer Hand.
Abstimmungen sind auch außerhalb üblicher Bürozeiten möglich. Für vertrauliche Unterlagen und Kommunikation nutzen wir geeignete sichere Kanäle.
Wir arbeiten auf Grundlage individueller Vergütungsvereinbarungen. Ein erstes vertrauliches Gespräch klärt, ob und wie wir Ihnen helfen können.

EIN KONTAKT · ZWEI KLARE ROLLEN
Yulia Shmeleva-Kurz ist Ihre feste Ansprechpartnerin und koordiniert den persönlichen Kontakt. Wenn strafrechtliche Fragen hinzukommen, arbeitet sie mit Strafverteidiger Johannes von Rüden zusammen. So bleibt die Kommunikation in einer Hand – und jede Aufgabe in der richtigen Zuständigkeit.
VERTRAULICHKEIT · BERUFSPFLICHT · HALTUNG
Absolute Vertraulichkeit ist für uns keine Marketingformel. Persönliche Erreichbarkeit, klare Zuständigkeiten und eine rechtlich belastbare Strategie bilden die Grundlage der Zusammenarbeit.
Vertrauliches Gespräch anfragen →Häufige Fragen
Für russische Staatsbürger, Unternehmer, Gesellschafter und Investoren, deren Anliegen einen Bezug zu Deutschland hat – insbesondere bei Aufenthalt, Vermögen, Unternehmen oder strafrechtlichen Risiken.
Ja. Die persönliche Kommunikation ist auf Deutsch, Russisch und Englisch möglich.
In einem ersten vertraulichen Gespräch klären wir den Sachverhalt, die betroffenen Rechtsgebiete, akute Fristen und den sinnvollen nächsten Schritt. Die weitere Bearbeitung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
Persönliche Erstberatung
Rechtsstand: 16. August 2026. Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften und die Entscheidung der zuständigen Behörde.
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