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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Wirtschaftsrecht · Berlin

Wirtschaftsrecht

Rechtsberatung für Unternehmen, Unternehmer und Projektträger. Schwerpunkt ist das Fördermittelrecht: vom Antrag über die Mittelverwendung bis zur Abwehr von Rückforderungen.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Vertraulich und bundesweit

Einordnung

Wirtschaftsrecht bei VON RUEDEN: Beratung für Unternehmen und Projektträger

Unternehmen, Unternehmer und Projektträger bewegen sich in einem dichten Regelwerk. Wir beraten sie zu den rechtlichen Fragen, die aus ihrer Tätigkeit entstehen, und vertreten sie gegenüber Behörden und Gerichten.

Unser Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht ist das Fördermittelrecht. Öffentliche Mittel eröffnen Möglichkeiten, bringen aber Auflagen, Fristen und Nachweispflichten mit sich. Wir begleiten den gesamten Förderprozess: die Antragsphase, die zweckgebundene Verwendung der Mittel, Vergaben, Prüfverfahren sowie Widerruf und Rückforderung.

Den Einstieg bildet eine Erstberatung. Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter 030 200 590 770.

Checkliste

Wann Sie uns im Wirtschaftsrecht ansprechen sollten

Typische Situationen, in denen sich eine frühe rechtliche Einordnung lohnt.

01Förderantrag geplantFörderfähigkeit, Finanzierungsplan und Nebenbestimmungen lassen sich vor der Bewilligung klären.
02Bescheid mit AuflagenZweckbindung, Mittelabruf und Dokumentation sollten auf einen belastbaren Prozess ausgerichtet werden.
03Vergabe im FörderprojektAnwendbare Vergaberegeln und Verfahrenswahl prüfen, bevor Aufträge vergeben werden.
04Prüfung angekündigtUnterlagen strukturieren und Anhörungen vorbereiten, bevor Sie gegenüber der Prüfstelle Stellung nehmen.
05Rückforderung erhaltenZugangstag dokumentieren. Eine kurze Rechtsbehelfsfrist kann laufen.
Erstberatung anfragenSchildern Sie uns Ihr Anliegen über das Formular. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. →
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Unsere Schwerpunkte

Wofür Sie uns im Wirtschaftsrecht beauftragen können

Fördermittelrecht

Fördermittel schaffen Möglichkeiten und zugleich ein dichtes Netz aus Auflagen, Fristen und Nachweispflichten. Ein vermeintlich kleiner Dokumentations- oder Vergabefehler kann Jahre später erhebliche Rückforderungen und Zinsen auslösen. Wir betrachten deshalb nicht nur den einzelnen Bescheid, sondern den gesamten Förderprozess: Antrag und Förderstrategie, rechtssichere Mittelverwendung, Vergaben, Prüfverfahren und die Abwehr von Widerrufs- und Rückforderungsbescheiden. Straf- und steuerrechtliche Folgen denken wir mit.

Für wen wir arbeiten

Wir beraten Unternehmen, Unternehmer und Projektträger. Dazu gehören Betriebe, die öffentliche Mittel beantragen oder bereits verwenden, ebenso wie Träger von Projekten, die einen Zuwendungsbescheid mit Nebenbestimmungen umsetzen müssen. Feste Ansprechpartnerin im Fördermittelrecht ist Yulia Shmeleva-Kurz. Wo straf- oder steuerrechtliche Fragen hinzukommen, koordinieren wir die notwendige Expertise aus einer Hand, damit Sie einen Kontakt und klare Zuständigkeiten haben. Den Einstieg bildet in jedem Fall eine Erstberatung.

Wie wir vorgehen

Zuerst sichern wir die Akte: Bescheid, Nebenbestimmungen, Mittelverwendung, Vergaben und die bisherige Kommunikation werden vollständig zusammengeführt. Dann priorisieren wir die Risiken. Rechtsgrundlage, Fristen, Bestimmtheit, Ermessen, Kürzungshöhe, Zinsen sowie Straf- und Steuerbezug werden geprüft. Schließlich setzen wir Ihre Position durch: Stellungnahme, Widerspruch oder Klage werden strategisch vorbereitet und gegenüber Behörde oder Gericht vertreten. Klare Prioritäten und transparente Kommunikation gehören in jeder Phase dazu.

Häufige Fragen

Was Mandanten wissen möchten

Für wen ist die Beratung im Wirtschaftsrecht gedacht?

Für Unternehmen, Unternehmer und Projektträger. Wir beraten sie zu den rechtlichen Fragen ihrer Tätigkeit und vertreten sie gegenüber Behörden und Gerichten.

Was passiert, wenn eine Rückforderung im Briefkasten liegt?

Dokumentieren Sie den Zugangstag, denn eine kurze Rechtsbehelfsfrist kann laufen. Senden Sie uns den vollständigen Bescheid einschließlich Anlagen und Rechtsbehelfsbelehrung. Eine vorschnelle Einlassung gegenüber der Behörde sollten Sie vermeiden.

Welcher Schwerpunkt gehört bei VON RUEDEN zum Wirtschaftsrecht?

Das Fördermittelrecht. Es begleitet den gesamten Förderzyklus von Antrag und Bewilligung über Auflagen, Mittelverwendung, Vergaben und Prüfungen bis zu Widerruf und Rückforderung.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Mit einer Erstberatung. Sie fragen diese über das Kontaktformular oder telefonisch unter 030 200 590 770 an. Wir klären den Sachverhalt, die betroffenen Fristen und den sinnvollen nächsten Schritt.

Kontakt

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Schritt 1 von 11 Min.
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Yulia Shmeleva-KurzRechtsanwältin · Arbeitsrecht · Migrationsrecht · liest jede Anfrage persönlich0179 / 225 689 1
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